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Udo Vetter

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Udo Vetter
Udo Vetter.jpg
Geboren 24. Dezember 1964
Beruf Jurist
URL lawblog.de
Twitter @udovetter

Udo Vetter (* 1964) ist ein deutscher Rechtsanwalt, vorwiegend tätig als Strafverteidiger und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Düsseldorf, der durch sein Blog law blog[1] und durch Zitierungen, Interviews und Auftritte als Rechtsexperte bekannt wurde. Beachtung fanden seine Vorträge zudem bei Veranstaltungen des Chaos Computer Clubs[wp].

Law Blog

Das von Udo Vetter betriebene "law blog" ist das größte Anwalts-Blog in Deutschland.[2] Darin berichtet er aus seinem Alltag als Strafverteidiger und von anderen Fällen aus der Rechtspraxis. Dabei setzt er sich kritisch mit der Arbeit der Staatsanwalt­schaften, der Gerichte und insbesondere der Polizei auseinander. Im Blog erscheinen seit dem 26. März 2003 mehrere Artikel täglich. In etwa wöchentlichem Rhythmus erscheint eine Aufstellung aktueller Links, meist zu Artikeln, die im Bezug zum Strafrecht stehen. Das Zeichen "law blog" ist beim Deutschen Patentamt als Wortmarke eingetragen, diese wurde aber nach der Beschwerde einer Anwaltskanzlei gelöscht.[3] Gegen diese Entscheidung wurde ein Rechtsmittel eingelegt, über das noch nicht entschieden wurde (Stand Juli 2011).

Laut der deutschen Blogcharts ist das "law blog" eines der am meisten verlinkten Blogs in Deutschland - seit mehreren Jahren ist seine Platzierung fast durchgängig unter den Top 20. Als kleineres Projekt betreibt er auch die Seite Knastblog, in der es um den Alltag im Strafvollzug geht.[4]

Positionen

In seinem Blog und in seinen Vorträgen setzt sich Vetter für den Erhalt der Grundrechte und für eine Stärkung der Rechte von Angeklagten ein. So vertritt er die Auffassung, dass eine illegale Maßnahme in der Straf­verfolgung ein Beweis­verwertungs­verbot nach sich ziehen sollte. Darüber hinaus fordert er Konsequenzen für die Beamten und Richter, die illegale Maßnahmen durchführen oder zulassen. Seiner Auffassung nach ist die Polizei mit Haus­durch­suchungen zu schnell bei der Hand. Den Richtervorbehalt sieht er durch "Gefahr im Verzug" ausgehöhlt, Gerichtsurteile, die dem Schranken setzen, sieht er nicht umgesetzt.

Im Vorfeld des Zugangs­erschwerungs­gesetzes schilderte er auch ausführlich seine bisherigen Erfahrungen als Strafverteidiger zum Thema Kinder­pornographie. Dabei widersprach er Ursula von der Leyens Schilderung einer millionen­schweren "Kinderporno-Industrie" scharf.[5] Innerhalb der Blogosphäre fand der Beitrag ein weitläufiges Echo und wurde oft referenziert.

Zitate

Zitat: «Alice Schwarzer [ist die] derzeit lauteste Propagandistin von Justizwillkür im Dienst des gesunden Volksempfindens.» - Law Blog[6]
Zitat: «Der Satz, das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein, unterstellt eigentlich etwas falsches, nämlich, dass das Internet derzeit ein rechtsfreier Raum ist.»[7]

Vorträge

Auszeichnungen

  • 2011: Grimme Online Award[wp] in der Kategorie "Information" ("law blog")[8]

Feministinnen zum Rechtsstaat

Zitat: «Die aktuellen Vergewaltigungsfälle werden medial begleitet von Geschlechterstereotypen und Verharmlosungen sexistischer Verhältnisse. Was ja am Ende [...] dazu führt, dass [beschuldigte Männer] trotz relativ eindeutiger Beweislage wohl am Ende freigesprochen werden. Begründet wird das dann gern mit dem Rechts­staatlichkeits­prinzip, der Aufklärung und all dem Rotz, der von weißen europäischen Männern in mächtigen Positionen erfunden wurde, um ihren Besitzstand zu wahren und universale Menschenrechte für ihren eigenen Vorteil zu instrumentalisieren.» - Nadine Lantzsch[9]
Zitat: «Es geht darum [...] sich bewusst zu machen, dass beide Prinzipien (Rechtsstaatlichkeit und Unschuldsvermutung) in einer liberalen Gesellschaft, die formale Gleichheit für alle Individuen als Maxime setzt, soziale Ungleichheit und Machtverhältnisse nur unzureichend berücksichtigen können.
Wer Recht das Potenzial gesellschaftlicher Signalwirkungen abspricht und sich auf Rechtsprechung als letztgültigen Wahrheitsfinder verlässt, verhilft Machtverhältnissen zum Status Quo und imaginiert alle Individuen als Gleiche. Letztendlich kommt damit nicht nur bei den Rechtsgläubigen zum Ausdruck, dass die nachhaltige Bekämpfung von sexualisierter Gewalt und sexistischen Strukturen nicht erwünscht ist.» - Nadine Lantzsch[10]
Zitat: «Es besteht "eine sehr enge Verbindung zwischen der Verteidigung des Rechtsstaats und offener Frauenfeindlichkeit in krassester Form". "Ganz objektiv ist das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit eines, das vor allem dazu erfunden wurde, um Konflikte unter Männern zu regeln." Deshalb gibt es eine "Unvereinbarkeit zwischen Frauen und dem Prinzip des Rechtsstaats". "Würde es nur Frauen geben, bräuchten wir keine Justiz."» - Antje Schrupp[11]

Einzelnachweise

  1. Rainer Bartel: Blogs für alle - das Weblog-Kompendium, Smartbooks 2007, ISBN 3-90849774-4
  2. link=//www.brak-mitteilungen.de/77863_brakmag02_low.pdf Alles, was Blog ist - Was Anwälte im Netz zu sagen haben Wolf Albin, Hrsg. Bundesrechtsanwaltskammer, BRAK Magazin 2/2010[ext], 15. April 2010 (4 Seiten)
  3. law blog keine Marke (mehr), 2. Februar 2010
  4. Knastblog
  5. Die Legende von der Kinderpornoindustrie, 25. März 2009
  6. Udo Vetter über den Kachelmann-Prozess: Der Zweifelsgrundsatz ist käuflich, Law Blog am 31. Mai 2011
  7. Philip Banse: Das Internet - ein rechtsfreier Raum?, Deutschlandradio - Deutschlandfunk am 21. August 2009
  8. Preisträger des Grimme Online Awards
  9. Medienelite: Temporär hassen und langfristig dagegen sein, Nadine Lantzsch am 6. Juli 2011
  10. Vergewaltigung ist mit Objektivität nicht beizukommen, Nadine Lantzsch am 2. Juni 2011
  11. Einige Gedanken zum Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, Antje Schrupp am 15. Juli 2011

Netzverweise


Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Udo Vetter (27. Juli 2011) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. Der Wikipedia-Artikel steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar, die vor Übernahme in WikiMANNia am Text mitgearbeitet haben.