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Falschbeschuldigungslüge
Die Falschbeschuldigungslüge ist eine Propagandalüge des Feminismus wie die Lohndiskriminierungslüge und wurde nach dem Kachelmann-Prozess populär.
Feministen verbreiten seit den 1970er Jahren das Hirngespinst, jede zweite Frau würde im Laufe ihres Lebens vergewaltigt.[1] Das Problem dabei ist, dass die zur Anzeige gebrachten Vergewaltigungsvorwürfe die Behauptung in keiner Weise stützen. Verschärfend stellen sich viele Vergewaltigungsvorwürfe im Nachhinein als Falschbeschuldigung heraus.
Das Herunterspielen von Falschbeschuldigungen
Gudrun Wörsdörfer, Sozialarbeiterin beim Frauennotruf in Frankfurt, sagte stellvertretend für die Helferinnenindustrie über die Nachwirkungen des Kachelmann-Urteil, dass sich künftig weniger vergewaltigte Frauen trauten würden Anzeige zu erstatten.
- "Der Kachelmann-Prozess hat Frauen, die sowieso schon verunsichert sind, noch mehr verunsichert. Viele schwanken nach einer Vergewaltigung ohnehin sehr stark, ob sie Anzeige erstatten sollen oder nicht, weil sie nicht wissen, was das für sie bedeutet. Es gibt kein eindeutiges Signal aus der Gesellschaft, dass Vergewaltigung in keinem Fall geduldet wird." [2]
Gabriela Piontkowski, seit zehn Jahren Staatsanwältin im Sonderdezernat "Gewalt gegen Frauen" bei der Staatsanwaltschaft Bremen tätig[3], sagt zum Thema Falschbeschuldigung:
- "Die bewusste Falschaussage ist eher die Ausnahme. Gleichwohl wird ein Anteil von etwa 40 Prozent der Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Die Einstellungsquote unterscheidet sich insoweit nicht von Verfahren aus anderen Deliktsbereichen." [3]
Diese Aussage wiederholte sie in "Menschen bei Maischberger" und behauptete, die Falschbeschuldigungsrate läge unter 3 Prozent.[4] Diese Zahl stammt aus einer "quantitativen Aktenanalyse von 100 Vergewaltigungsfällen":
- "Eine 2009 an der Londoner Metropolitan University erarbeitete europäische Vergleichsstudie zu sexueller Gewalt geht davon aus, dass es in Deutschland jährlich zu rund 3 Prozent Falschbezichtigungen kommt. [...] Kommt es hart auf hart, können Opfer - und das sind zu 90 Prozent Frauen - nicht damit rechnen, dass Polizei, Justiz und die Medien mit ihren jeweiligen Mitteln einen angemessenen Opferschutz gewährleisten und damit eine faire Ermittlung ermöglichen." [5][6]
Ebenfalls "bei Maischberger" konnte Alice Schwarzer unwidersprochen die Mär von den Frauen, die niemals lügen, wiederholen:
- "Wir wissen - und das zeigen alle internationalen Untersuchungen/Studien -, dass bei keinem Verbrechen die Falschanschuldigungen [...] so niedrig sind, wie bei Sexualverbrechen." [7]
Bettina Groth, Staatsanwältin in Zürich, äußert auf die Frage nach Möglichkeiten, das (Strafrechts-)System zu optimieren, damit es zu weniger falschen Anschuldigungen von angeblichen Vergewaltigungsopfern kommt:
- "Also in den letzten Jahren haben wir sicher sehr viel gemacht, ähm, man hat, äh, das ist jetzt schon ein wenig länger her, das Opferhilfegesetz eingeführt, äh, jetzt haben wir eine neue Strafprozessordnung, also ich glaube am System liegt das nicht, dass es einfach zu falschen Anschuldigungen kommt, das wird immer so sein, das kann nicht verhindert werden."
Auf die Anregung, ob etwa (seitens der Polizei) eine bessere Triage denkbar sei:
- "Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich meine, wenn ein Opfer die Absicht hat, jemanden absichtlich einer Vergewaltigung zu beschuldigen, obwohl nichts passiert ist, kann man die Frau nicht daran hindern." [8]
Wie eine Falschbeschuldigerin als "Opfer" bezeichnet werden kann, weiß wohl nur die Staatsanwältin.
Ralf Eschelbach[wp], Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, schätzt in seinem Strafprozessrechtskommentar vom Mai 2011 die Quote aller Fehlurteile auf ein ganzes Viertel. Den Löwenanteil vermutet er bei jenen Fällen, bei denen es wenige oder gar keine Beweise für die angezeigte Tat gibt und "Aussage gegen Aussage" steht. So ist es bei Vergewaltigungsvorwürfen besonders oft. Als eine der Hauptursachen für Justizirrtümer hat Eschelbach die Vorverurteilung des Angeklagten durch die - im Schulterschluss mit der Staatsanwaltschaft - agierenden Richter ausgemacht. Diese verließen sich allzu oft auf den Inhalt der Ermittlungsakte und eröffneten im Vertrauen auf die Arbeit der Staatsanwälte das Hauptverfahren. Die Fixierung auf die - den Angeklagten belastende - Akte führe dazu, dass in Deutschland die Freispruchsquote unter drei Prozent liegt. In den USA dagegen, wo das Urteil von einer mit den Akten nicht vertrauten Jury gefällt wird, endet ein volles Drittel der Strafprozesse mit einem Freispruch.[9]
Widersprüche und Ausreden
Um den feministischen Glaubensgrundsatz von den Mann als potentiellen Vergewaltiger aufrechtzuerhalten, müssen die bestehenden Widersprüche wegerklärt werden. Populär ist es dabei zu behaupten, es läge an einem "patriarchalen System", dass Männer entweder nicht als Vergewaltiger verurteilt oder gar nicht erst angezeigt werden. Es ist eine unverfrorene Lüge, dass es kein eindeutiges Signal aus der Gesellschaft gäbe, dass Vergewaltigung in keinem Fall geduldet wird. Tatsächlich ist die Motivation von Richtern und Staatsanwälten sehr hoch, Männer als Vergewaltiger zu verurteilen, wie Fälle wie der von Ralf Witte und andere belegen. Auch die Mannheimer Staatsanwaltschaft und der Richter waren hochmotiviert, Jörg Kachelmann ohne Beweise und nur aufgrund von Behauptungen einer Frau zu verurteilen. Nur eine große Öffentlichkeit hat Kachelmann vor einem Schuldspruch und fünf Jahren Knast bewahrt.
Feministische Rollenzuweisungen
- "Alle Männer sind potentielle Vergewaltiger!"
- "Auch nette Männer vergewaltigen manchmal, Kollege Kachelmann!" [11]
- "Das fängt schon damit an, dass der Mann nach der Tat sagt: Das glaubt dir eh keiner." [2]
Mit weiblichen Erpressungen wie
- "Dann sage ich, du hast mich vergewaltigt!" [12]
die besonders im Kampf um das Sorgerecht beliebt sind[13], geben sich Vertreterinnen des Staatsfeminismus gar nicht erst ab, weil es nicht in ihr dualistisches Weltbild vom Mann als Täter und der Frau als Opfer passt.
Dafür wird die Realität der Falschbeschuldigung umso heftiger bestritten oder heruntergespielt.[5]
Männer hingegen sollen Verantwortung übernehmen:
- "Die Frauen, die ich hier in der Beratungsstelle sehe, [...] wollen, dass der Mann die Verantwortung für das übernimmt, was er getan hat." [2]
In Zusammenhang mit Frauen ist allerdings nie von Verantwortung die Rede, auch nicht bei Falschbeschuldigerinnen. Das würde das Geschäft der Opferindustrie nur stören.
Einzelnachweise
- ↑ "Jede zweite Frau ist ein Opfer von Sexualgewalt.", Alice Schwarzer: "Der große Unterschied. Gegen die Spaltung von Menschen in Männer und Frauen.", Kiepenheuer&Witsch 2000, ISBN 3-462-02934-7, S. 81
- ↑ 2,0 2,1 2,2 Frauennotruf: "Das glaubt dir keiner", Frankfurter Rundschau am 1. Juni 2011
- ↑ 3,0 3,1 Interview vor dem Kachelmann-Prozess: "Die meisten Vergewaltigungen sind Beziehungstaten", Stern am 4. September 2010
- ↑ ARD-Mediathek: Das Kachelmann-Urteil - Hat die Wahrheit gesiegt?, "Menschen bei Maischberger" (ARD) vom 31. Mai 2011, 22.45 Uhr, Die Gäste
- ↑ 5,0 5,1 FemokratieBlog: Die 3%-Lüge bei "Studie" über Vergewaltigungen, fkblog am 6. Juni 2011
Alles Evolution: Falschbeschuldigung und Vergewaltigung, Teil I, Christian am 4. August 2010 - ↑ Schutz für vergewaltigte Frauen fehlt: Die Schuld der Opfer, TAZ am 14. Dezember 2010
- ↑ Das Kachelmann-Urteil - Hat die Wahrheit gesiegt?, "Menschen bei Maischberger" (ARD) vom 31. Mai 2011, 22.45 Uhr (ab Minute 62)
- ↑ Sendung "Doppelpunkt" von Schweizer Radio DRS
- ↑ Sabine Rückert: Falsche Zeugen: Lügen, die man gerne glaubt, Die Zeit 28/2011, am 11. Juli 2011
- ↑ Alice Schwarzer: "Der große Unterschied. Gegen die Spaltung von Menschen in Männer und Frauen.", Kiepenheuer&Witsch 2000, ISBN 3-462-02934-7, S. 81
- ↑ Alice Schwarzer in ihrem Blog: Post von Kachelmann, 2. August 2010
- ↑ "Dann sage ich, du hast mich vergewaltigt", Focus Online am 7. Juni 2001
- ↑ Prof. Siegfried Willutzki, Familienrichter und Vorsitzender des Familiengerichtstages: "In 40% aller Sorgerechtsstreitigkeiten wird der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erhoben. 95% der in Sorgerechtsstreitigkeiten erhobenen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs erweisen sich als falsch." Siehe auch FamRZ 2000/2