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Abschiebung

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Hauptseite » Staat » Recht » Ausländerrecht » Abschiebung

Die Zwangsmaßnahme[wp] der Abschiebung (in der Schweiz auch: Ausschaffung und Rückschaffung) ist die Vollstreckung[wp] der Ausreisepflicht einer Person, die nicht die Staatsangehörigkeit des Landes besitzt, aus dem sie abgeschoben werden soll. Sie erfolgt als Realakt durch staatliche Behörden in der Regel in das Herkunftsland der Person oder in ein Drittland[wp].

Begrifflich von der Abschiebung zu trennen ist die Zurückweisung[wp] an einer Grenze, weil die Einreise­vor­aussetzungen (z. B das erforderliche Visum[wp]) fehlen; ebenfalls die Zurückschiebung[wp] nach einer erfolgten Einreise, weil sie unerlaubt war: sie wird in der Regel innerhalb von sechs Monaten durchgeführt.[1]

Man stelle sich einmal vor, die Zahl der Unfallopfer in Deutschland würde ungeachtet der gültigen Straßen­verkehrs­ordnung innerhalb von zwei Jahren von 3.339 auf 30.000 steigen. Und zwar, weil sich Polizei und Behörden nicht ausreichend um betrunkene Autofahrer, Rotlicht­verstöße oder TÜV-Termine kümmerten, sondern die Delikte ignorierten. Wer würde in diesem Fall nicht völlig zu Recht von totalem Staats-, Justiz- und Verwaltungs­versagen sprechen, welches ein rücksichts­loses Durchgreifen des Gesetzgebers und rollende Köpfe in der Administration zur Folge hätte?

Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn sich die Verstöße nicht gegen die Straßen­verkehrs­ordnung richten, sondern gegen die Aufenthalts­bedingungen. Nach Paragraph 50 Aufenthalts­gesetz ist ein Ausländer zur Ausreise verpflichtet, wenn er keinen erforderlichen Aufenthaltstitel[wp] besitzt. Nach Paragraph 58 ist er abzuschieben, wenn die Ausreise­pflicht vollziehbar und die freiwillige Ausreise nicht gesichert ist.

Totales Staats-, Justiz- und Verwaltungsversagen

2015 kamen auf 200.000 registrierte Ausreise­pflichtige - die aus Vorjahren aufgelaufen waren - etwa 20.000 Abschiebungen. Gleichzeitig befanden sich zwischen 180.000 und 520.000 "irregulär aufhältige" Personen, also auch ohne Aufenthaltstitel, in Deutschland. Die Bundesregierung rechnet - Stand März - für 2016 mit 27.000 Abschiebungen bei 220.000 Ausreise­pflichtigen. Obwohl über eine Million Asylbewerber eingereist sind, geht der Bund also nur von 20.000 Ausländern mehr aus, die das Land verlassen müssen. Was anderes ist das als das totale Staats-, Justiz- und Verwaltungs­versagen?

Abschiebung könnte so einfach sein

Ein Grund hierfür dürfte die hohe Anzahl an gescheiterten beziehungsweise erst gar nicht versuchten Abschiebungen wegen fehlender Papiere sein. Kaum ein Staat - es sei denn, es gibt funktionierende Rück­übernahme­abkommen und der Staat hat ein eigenes Interesse an der Wieder­aufnahme seiner Bürger - nimmt Menschen ohne Nachweis seiner Staatsangehörigkeit bei sich auf.

So einfach ist das. Und so einfach ist das auch den Asylbewerbern durch ihre Schlepper, ihre Anwälte, die Heerscharen linker Flüchtlings­lobbyisten zu vermitteln. 73 Prozent geben demnach an, ihre Dokumente verloren oder nicht besessen zu haben - gegenüber gefühlt 99 Prozent, die ein Handy besitzen, das sie auf der Flucht nicht verloren haben.

Trotzdem sind fehlende Papiere in Deutschland immer noch kein Grund, die Einreise zu verweigern und einen Asylantrag als offensichtlich unbegründet oder gleich als unzulässig abzulehnen. Oder deswegen die Sozial­leistungen von Anfang an einzuschränken. Oder deswegen die Arbeits­aufnahme zu verbieten. Auf keine Art und Weise kann nach geltender Rechtslage vor der rechts­kräftigen Ablehnung Druck auf die Asylsuchenden zur Paßbeschaffung ausgeübt werden.

Lachhafte Sanktionsmöglichkeiten der Verwaltung

Und nach Ablehnung ihres Antrages steht der Verwaltung die lachhafte Möglichkeit offen, Taschengeld zu kürzen oder die Arbeits­aufnahme zu untersagen. Und auch das geschieht nur äußerst selten, denn diese Verfügungen verursachen Arbeit, welche von den unterbesetzten und überforderten Ausländer­behörden nur selten zu leisten ist. Soll dann doch einmal eine solche Sanktion verhängt werden, wird diese von ehrenamtlichen Helfern, Anwälten und auch der politischen Führung der Kommune, bei der die Ausländerbehörde angesiedelt ist, noch vor der Abfassung zerpflückt.

Trotzdem werden auch im demotivierten deutschen Abschiebesystem, dessen Mitarbeiter in ständiger Angst davor leben und arbeiten müssen, daß ihnen Behördenleitung, Ministerium, Petitions­ausschüsse oder Härtefall­kommissionen in den Rücken fallen, Verfahren bis zur "Abschiebereife" geführt.

Zahl der Tricks zur Aufenthaltserschleichung ist Legion

Denn gerade in Dublin-Verfahren, bei denen in andere europäische und damit sichere Drittstaaten abgeschoben werden soll, werden die Behörden nicht selten vom Richter belehrt, daß Überstellungs­fristen abgelaufen seien oder daß im europäischen Partnerland "systemische Mängel" herrschten, die ein Selbst­eintritts­recht des deutschen Wohlfahrts- und Wohlfühl­staates notwendig machten. Insoweit sind nicht nur Ungarn und Griechenland No-go-Areas für Abschüblinge; wer beispielsweise eine Familie mit Kindern nach Italien abschieben will, muß sich vergewissert haben, daß für die Kinder Betreuungs- und Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden sind.

Die Zahl der Tricks, Tips und Trips, mit denen ein Asylbewerber sich in Deutschland einen Daueraufenthalt erschleichen kann, ist Legion und fast so unendlich groß, wie der politische Wille zur Durchsetzung oder gar Verschärfung geltenden Abschieberechts klein ist.

Kaum einer der dafür politisch Verantwortlichen will an diesem Zustand etwas ändern. Im Gegenteil, der Phantasie der Bundesländer, ihren "Schützlingen" den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen, ist keine Grenze gesetzt, egal ob mit Abschiebestopp-Erlassen, mit personellem Aushungern der Abschiebe­behörden oder der Formulierung von Verwaltungs­vorschriften.

Junge Freiheit[2]
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [3]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Wikipedia: Abschiebung (Recht), abgelesen am 12. Juni 2016
  2. Dieter Amann: Asylkrise: Sisyphos-Arbeit, Junge Freiheit am 11. Juni 2016
  3. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Netzverweise

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Asylkrise: Sisyphos-Arbeit von Dieter Amann, 11. Juni 2016.