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Psychologische Sachverständige

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Hauptseite » Psychologie » Familienpsychologie » Familienpsychologische Gutachten » Psychologische Sachverständige

Psychologische Sachverständige werden von Gerichten bei verschiedenen Arten von Verfahren beauftragt.

Ein Tätigkeitsfeld in Strafprozessen sind so genannte Glaub­haftigkeits­gutachten, in den Sachverständige über die Glaub­würdigkeit der Aussagen von Zeugen oder Angeklagten befinden sollen. Daneben treffen solche Sachverständigen Aussagen, ob Menschen zwangsweise in geschlossene psychiatrische Einrichtungen verbracht werden. Hier werden dann überwiegend Psychiater als Gutachter bestellt; auch sie werden aber oft als psychologische Sachverständige bezeichnet.

In Zivilsachen bzw. Verfahren der freiwilligen Gerichts­barkeit werden psychologische Sachverständige unter anderem in Sorgerechts- und Umgangsverfahren tätig.

Obwohl Sachverständigengutachten für die Betroffenen oft sehr gravierende Auswirkungen haben und diverse Studien aufzeigen, dass eine Vielzahl von Gutachten erhebliche Mängel aufweisen, ist die Qualifikation solcher Sachverständiger bislang in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Kaum zu glauben, aber neben Leuten, die ein Studium der Psychologie oder Pädagogik, Sozialarbeit bzw. Sozial­pädagogik absolviert haben oder Arzt mit psychiatrischer und psycho­therapeutischer Fach­arzt­aus­bildung sind, werden von einzelnen Gerichten auch Heilpraktiker und Kinder­gärtnerinnen beauftragt. Zu weiteren Einzelheiten sei auf den

und den

Hauptartikel: Gutachter

verwiesen.

Tätigkeitsbereiche für Rechtspsychologen

  • Sozial- und Verkehrsrecht
  • Verwaltung
  • Berentung
  • Berufliche Rehabilitation
  • Weiterbildung
  • Fahreignung
  • Reha
  • (Verkehrspsychologie eher eigener Bereich)
  • im Bereich der Polizei
  • im Bereich des Zivilrechts

Bereiche im Bereich der Polizei

  • Bereich der Polizei
  • Fallarbeit
  • Gefahrenabwehr
  • Verbrechensbekämpfung
  • Krisenintervention
  • Profiling

Tätigkeitsbereiche im Bereich des Zivilrechts

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [2]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise