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Paritätsgesetz
Ein so genanntes "Paritätsgesetz" würde die Parteien verpflichten, auf ihren Wahllisten abwechselnd Frauen und Männer oder Angehörige beider Geschlechter zu jeweils gleichen Anteilen aufzustellen.
Das Gesetz ist demokratiefeindlich und eine hilflose Geste angesichts der Tatsache, dass Frauen nicht können oder nicht wollen. Feminazis betreiben durch Zwangsmaßnahmen die Gleichschaltung. Die feministische Quotenfrau Ingrid Alice Mayer (FDP) begründet:
Zitat: | «Die Mitwirkung von Frauen bei der Gestaltung des politischen Lebens lässt sich durch Wiederholen von Postulaten nicht erreichen. Der Schlüssel liegt bei zwingenden Regeln in Parteistatuten oder besser in allgemeinen Gesetzen.»[1] |
Freie Wahlen
Quotenfrau Mayer behauptet:
Zitat: | «Der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit würde durch ein Pantätsgesetz nicht verletzt. [...] Der Grundsatz der freien Wahl wäre nicht betroffen, da die Kandidatenaufstellung vor der Stimmabgabe liegt und die Wählerinnen und Wähler bei einer Listenwahl ohnehin an vorgegebene Listen gebunden sind.»[1] |
Der Frau offenbar weder innerparteiliche Demokratie[wp] noch das Parteiengesetz[wp] (PartG) noch Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG bekannt, wo es heißt, dass die innere Ordnung der politischen Parteien demokratischen Grundsätzen entsprechen muss. Das gilt auch für die Kandidatenaufstellung vor der Wahl.
Deutschland
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz ist das Kommunalwahlrecht geändert worden. Auf allen Wahlzetteln steht ab 2014 ein Zitat aus dem Grundgesetz: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Außerdem muss jede Partei auf dem Wahlzettel angeben, wie hoch der Frauenanteil auf ihrer Liste ist. Die Wähler werden also von der Regierung in der Wahlkabine darüber beraten, welches Kriterium sie bei ihrer Wahlentscheidung besonders stark berücksichtigen sollten. Man hätte ja auch auf einen anderen Satz aus dem Grundgesetz hinweisen können, zum Beispiel: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Oder: "Eigentum verpflichtet." Letzteres wäre ein Fingerzeig gewesen, der dazu ermuntert, kapitalismuskritische Parteien zu wählen. Oder: "Ehe und Familie stehen unter dem Schutz der staatlichen Ordnung." Dies hätte sicher alle Konservativen erfreut. Aber in Rheinland-Pfalz regiert zurzeit weder die Linkspartei noch die CDU.
Man könnte auch darüber nachdenken, ob nicht in jede Wahlkabine eine Gleichstellungsbeauftragte hineingehört, die Wählerinnen und Wähler bei der Stimmabgabe berät. Dass die Regierung versucht, Wahlen so direkt zu beeinflussen, hätte ich bisher eigentlich eher dem Land Weißrussland zugetraut als dem Land Rheinland-Pfalz. Alle Grundrechte sind wichtig, und darüber, welche Ideen ihnen bei der Stimmabgabe besonders wichtig sind, müssten doch eigentlich die Wählerinnen und Wähler in der Wahlkabine völlig frei entscheiden dürfen - oder habe ich da irgendwas an der Demokratie nicht kapiert? Und wenn die Parteien den Frauenanteil ihrer Liste auf dem Wahlzettel angeben müssen, wieso dann eigentlich nicht den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund oder von jungen Kandidaten oder von Behinderten? Das sind doch auch Kriterien, die Wähler für wichtig halten dürfen. |
– Harald Martenstein[2] |
Zitat: | «Das Absurde daran ist, dass die Geschlechteranteile der Kandidatur nicht in Verhältnis gesetzt werden mit den Geschlechteranteilen in der jeweiligen Parteibasis. Es wird also direkt neben/über/unter dem Gleichberechtigungsartikel Ungleichberechtigung praktiziert.»[3] |
Thüringen
Von der FDP kam ebenfalls Kritik am Vorgehen der Thüringer Koalition:
Zitat: | «"Das Paritätsgesetz verletzt das Demokratieprinzip, weil es das Staatsvolk nicht als Einheit von freien und gleichen Bürgern betrachtet, sondern unzulässigerweise in zwei Gruppen aufteilt", erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Konstantin Kuhle. Damit sei für die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Politik "nichts gewonnen". Der Gesetzgeber dürfe die angemessene Berücksichtigung von Frauen bei der Kandidatenaufstellung nicht vorschreiben, vielmehr seien jetzt die Parteien gefragt.»[4] |
Zitat: | «Die AfD in Thüringen hat gegen das Paritätsgesetz geklagt und das Verfassungsgericht hat ihr Recht gegeben: Es ist verfassungswidrig.»[5] |
Zitat: | «Nach der mehrstündigen Verhandlung im Mai hatte Silke Laskowski[wp] bereits mit diesem Urteil gerechnet. Während der Verhandlung, erzählt die Anwältin der Landesregierung, hätte sich niemand von ihrer Argumentation für das Gesetz beeindrucken lassen.
Am Ende wurde auf zwei Anträge auf Parität in der Thüringer Verfassung[wp] verwiesen, die von einer Verfassungskommission in den Neunzigerjahren abgelehnt worden waren. Laskowski überrascht das: Eine historische Argumentation, sagt sie, sei vor Gericht eigentlich eher selten. Es ist nicht das erste Mal, dass die Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Kassel für ein Paritätsgesetz kämpft. Laskowski hat an den Gesetzen in Brandenburg und Thüringen mitgewirkt, vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vertrat sie 2018 eine Klage für ein Paritätsgesetz. Auch damals verlor sie.»[6] |
Das Landesverfassungsgericht von Thüringen[wp] hat entschieden, dass die Frauenquote für die Wahllisten der Parteien verfassungwidrig sind.
Dazu haben sie eine Pressemitteilung,
So gesehen ist die AfD von den Thüringer Parteien die, die sich noch am ehesten an Grundrechte hält und für das Grundgesetz einsetzt. Berücksichtigen sollte man auch, dass die FDP beantragt hatte[ext], das Gesetz als verfassungswidrig wieder aufzuheben. Die anderen Parteien müssen sich Fragen gefallen lassen.
Und das ist nicht überraschend, denn das ist ja das, was die anderen Parteien ausdrücklich wollten: Dass man eben nicht mehr frei darin ist, wen man wählt oder wen man aufstellt. Die Zerstörung des allgemeinen aktiven und passiven Wahlrechts. Und eine zentrale Aussage daran ist, dass wir eben eine Demokratie mit einem Souverän, dem Volk, sind, dem der Gesetzgeber zu gehorchen hat, und nicht umgekehrt eine kommunistische Räterepublik[wp]:
So ganz kapiert haben es aber auch diese Richter nicht, denn
Das ist beachtlich. Denn in der Thüringer Verfassung steht die "Gleichstellung", sie sagen aber damit, dass es in Art. 3 GG eben nicht steht, sonst würde die Thüringer ja nicht darüber hinausreichen. Dabei hätte man klären müssen das über über das andere nur "hinausreicht" oder kollidiert. Dann kommt aber ein wichtiger formaler Aspekt:
Man kann die förmlicher Verfassungsänderung nicht dadurch ersetzen, dass man die Verfassung einfach ignoriert oder willkürlich anders auslegt. Da gibt es auch die ganze Entscheidung.[ext] 62 Seiten, da hat man was zu lesen. Es gab auch abweichende Meinungen. Eine zentrale Frage ist, warum man eigentlich dann, wenn man von "verfassungsfeindlichen Parteien" eigentlich nie von Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen redet, die doch offenkundig und für jeden ersichtlich verfassungswidrige Gesetze durchsetzen und freie Wahlen sabotieren wollen. Was, wenn nicht das, ist dann "verfassungsfeindlich"? Wir dürfen davon ausgehen, dass man künftig noch mehr politischen Druck ausüben wird, um linksradikale durchideologisierte durchgeknallte verfassungsverachtende Feministinnen in die Bundes- und Landesverfassungsgerichte zu drücken, die alles tun werden, um eine sozialistische Räterepublik zu errichten. Beachtlich die Reaktionen:
Die Präsidentin des Juristinnenbundes hält es für die Aufgabe eines Verfassungsgerichts, ein verfassungswidriges Gesetz gegen die AfD zu verteidigen.
Bundestagsabgeordneter der Linken, Obmann Rechtsausschuss, Sprecher für Verfassungspolitik. Und der meint, dass es durch die Geschlechter der Richter vorbestimmt ist, wie sie entscheiden. Als ob alle Frauen immer für diese Paritätsgesetze stimmen würden. Als gäbe es kein Hirn, als wäre jeder immer nur Lobbyist der eigenen Geschlechtergruppe. Der SPIEGEL schreibt dazu:
Was braucht es, um eine Professorin für Öffentliches Recht zu überzeugen, dass sie verfassungswidrig handelt? Darf sie das überhaupt? Professoren sind Beamte und haben als solche einen Amtseid auf die Verfassung abgelegt. Müsste sie nicht aus dem Dienstverhältnis entfernt werden?
Warum überlässt man das nicht dem Wähler selbst? Wenn Rot-Rot-Grün meint, man müsse Frauen anbieten, steht es ihnen doch frei, in den Wahlkreisen Frauen als Kandidaten aufzustellen, und zu schauen ob sie gewählt werden.
Sie ziehen immer alle vor das Bundesverfassungsgericht. Noch nie hat irgendjemand etwas aus eigener Kraft eingesehen. Die Quintessenz ist, dass wir Linke, SPD, Grüne als verfassungsfeindliche Parteien sehen sollten. | ||||||||||||||||||||
– Hadmut Danisch[11] |
Frankreich
Zitat: | «Ziel des Paritätsgesetzes (PantätsG) vom 6. Juni 2000 ist es, den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu Wahlmandaten und Wahlämtern zu fördern. In der französischen Nationalversammlung wurde das Gesetz, gestützt auf die neuen Art. 3 und 4 der Verfassung, bei nur drei Gegenstimmen verabschiedet. [...]
Um den Weg für das ParitätsG frei zu machen, musste zuerst die französische Verfassung geändert werden. Knapp ein Jahr vor Verabschiedung des Gesetzes wurden im Juli 1999 zwei Ergänzungen in die Verfassung der V. Republik vom 4. Oktober 1958 durch verfassungsänderndes Gesetz aufgenommen. Art. 3 der Verfassung sieht nunmehr vor: "Das Gesetz fördert den gleichen Zugang von Frauen und Männern zu Wahlmandaten und Wahlämtem." Die Verfassung ermächtigt damit den einfachen Gesetzgeber, entweder Quoten vorzusehen oder die absolute Parität zwischen den Geschlechtern vorzuschreiben. Die zweite Ergänzung betrifft Art. 4 der Verfassung und bestimmt, dass "die Parteien und politischen Gruppierungen zur Anwendung dieses Prinzips beitragen". Parteien und politische Gruppierungen, die immerhin wesentlich durch den Staat finanziert werden, trifft also eine verfassungsrechtlich verankerte Pflicht, das Paritätsprinzip zu verwirklichen. [...] Der strikte Wechsel zwischen Frau und Mann ist vorgeschrieben. [...] Die Listen, die die vorgeschriebene Parität nicht respektieren, werden nicht registriert und sind damit nicht zugelassen. Dies folgt aus dem Wahlgesetz (Code electoral) i.d.F. des ParitätsG.»[1] |
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Ingrid Alice Mayer: "Gleichstellung von Frauen und Männem auf der Kandidaten-Ebene im Wahlrecht Frankreichs. Erläuterungen zum Paritätsgesetz und Skizze seiner Wirkung", Europäische Grundrechte Zeitschrift (EuGRZ)[ext] - Hrsg. Heinrich-Böll-Stiftung, 21. Februar 2005, Heft 1-3 (S. 17)
- ↑ Harald Martenstein: Harald Martenstein: Über staatliche Fingerzeige und Warnhinweise, Die Zeit am 24. Oktober 2013 (Was haben Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Indien und Weißrussland gemeinsam? Den erhobenen Zeigefinger. Eine Kolumne über staatliche Erziehungsmaßnahmen.)
- ↑ MANNdat-Forum: Aufdruck auf rheinland-pfälzischen Wahlzetteln - es stimmt, Radfahrer am 29. Oktober 2013 - 15:40 Uhr
- ↑ Der Spiegel am Thüringer Urteil zum Paritätsgesetz: Das traurige Ergebnis eines rein ideologischen Vorhabens, Der Spiegel am 15. Juli 2020 (Anreißer: CDU und AfD kritisieren die Thüringer Landesregierung nach dem Gerichtsurteil zum Paritätsgesetz scharf. Andere Parteien betonen, die politische Debatte über Gleichstellung müsse weitergehen.)
- ↑ Rixa Füssen: Paritätsgesetz in Thüringen gescheitert: Das Aus für die Quote?, Cicero am 15. Juli 2020
- ↑ Milena Hassenkamp: Thüringer Paritätsgesetz gescheitert: Doch kein Vorbild, Der Spiegel am 15. Juli 2020 (Anreißer: Als zweites Bundesland hatte das rot-rot-grün regierte Thüringen letztes Jahr ein Paritätsgesetz verabschiedet. Die AfD klagte dagegen vor dem Landesverfassungsgericht - und bekam recht. Und nun?)
- ↑ 7,0 7,1 7,2 7,3 7,4 Paritätsgesetz nichtig[ext] - Medieninformation, 9/2020 - VerfGH 2/20, Thüringer Verfassungsgerichtshof
- ↑ Twitter: @praesidentindjb - 15. Juli 2020 - 10:44 Uhr
- ↑ Twitter: @NiemaMovassat - 15. Juli 2020 - 11:18 Uhr
- ↑ 10,0 10,1 10,2 Milena Hassenkamp: Thüringer Paritätsgesetz gescheitert: Doch kein Vorbild, Der Spiegel am 15. Juli 2020 (Anreißer: Als zweites Bundesland hatte das rot-rot-grün regierte Thüringen letztes Jahr ein Paritätsgesetz verabschiedet. Die AfD klagte dagegen vor dem Landesverfassungsgericht - und bekam recht. Und nun?)
- ↑ Hadmut Danisch: Das Landesverfassungsgericht von Thüringen hat entschieden..., Ansichten eines Informatikers am 15. Juli 2020
Netzverweise
- Geschlechterquoten bei Wahlsystemen und ihre Umsetzung in Europa[ext] - Europäisches Parlament, Fachabteilung Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten, September 2008 (138 Seiten, 1,5 MB)