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Rechtszersetzung

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Herrschaftsjustiz - Beleidigung[wp] schlimmer als Hochverrat[wp]
Hauptseite » Staat » Recht » Rechtszersetzung

Der Begriff Rechtszersetzung bezeichnet den Vorgang der Aushöhlung und schrittweisen Zerstörung des Rechts mittels Ausübung der Deutungshoheit über die Moral. Dies wird in Deutschland und in vielen anderen Teilen der westlichen Welt durch die politische Linke betrieben.

Was wir mittlerweile erleben, ist nichts anderes als die schleichende Abschaffung des liberalen Rechtsstaates mittels linker Deutungshoheit über die Moral. Aktuell bei der Auflösung des wilden Lagers in Calais.

Dass eigentlich geltendes Recht offenbar Auslegungssache ist, wissen wir in Deutschland spätestens, seitdem im Namen einer diffus formulierten humanitären Verantwortung gegenüber Zuwanderern aus aller Herren Länder, jenes Recht ohne nennenswerte Konsequenzen gleich mehrfach und anhaltend gebrochen wurde. Was darauf folgte, waren zahlreiche Artikel und Kommentare; Verfassungs­rechtler, die Stellung nahmen und Menschen wie ich, die sich schlicht und ergreifend die Frage stellten, worauf ihr Müssen in Bezug auf die millionen­fache Aufnahme von Zuwanderern aus mehrheitlich islamisch geprägten Ländern eigentlich fußt. Eine Antwort ist man den Kritikern bis heute schuldig geblieben. Diese wäre jedoch dringend geboten. Vor allem, wenn man die mögliche Aufnahme hunderter weiterer Flüchtlinge aus Calais mit jenem Recht begründet, für das man sich die ganzen letzten Monate nicht interessiert hat.

Lange war man in Deutschland davon ausgegangen, Dublin II[wp] sei außer Kraft gesetzt. Denn seit dem Sommer 2015 und endgültig, seitdem die Kanzlerin in einem einmaligen Akt der Selbst­ermächtigung die Grenzen nach Deutschland öffnete, spielte es für Flüchtlinge und Zuwanderer keine Rolle mehr, von wo sie kamen und vor allem: wo sie ihren Fuß zuerst auf europäischen Boden gesetzt haben. Deutschland nahm sie alle auf. Territoriale Integrität wurde zu einer Worthülse. Die Kontrolle darüber, wer zu uns kommt, dank Aussetzung von Dublin II und großzügigem Hinwegsehen über falsche oder gar keine Passdokumente, unmöglich.

Mal gilt Dublin, mal nicht, ganz wie es der politischen Willkür passt

Die politische und mediale Empörung darüber hielt und hält sich in engen Grenzen. Zum Aufregen ist das sicherlich. Verwunderlich ist diese Ignoranz jedoch nicht, kulminiert in ihr doch lediglich die ganze Gering­schätzung oder teils sogar offene Ablehnung des liberalen Rechtsstaates.

Denn: Wer nicht einmal mehr ein Bewusstsein für die Vorteile des westlichen Staaten­modells mitsamt seiner Werte besitzt, den stört der Rechtsbruch[wp] eben gleich weniger als jene, die in diesem rechtlichen Rahmen überhaupt erst die Voraus­setzung für den von gutmenschlicher Seite geforderten kulturellen, religiösen und meinungs­pezifischen Pluralismus sehen. Ja, es hatte Jahrhunderte gebraucht, um den Menschen erkennen zu lassen, dass ein einheitlicher rechtlicher Rahmen, ein liberaler Minimal­konsens, die wichtigste Bedingung ist, um der Verschiedenheit der Individuen Rechnung zu tragen und ein friedvolles Miteinander überhaupt zu ermöglichen. Moral, ob der unter­schiedlichen Auffassungen dessen, was sie eigentlich ausmacht, vermochte dies nie. Und trotzdem, so scheint es, muss auch diese Generation erst wieder schmerzhaft erlernen, dass das Korsett der Moral zur Einigung der Gesellschaft nicht ausreicht. Dass es sogar das Potenzial birgt, sie zu sprengen.

Recht ist eben nichts, was man nach Belieben de- und reaktivieren kann. Diese Überzeugung scheint jedoch vor allem in der Migrationskrise von Seiten der Politik vorzuherrschen und kritiklos von einem Großteil der Presse übernommen zu werden. Am Ende, so scheint es, steht immer von Neuem die Aufnahme hunderter, tausender Migranten. Ein Unterfangen, für das es eigentlich der Zustimmung des Volkes bedürfte, die jedoch wesentlich darauf fußt, dass der rechtliche Rahmen eingehalten wird und die umgekehrt in dem Maße abnimmt, in dem man Recht de- und reaktiviert, wie es einem passt. So stellt es schlicht und ergreifend nichts anderes als eine Zumutung dar, dass die Kanzlerin seit mehr als einem Jahr aus dem rechtlichen Ausnahme­zustand einen Dauer­zustand macht, in dem Dublin in der Frage des Asylgesuchs für Deutschland keine Rolle mehr spielt, während man zeitgleich die potenzielle Aufnahme weiterer Migranten aus Calais mit eben genau diesem Dublin-Abkommen begründet.

Willkür statt Recht

Aber die Kritiker sind fast alle verstummt. Der Rechtsbruch[wp] und die nach Gutdünken und Belieben zuweilen vonstatten gehende Reaktivierung des Rechts sind zu einer Gewohnheit geworden, über die sich kaum noch jemand echauffiert. Vor allem, weil die Grundlage zur Wut entzogen wurde, indem der Rechtsbruch von politischer und medialer Seite mittlerweile gar nicht mehr thematisiert wird. Weil der Rechtsbruch zur Normalität erklärt wurde und weil jedes Aufregen darüber, aufgrund des Siegeszuges der vermeintlichen Moral gegenüber Ratio und Recht als Angriff auf die menschliche Würde abqualifiziert wird.

Was wir mittlerweile erleben, ist nichts anderes als die schleichende Abschaffung des liberalen Rechtsstaates mittels linker Deutungshoheit über die Moral. Das zeigt sich im Kleinen, wenn ein Asylbewerber im Gegensatz zum Deutschen nicht für sein Bahnticket bezahlen muss, wenn er einen kulturellen Bonus bei Verurteilung wegen Mordes oder Vergewaltigung erhält. Und es zeigt sich im Großen: In der Aktivierung und Deaktivierung von geltendem Asylrecht, an dessen Ende immer die Aufnahme weiterer Migranten in Deutschland steht.

Die Hoffnung besteht darin, dass all das nur so lange funktioniert, wie es sich die Menschen gefallen lassen. Wie sie ihr Müssen nicht hinterfragen und nicht auf rechtliche Legitimation pochen. Dies setzt allerdings die Wertschätzung dieses liberalen Rechtstaates, das Erkennen der Vorteile eines einheitlichen rechtlichen Rahmens voraus. Das lässt sich jedoch mittlerweile weder bei einem Großteil der Bevölkerung, noch bei Medien und Politik erkennen.

Anabel Schunke[1]


Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [2]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

Querverweise

Netzverweise