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Gleichstellung

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Hauptseite » Frau » Frauenbevorzugung » Gleichstellung
Gleichheit / Equality
Siehe auch

Der Begriff Gleichstellung (englisch: "Equality of outcome", auch "substantive equality"[1]) bezeichnet eine politische Forderung des Sozialismus, Feminismus und Genderismus nach nötigenfalls durch die Anwendung von Zwangs­maßnahmen durch­zu­führenden Angleichung von Lebens­verhältnissen verschiedener Menschen­typen oder gesellschaftlicher Gruppen gemäß einem egalitären Endziel. Im Gegensatz zur Gleichberechtigung (Gleiche Start­chancen bzw. Chancen­gleichheit) meint Gleich­stellung Ergebnis­gleichheit (Gleicher Ziel­einlauf).


Unter Gleichstellung der Geschlechter wird (nicht nur in der Wikipedia) die faktische Angleichung der Geschlechter in allen Lebens­bereichen verstanden.[2] Dieser Forderung entspricht die alte kommunistische Forderung der Gleich­stellung der Klassen, womit die faktische Angleichung von Geschäfts­führer, Abteilungs­leiter, Fach­spezialist und Hilfs­arbeiter in allen Lebens­bereichen im Sinne einer klassenlosen Gesellschaft gemeint ist. In diesem Sinne strebt Gleichstellung von Mann und Frau die geschlechterlose Gesellschaft an.

Grüne Gleichstellungspolitik

Gleichstellung versus Gleichberechtigung

Der Begriff "Gleichstellung" kann nicht mit dem Begriff "Gleichberechtigung" gleich­gesetzt werden.

Zitat: «Bei näherer Betrachtung sagen die beiden Begriffe etwas völlig Verschiedenes aus. "Gleich­berechtigung" ist ein Grundrecht der einzelnen Frauen und Männer gegenüber dem Staat. "Gleichstellung" ist dagegen ein (vermeintliches) Recht des Staates gegenüber seinen Bürgern. Rechte der Bürger und Rechte des Staates sind aber grund­verschiedene Dinge. Eine "Gleich­stellungs­politik" des Staates kann überhaupt nur dann der Gleich­berechtigung dienen, wenn dabei die Wünsche seiner Bürger/innen berücksichtigt werden. Eine "Gleichstellung" gegen die jeweiligen persönlichen Vorstellungen ist Bevormundung, also das genaue Gegenteil von Gleich­berechtigung.»[3]

Gedicht

"Gleich zu sein unter Gleichen,
das lässt sich schwer erreichen:
Du müsstest ohne Verdrießen,
wie der Schlechteste zu sein dich entschließen." (Johann Wolfgang von Goethe)

Beispiele

Gleichberechtigung
ist, wenn Sportler mit gleichem Sportgerät und Material die gleiche Strecke mit gleich hohen Hürden laufen.
Gleichstellung
ist, wenn leistungsstärkeren Sportlern solange mehr und höhere Hürden in den Weg gestellt werden, bis die leistungs­schwächeren Sportler zeitgleich im Ziel einlaufen. (Frauen im Sport) Das Maß wäre dann nicht der Schnellste, sondern der Langsamste. Alle andern müssen behindert werden und zwar umso mehr, je mehr sie sich anstrengen. Dabei stellt sich die Frage, ob man in dem Szenario überhaupt noch jemanden motivieren kann, sich anzustrengen.
Gleichberechtigung
ist, wenn Frauen und Männern bei gleicher Qualifikation die gleichen Zugangs­chancen für alle Berufe haben.
Gleichstellung
ist, wenn Frauen ungeachtet ihrer Qualifikation und allein aufgrund ihres Geschlechts Zugang zu Posten und Arbeits­plätze erhalten. (Frauenquote)
Gleichstellung
ist, wenn weibliche Soldaten ohne Kampfeinsatz und männliche Soldaten mit Kampfeinsatz den gleichen Sold erhalten. (Frauen in der Bundeswehr)
Gleichstellung
ist, wenn Männer auf dem Bau, in der Kanal­sanierung und beim Hoch­spannungs­mast-Bau dieselbe Bezahlung erhalten wie Frauen im öffentlichen Dienst in Kaffeeautomatenreichweite.

Wie Gleichstellungsbeauftragte und Genderisten ticken:

Zitat: «Nehmen wir mal eine richtige "Männerbohrmaschine", ein Hilti-Schlagbohrer oder beliebiges Konkurrenz­produkt. Die ist eindeutig "gender­scripted" (wie nennen die das?): Sie hat dicke Griffe, ist ziemlich schwer und man braucht schon etwas Kraft, sie bei der Arbeit zu führen. Anti-"Gender­scripting" würde jetzt bedeuten, man müsse die Bohrmaschine auch so bauen, dass sie auch zarte Frauenhände bedienen können. Vergleicht man mal durch­schnittliche Frauenhände mit den Händen eines Trocken­bauers (denn Maschinen dieses Typs werden meistens im professionellen Einsatz gebraucht) da fällt auf, dass dessen Hände fast doppelt so breit und dick sind. Würde man die Maschine jetzt "ent­gender­scripten", würden die Bau­arbeiter­hände gar nicht mehr in den Griff passen, geschweige denn, sie ermüdungsfrei und sicher führen können.
Das ist den Genderisten aber egal, weil ihr Fokus nur auf den "diskriminierten" Frauen­händen liegt. Ob der Bauarbeiter nun damit vernünftig arbeiten kann oder nicht, egal, die Genderistin will es können dürfen, wenn sie es können wollte, da muss der Maurer halt mal etwas von seiner Macht, eine solche Maschine auch effektiv benutzen zu können, abgeben. Für die Gleichstellung ist es dann auch leider notwendig, dass der Bauarbeiter eben nur noch die Hälfte der Arbeit schafft, weil die Maschine in Kraft und Leistung für die (meist schwächere) Frau angepasst werden muss. Natürlich wird die Genderistin solche Arbeiten nie ausführen, aber sie besteht auf ihr Recht es ausführen zu wollen, ob sie es denn effektiv kann oder nicht. Was mich wieder einmal an "Loretta" aus Monty Pythons "Life of Brian"[wp] erinnert.
Das ist übrigens ein typischer Aspekt der Gleichstellung, welche sich von der Gleich­berechtigung unterscheidet. Die Gleichstellung verlangt, dass etwas gleich gemacht wird, was nicht gleich ist. Es geht nicht um gleiche Rechte (jede Frau hat das Recht, eine Schlagbohrmaschine zu kaufen und zu benutzen), sondern darum, andere die es bereits tun, in ihren Rechten (hier, effektives und ergonomisch günstiges Arbeiten) zu beschneiden. Der Bauarbeiter soll genauso schlecht arbeiten, wie es die Feministin tun würde, damit die Feministin sich nicht mehr vom Maurer durch seine Macht, schwerere Maschinen eben besser bedienen zu können, diskriminiert fühlt.»[4]

Doppelte Standards

Am 1. März 2011 hat der Europäische Gerichtshof beschlossen, dass Frauen auf ihre Ersparnisse höhere Zinsen als Männern zu gewähren seien. Natürlich lautet das Urteil des EuGH nicht wortwörtlich, dass Frauen höhere Zinsen zu gewähren sind als Männern. Es bewirkt nur eben dies, indem es im Zeichen der Geschlechter­gleichheit reguliert, dass die im Schnitt gut fünf Jahre länger lebenden Frauen die gleichen Prämien für ihre Lebens­versicherungen zahlen sollen wie Männer, obwohl sie aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung eine als Monats­zahlung vereinbarte Rente eben fünf Jahre länger beziehen. Mit anderen Worten: Sie bekommen ein wesentlich günstigeres Preis-Leistungs-Verhältnis zugesichert.[5]

Die attraktive arbeitslose Frau, die das Zeug zu einer guten Hausfrau hat, ist eine gesuchte Partnerin; der attraktive arbeitslose Mann, der das Zeug zu einem guten Hausmann hat, ist kein begehrter Partner.[6]

Gleichstellung und Grundgesetz

Der Begriff der Gleichstellung taucht im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gar nicht auf, und er ist somit kein grund­gesetzlicher Begriff. Wäre er aufgetaucht, dann wäre zu klären gewesen, welche abweichende Bedeutung er gegenüber dem Grundgesetz-Begriff der Gleichberechtigung gehabt hätte. Das logische Dilemma dabei wäre dies: Gäbe es keinen begrifflichen Bedeutungs­unterschied, dann wäre der Begriff der Gleichstellung redundant und überflüssig. Gäbe es aber einen solchen Bedeutungs­unterschied doch, dann wäre der Begriff der Gleich­stellung unzulässig, weil er im Widerspruch zur Gleichberechtigung stünde. Darin kann ein Grund dafür gesehen werden, weshalb die Änderung des Artikel 3 von 1994 absichtsvoll so erfolgte, dass ein offener Verstoß gegen das Grundgesetz - allerdings nur scheinbar - vermieden wurde.

Das Wissen um diese Schwachstelle führte zu einer Taktik, die verhindern soll, dass dieser Widerspruch beispielsweise im Kontext einer möglichen Verfassungs­klage dazu führen könnte, dass die Gleichstellungspolitik, wie sie auf der juristischen Ebene der einfachen Gesetze in Gestalt verschiedener Gleich­stellungs­gesetze vom Gesetzgeber praktiziert worden ist, verfassungs­rechtlich verworfen werden könnte. Dazu brauchte es eines direkten Zugriffs auf die Deutungshoheit über die Auslegung des Grundgesetzes und speziell des Artikels 3, um ggf. dafür sorgen zu können, dass eine solche Klage abgewiesen werden wird. Dieser Zugriff ist mittlerweile personal­politisch in der Person Susanne Baer verwirklicht worden, was zweifellos eine taktische Meister­leistung der Grünen ist.

Art. 3 (2) Satz 2 wurde erst 1994 eingefügt. Er enthält zwei Gebote, nämlich "die tatsächliche Durchsetzung der Gleich­berechtigung von Frauen und Männern" zu fördern, und "auf die Beseitigung bestehender Nacheile" hinzuwirken. Nun sind Verfassung/Grundgesetz im Allgemeinen und der Grund­rechte­katalog im Besonderen als Abwehrrechte des beherrschten Bürgers gegenüber einer sonst schrankenlosen Herrschermacht. Nun wurde unter Bruch dieser Systematik in den Grund­rechte­katalog (also den Abwehr­rechten des Bürgers) eine Universal­vollmacht reingeschmuggelt, mit der der Staat seine Bürger gängeln und bevormunden kann.

Gleichstellung und Prüfungsrecht

Die Politik will keine gleichen Anforderungen, sondern Ergebnisgleichheit. Die Hochschule soll wie ein Wettrennen sein, bei dem nicht alle bei einem Startschuss gleichzeitig auf der gleichen Strecke losrennen, sondern jeder unterschiedliche lange Wegstrecken bekommt, damit alle gleichzeitig ankommen. Das nennt man Gleichstellung. Also soll nicht nach Leistung benotet werden, sondern umgekehrt die Leistung jeweils so gefordert werden, dass die gewünschten Plan­ergebnisse herauskommen. Heißt im Klartext: Solange an den Universitäten mehr männliche als weibliche Wissenschaftler unterwegs sind, sollen die Anforderungen an Männer extrem hoch, bis ins Unerfüllbare gesteigert werden, während sie für Frauen auf Null (nichts wird gefordert, nichts muss man können) oder sogar unter Null (auch Fehler werden akzeptiert) gedrückt werden. Ziel ist nicht Wissen, Ziel ist Quoten­gleichheit. Hat man kürzlich bei einer Mathematik­professur an der Humboldt-Universität gesehen. Der beste männliche Bewerber war soviel besser als der beste weibliche, dass man das nicht hinbiegen konnte. Also hat man die Professur gar nicht besetzt. Männer werden komplett abgeblockt, und das soll sich auch bei Prüfungen widerspiegeln.

Gerade das ist aber verfassungswidrig. Nicht nur wegen dem Verbot geschlechts­bezogener Bevorzugung oder Benachteiligung. Auch aus prüfungs­recht­lichen Gründen. Denn das Prüfungsrecht sagt, dass wegen Art. 12 I GG Prüfungen nicht willkürlich oder sachwidrig ablaufen dürfen, sondern Prüfungen und deren Anforderungen nur zum Schutz der Allgemeinheit stattfinden dürfen. Deshalb darf man von Ärzten die Approbation, von Piloten den Pilotenschein, von Juristen das Staatsexamen, von Fleisch­verkäufern die Berufs­ausbildung, von Hand­werkern den Meisterbrief usw. fordern. Es hat immer alles mit einer Gefahrenabwehr[wp] für die Öffentlichkeit zu tun. Ein schönes Beispiel dafür ist die Rechtslage bei Fotographen: Fotographen des stehenden Gewerbes, etwa Hochzeits­fotographen, brauchen eine Berufs­ausbildung mit Abschluss. Weil man sich darauf verlassen muss, dass die Bilder was werden, und man die Hochzeit nicht wiederholen kann. Gerät man an einen Pfuscher, hat man den Schaden. Freiberufliche Presse- oder Kunst­fotographen brauchen keine Ausbildung, weil es keine Gefährdung gibt: Da sieht man das Foto, wenn man es kauft, und kann es selbst beurteilen. Deshalb darf der Staat da keine Prüfung fordern, ist die Berufsausübung frei - nur "Fotograph" darf man sich nicht nennen. Man nennt sich dann Bildkünstler, Fotojournalist oder sowas. Der Staat darf nur das in einer Prüfung fordern, und nur das überhaupt als Prüfung ausgestalten, was in irgendeiner Form dem Schutz eines berechtigten Interesses der Öffentlichkeit dient.

Deshalb darf der Staat Prüfungs­anforderungen bei berufs­bezogenen Prüfungen (nur für die gilt dieses Prüfungsrecht und Art. 12 I GG) keine unter­schiedlichen Anforderungen stellen, die nicht im Schutz der Öffentlichkeit liegen. Insbesondere darf der Staat Prüfungen nicht dazu verwenden, um den Zugang zu Berufen politisch zu regeln.

Der Staat darf also von Berufspiloten von großen Verkehrs­maschinen mehr fordern als von kleinen, oder für Düsen­maschinen mehr fordern als für Propeller­maschinen, aber er darf nicht von Männern mehr fordern als von Frauen, um die Frauenquote zu erhöhen. Der Staat darf auch keine unterschiedlichen Mindest­körper­größen fordern. Das [...] wäre [...] verfassungs­widrig. Denn der Staat muss die Mindest­körper­größe an der öffentlichen Gefährdung auslegen: Wie groß muss man sein, um ein Flugzeug sicher fliegen zu können. Wenn aber bei Frauen die Größe x reicht, kann man von Männer nicht mehr als x fordern, um eine "Chancen­gleichheit" herzustellen.

Hadmut Danisch[7]

Negative Auswirkungen der Gleichstellungspolitik

Erstens: Die gesetzlich normierte Gleichstellung bewirkt, dass in den Hochschulen über das Thema überhaupt kein Meinungs­austausch möglich ist. Es ist strikt tabuisiert. Die Dissidenten antworten auf kritische Fragen mit einem Stillschweigen oder mit einer schnellen Fluchtbewegung aus Furcht vor Nachteilen und die Konfrontation mit der Hochschul­leitung. Es gibt allerdings auch opportunistische Befürworter.
Zweitens: Es ist eine kostspielige Gleichstellungs­bürokratie aufgebaut worden, die niemandem verantwortlich ist und die Berufungs­verfahren erschwert, verlängert und zugunsten von Kandidatinnen verzerrt. Die sonstigen Aktivitäten, z. B. der Girls' Day, sind m. E. mehr oder weniger propagandistischer Art und dienen der öffentlichen Rechtfertigung der mit Gleichstellung befassten öffentlichen Stellen.
Drittens: Wenn es in einer Bewerbungsrunde nicht genügend Kandidatinnen gibt, dann wirken sich gleichstellungs­politische Eingriffe zwingend niveau­senkend aus, weil in solchen (nicht seltenen) Fällen die bestgeeigneten Personen Männer sind, die zugunsten einer weniger geeigneten Frau aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden. Solange die so diskriminierten Männer dagegen nicht klagen, wird immer gesagt werden, dass bei gleicher Qualifikation aus gleich­stellungs­politischen Gründen eine Frau berufen worden sei, was als Erfolg betrachtet wird.
Viertens: Es geht darüber hinaus um weitere Führungs­positionen in der Hochschule, so dass die Prinzipien der Besten­auswahl und ggf. auch der demokratischen Wahl (bei Wahlämtern) gleich­stellungs­politisch eingeschränkt werden können. Ob das im Einzelfall tatsächlich geschehen ist, das bleibt allerdings zumeist offen, auch wegen der damit verbundenen Vertraulichkeit.
Zu prüfen wäre auch, ob bei der Besetzung normaler Verwaltungs­stellen nicht Frauen systematisch bevorzugt werden; es gibt Gründe, diesen Verdacht zu hegen. Aber auch hier gilt: Es fehlen Belege, und wo kein Kläger, da kein Richter, was die Erfassung des Missstandes verhindert.
Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Gleich­stellungs­politik juristisch fest verankert worden ist, vom Eu-Recht über das Grundgesetz bis zu den einfachen Gesetzen, speziell den Landes­hochschul­gesetzen, bis hin zu den Zielvereinbarungen der Hochschul­präsidien mit den Ministerien.
In Verbindung mit dem bestehenden starken politischen Druck seitens des partei­über­greifend organisierten Verbandes der Quotenfrauen (...) können Personen in diesen Gremien kaum anders als nachzugeben, selbst wenn sie im Grunde dagegen sein mögen. Niemand kommt mehr in präsidiale oder höhere Ämter, der die Gleich­stellungs­politik nicht offiziell mitträgt. Ohne deren fundamentale Delegitimation sind deshalb Veränderungen nicht einmal denkbar.[8]

Stellungnahmen

"Die Gleichstellungspolitik ist von der Entstehung, von der Durchführung und von den Zielen ein durch und durch feministisches Programm. Folglich ist eine gleich­stellungs­orientierte Jungen- und Männerpolitik schlicht eine pro­feministische Männerpolitik, eine Art feministisches Therapieangebot für Männer." - Eugen Maus[9]
"Der heutige Feminismus hat sich weit davon entfernt, für rechtliche Gleichheit zu werben. Gleichheit wird von den Radikal­feministinnen nicht mehr nur als rechtliche Angelegenheit, als Chancen­gleichheit oder gleiche Zugangs­möglichkeiten definiert. Es ist für heutige Feministinnen nicht genug, dass Frauen wie Männer das gleiche Recht haben, eine Universität zu besuchen oder sich um eine Arbeits­stelle zu bewerben. [...] Die 'Quote' verstößt gegen das Rechtsprinzip der Individualrechte zugunsten der Rechte von Gruppen. In englisch­sprachigen Ländern gibt es nun eine feministische Rechts­strömung, welche die Fundamente unseres Rechtssystems, d. h. die Neutralität der Gerichte, zu beseitigen versucht. Der feministische Plan sieht nicht die Gleich­behandlung beider Geschlechter vor, sondern die Neuverteilung der Macht, weg von der 'dominanten Klasse', den Männern, hin zur 'unter­geordneten Klasse', den Frauen. Das Recht muss nach ihrer Ansicht dazu genutzt werden, die Verteilung der Macht zu ändern. Dazu ist keine Gleichbehandlung notwendig, sondern 'ein asymmetrischer Ansatz. Dieser nimmt die Sichtweise der weniger mächtigen Gruppe auf, mit dem speziellen Ziel der gerechten Verteilung der Macht auf unterschiedliche Gruppen'." - Babette Francis[10]
"Die Benachteiligung der Frau ist nur noch ein Mythos. Gleich­stellungs­büros und Frauen­protest­tage dienen dazu, diesen aufrechtzuerhalten. Und das gelingt höchst erfolgreich." - Elisabeth Badinter[11]
"Egal welches [Regierungs]Umfeld, es herrscht in der Gleich­stellungs­politik ein fundamental-feministischer Mainstream." - Monika Ebeling[12]
"Der Schriftsteller Mario Vargas Llosa[wp] sagte jüngst, alle Kulturen für gleichwertig zu halten, setze ein 'kolossales Vorurteil' voraus. Ein Vorurteil? Unsere Vorurteile haben wir doch eben erst abgelegt! Nein, sagte Vargas Llosa, das neue Vorurteil entspringt gerade dem Wunsch, alle Vorurteile aus der Welt zu schaffen. Anders gesagt: Gleichwertigkeit gibt es nur bei geschlossenen Augen. [...] Das kolossale Vorurteil unserer Tage besteht darin, eine Sache, bloß weil es sie gibt, als gleichwertig anzusehen." - Andreas Lombard[13]
"Gleichstellung statt Gleichberechtigung? Das Zwangsinstrument des Staates führt unbeirrbar in die falsche Richtung. Statt gleiche Chancen für alle zu fördern, wird "positiv diskriminiert - der Rechen­schieber regiert, Qualifikation ist Nebensache.
Das Wort klingt so holprig, wie die Sache sich darstellt, die es bezeichnet: Gleichstellung. Es suggeriert Egalität und schafft Strukturen der Ungleichheit, verspricht Freiheit und bringt oft neue Formen der Knechtung. Dennoch kommt kein Dorf in Oberschwaben und keine Metropole am Rhein ohne Gleichstellungsbeauftragten aus, der meist eine Gleich­stellungs­beauftragte ist. Deutschland soll eine gleichgestellte Republik werden, über deren Reinheitsgrad eine stetig wachsende Gleich­stellungs­bürokratie wacht.
[...] Gleichstellung ist ein Zwangs­instrument des Staates, mit dem er der Gesellschaft den Lebenshauch austreiben will. Unterschiede, wie sie jedes menschliche Zusammenleben fruchtbar machen, werden für anrüchig erklärt. Gleichstellung ist die Kopfgeburt einer akademischen Elite, die das eigene Mittelmaß zum Normzustand erklärt. Wer sich nach der Decke streckt, gilt als verdächtig, der gebückte Gang als vorbildlich. Gleichstellung hält die selbsttätige Gemeinschaft der Menschen für defizitär. Darum soll jeder Lebensbereich auf Felder vermeintlicher Ungleichheit durchforstet werden. Damit die Gleich­stellungs­bürokratie ihre Unverzichtbarkeit dokumentieren kann, findet sie solche Felder zuhauf. So produziert sie, was zu verringern sie vorgibt.
Mit einem Wort: Gleichstellung, einmal verordnet, bedeutet Ergebnis­gleichheit, unter Ignoranz oder gar Missachtung gleicher Chancen." - Alexander Kissler[14]

Gleichstellung aus der Sicht der Political correctness

Die Wikipedia ist dafür bekannt, dass dort die feministische Mehrheits­meinung und die des Genderismus dominiert. Es soll hier als Beleg dafür genommen werden, wie heute politisch korrekt mit den Begriffen Gleichstellung und Gleich­berechtigung umgegangen wird:

Gleichstellung und Gleichberechtigung

Der Begriff der Gleichstellung grenzt sich ab gegen denjenigen der Gleichberechtigung. Während die Gleich­berechtigung die juristische Gleichbehandlung zum Ziel hat, geht die Diskussion um Gleich­stellung davon aus, dass die juristische Gleich­behandlung nicht automatisch zu einer faktischen Gleich­behandlung führt. Die Gleich­berechtigung ist in Deutschland 1994 durch den Zusatz zu Artikel Art. 3 Abs. 2. Satz 2 GG: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." zum Staatsziel erklärt worden.[15] Dabei bestand im Gesetzgebungsverfahren Einigkeit, dass das Staatsziel "an alle Träger öffentlicher Gewalt gerichtet sein soll, keinen Individualanspruch auf ein bestimmtes staatliches Handeln einräumt und der Einwirkungsbereich nicht auf den Binnenbereich des Staates, namentlich den öffentlichen Dienst beschränkt ist, sondern der verbindliche Förderauftrag sich auf alle Bereiche der Gesellschaft erstreckt."[16]

Positive Diskriminierung

Parallel zur deutschen Entwicklung von der Gleich­berechtigung zur Gleich­stellung entwickelte sich in den USA das Konzept der affirmative action[wp], das sich dann mehr und mehr im deutschen Sprachraum etablierte. Das Gegenteil von Gleich­stellung ist nicht ausschließlich Benachteiligung. Vielmehr ist die Ungleichbehandlung von Individuen der Regelfall, diese schließt Benachteiligung mit ein. Als "positive Diskriminierung" bezeichnet man Maßnahmen relativer Bevorzugung im Sinne der Gleichstellung. Zwar sind politische Bestrebungen zur Gleichstellung mit jenen zur Chancen­gleichheit häufig identisch. Oft widersprechen politische Bestrebungen zur Gleichstellung und Bestrebungen zur Gleichberechtigung einander. Die Gleichberechtigung richtet das Augenmerk auf die Gerechtigkeit jedem einzelnen Menschen gegenüber ohne Ansehen seiner "Gruppen­zugehörigkeit". Die Gleichstellung hingegen strebt die Gleichheit von Gruppen an, indem sie Einzelne aufgrund ihrer Gruppen­zugehörigkeit ungleich behandelt.

Frauenförderung

Das umfasst etwa die Frauenförderung, die weibliche Bürger bevorzugt behandelt, solange etwa eine Frauenquote nicht erreicht ist, die geschlechter­spezifischen Regelungen am Arbeitsplatz, die speziellen Ausnahme­regelungen zum Schutz ethnischer Minder­heiten oder die Hilfe­stellung, die zivilisierte Gesellschaften politisch Verfolgten angedeihen lassen. Im Zuge der Gleich­stellung der Geschlechter wird auch die Benachteiligung von Männern aufgrund ihrer Geschlechterrolle in bestimmten Bereichen betrachtet.[17]

Es wird deutlich

  1. Zur Staatsräson gehört nicht nur die Gleichberechtigung in dem Sinne, dass sowohl im gesetzlichen und politischen Bereich für gleiche Start­bedingungen beider Geschlechter zu sorgen ist, nein, der Staat fühlt sich berufen, sich in "alle Bereiche der Gesellschaft" einzumischen.
  2. Angebliche oder gefühlte Benachteiligung von Frauen ist nicht hinnehmbar, "positive" Diskriminierung von Männern zum Vorteil von Frauen dagegen schon.
  3. Per Frauenförderung werden "Ausnahme­regelungen" von der Gleichberechtigung gemacht.

Mit der Gleichstellungspolitik wird also nicht etwa Gleich­berechtigung hergestellt, sondern vielmehr aufgehoben.

Das BildungsWiki schreibt:

Unter Gleichstellung versteht man die Angleichung der Chancen von benachteiligten gesell­schaftlichen Gruppen, Behinderte, Migranten, Kinder bildungsferner Eltern, in allen Lebensbereichen. Im Zuge der Gleichstellung der Geschlechter wird auch die Benachteiligung von Männern aufgrund ihrer Geschlechterrolle in bestimmten Bereichen betrachtet. [...] Gleichstellung ist "positive Diskriminierung" (positive discrimination, affirmative action).[18]

Wikipedia schreibt:

Unter Gleichstellung der Geschlechter versteht man die faktische Angleichung der Geschlechter in allen Lebens­bereichen." Die de facto einseitige Frauen­förderung geht "von Frauenseite" in Ordnung, "dieses Ungleich­gewicht sei wegen der größeren Ungleichheiten zu Ungunsten der Frauen gerechtfertigt".[19]

Der Begriff "Chancengleichheit" ist in diesem Zusammenhang natürlich irreführend, weil Chancen­gleichheit inhaltlich etwas anderes ist als Ergebnis­gleichheit, was das Ziel der Gleich­stellungs­politik ist. Der Bezug auf die Berücksichtigung der Benachteiligung von Männern ist eine rhetorische Leerformel. Das findet in der Gleich­stellungs­politik de facto nicht statt, weil das nicht politisch gewollt ist. Ehrlich ist hingegen die Einlassung, dass Gleich­stellung(s­politik) Diskriminierung ist, wobei das Adjektiv "positiv" ein Euphemismus ist.

Gleichstellung als Religion

Die Politik will Gleichheit - auch für die Geschlechter. Doch es fehlen Beweise für den unternehmerischen Effekt der Quote. Sie ist Glaubens­sache. In Großbritannien hat die "Equality and Human Rights Commission" 2007 mit einer Umfrage zum Thema Diskriminierung belegt, dass Männer und Frauen gleichermaßen angeben, Diskriminierung erlebt zu haben. Nichts­desto­weniger ist die Kampagne für "Geschlechter­gleichheit" zur Dauer­einrichtung geworden, ein neuer Typus säkularer Religion in Europa. Niemand wagt es, das Anliegen der "Gleichheit" in Frage zu stellen.[20]

Was meinen die Grünen, wenn sie Chancengleichheit sagen?

Zitat: «Die Grünen verstehen die Frauenquote primär als Instrument im Kampf um die Chancengleichheit. Sie verwechseln "Chancen­gleichheit" mit der sozialistischen Version des Begriffs, nämlich mit der Ergebnisgleichheit.»[21]

Alles ist Equality

Zitat: «[Hadmut Danisch hat] schon oft darüber geschrieben, wie in der Politik immer gern zunächst von Gleichberechtigung die Rede ist (und wer wäre schon gegen Gleichberechtigung?), und man dann so ganz unauffällig und wie selbstverständlich die Begriffe gegen Gleichstellung austauscht, und dabei dann so ganz plötzlich etwas anderes meint, nämlich das genaue Gegenteil von gleichen Rechten.

Eine der Spezialistinnen für Verfassungs­schwindel­rhetorik ist die Verfassungsrichterin Susanne Baer. Ich will jetzt nicht alle Quellen wieder neu herunterbeten, aber pars pro toto kann mal sich mal deren Gutachten "Rechtliche Grundlagen für Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft" anschauen. Schon der Titel zeigt einen rabulistischen Trick: Zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung gibt's noch die Zwischenstufe Chancen­gleichheit.

Es wird nie so genau gesagt oder definiert, was man meint.

Gleichberechtigung bedeutet ja ein Individualrecht, das leistungs­abhängig ist. Gleiche Rechte bedeuten, dass man sie auch auf gleiche Art wahrnehmen muss, dass man da gleiche Obliegenheiten und Anforderungen erfüllen muss. Von Wettbewerb. Davon, dass man sich genauso Mühe geben muss, denn sonst wäre es ja ein besseres, kein gleiches Recht.

Chancengleichheit hat da schon was statistisches, so ein Aroma von Lotterie, jedes Los hat gleiche Gewinn­chancen, egal wer es gezogen hat.

Und Gleichstellung und Quoten hat dann überhaupt nichts mehr mit eigener Leistung zu tun, sondern allein damit, dass einfach ein fester Teil der Gehälter und Stellen leistungs­unabhängig an Frauen abgegeben werden muss, das ist dann einfach Schutzgeldmafia.»[22]

Hadmut Danisch hat den Bedeutungsunterschied zwischen den deutschen Begriffen Gleichberechtigung und Gleichstellung richtig dargestellt, er macht allerdings den Fehler nicht zu berücksichtigen, dass die englischen Originaltexte (die Ursprache der Gender-Ideologie) keinerlei Unterscheidung zwischen "Gleichstellung", "Gleichberechtigung" oder "Chancengleichheit" hergeben, sondern nur ein einziges Wort benutzen: Equality. Die Bedeutungs­unterschiede, die in der deutschen Sprache bestehen, gibt es im Englischen gar nicht. Der englische Begriff Equality wird recht willkürlich mit Gleichstellung, Gleichberechtigung oder Chancengleichheit ins Deutsche übersetzt. Der Vorwurf Schwindel­rhetorik entfällt zwar, wenn man sich klarmacht, dass im Text jedesmal derselbe englische Begriff Equality gemeint ist; trotzdem hat Danisch recht, wenn er sagt, dass nie so genau gesagt oder definiert wird, was gemeint ist. Der Begriff Equality lässt offen, ob nun Equality of opportunity (Chancengleichheit, Gleichberechtigung) oder Equality of outcome (Gleichstellung) gemeint ist. In der englischen Sprache lässt sich so der aufgedeckte Widerspruch besser verstecken.

Zitate

  • "Hinter dem Versprechen der Emanzipation steht nur noch die Vorteils­gewinnung, deshalb auch die Verkürzung jeder Diskussion auf die Quote. Gleichstellungspolitik funktioniert hier folgerichtig als Patronage der eigenen Anhängerschaft." - Jan Fleischhauer[23]
  • "Es ist aller Modernität zum Trotz der Mann, der 'um die Hand der Frau' anzuhalten hat. Dieses Relikt würden viele Frauen nur ungern aufgeben. Das Drumherum wurde weitestgehend abgeschafft, vom Kniefall beim Hand anhalten und dergleichen würdelose Traditionen mal abgesehen. Genau darum geht es bei der Gleichstellung aber. Frauen setzen auf die Null-Risiko-Strategie, während Männer zum Spieler werden, der nur eine Methode kennt: all in. Und nicht selten alles dabei verliert: Würde, Geld, Ansehen."[24]
  • "Gewinner [der Gleichstellungspolitik] ist aber vor allem die Politik. Sie mischt dabei die zeitgeistige Verachtung des Männlichen mit dem schlechten Gewissen einer Bußgesellschaft zu einer Hypermoral, die einen besserwisserischen Tugendstaat vorbereitet. Jede staatliche Intervention ist ungerecht, wenn sie über die Hilfe bei unmittelbarer Existenz­bedrohung hinaus in die Freiheit eingreift. Der Luxusdiskurs der Frauenquote stellt in grotesker Weise dieses Prinzip auf den Kopf."[25]
  • "Eine Politik der Privilegierung und der Diskriminierung ist objektiv eine rechte Politik."[26]
  • "Einer der Gründe, warum alternative Sexualitäten und Lebens­modelle durch die Politik solch eine Würdigung und Förderung erfahren, ist die Destabilisierung (behaupteter) männlicher Macht. Die Ehe wurde - und wird - als Kontrollinstrument des Mannes über die Frau gesehen (oder zumindest behauptet). Alles, was diese Vormacht irgendwie durchbricht oder in Frage zu stellen verspricht, ist erwünscht und förderungswürdig. Es gibt keinen anderen 'Nutzen' - die 'Gleichstellung' erfüllt keinen Zweck, außer der Auflösung der Institution."[27]

Warum sich die schweizerische Gleichstellungspolitik keinen Millimeter bewegt:

  • "Trotz demokratischem Etikett macht sie einseitig Frauenpolitik; sie braucht das Feindbild Mann, um ihre Ressourcen zu legitimieren. (...) Die feministische Bewegung betrachtet man (die traditionelle Männerbewegung) als potenziellen Bündnispartner und merkt nicht, dass die Gegenseite an einem Ausgleich nicht interessiert ist."[28]

Nur Frauen dürfen für Gleichstellung sorgen:

Zitat: «Schon ein Blick in das Bundesgleichstellungsgesetz nährt den Verdacht: "Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen", heißt es in Paragraph eins über die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes. Paragraph 16 regelt die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten: "Aus dem Kreis der weiblichen Beschäftigten (werden) eine Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin (…) durch die weiblichen Beschäftigten" bestellt. Nur Frauen dürfen also für die Gleichstellung sorgen.

Auch ein aktueller Fall weist in diese Richtung: die Besetzung der Kommission, die den neuen Gleichstellungsbericht der Bundesregierung erarbeiten soll: "Acht der zwölf Mitglieder kommen aus dem Bereich Gender Studies oder bezeichnen sich selbst als Feministinnen", kritisiert der Publizist und Mediator Gerd Riedmeier in einem offenen Brief an die zuständige Bundesministerin Manuela Schwesig (SPD), in deren Amtsbezeichnung zwar Frauen, aber nicht Männer erwähnt werden. Es fehlten Vertreter, die die Bedürfnisse von Jungen, Männern und Vätern in die Diskussion bringen, schreiben die unterzeichnenden sieben Männer-Initiativen. Eine Antwort haben sie nicht bekommen.»[29]

Gelöscht in Wikipedia

Zitat: «Männer sind in Deutschland deutlich häufiger von Obdachlosigkeit betroffen[30][31], sind deutlich häufiger Opfer von Mord und Totschlag, Raub und Körperverletzung.[32][33] Mehr als in 95 % der tötlichen Arbeitsunfälle ist ein Mann betroffen.[34] In deutschen Gefängnissen ist der Anteil von Männern um die 95 %.[35][36] Die Lebenserwartung von Männern in Deutschland ist ca. 5 Jahre geringer als von Frauen[37], was sich entsprechend auf Renten­leistungen und vererbte Vermögen auswirkt. 73% der getöteten Personen im deutschen Straßenverkehr waren 2010 Männer.[38] Mehr als 80 % der Todesfälle durch illegale Drogen sind Männer, Stand 2010 in Deutschland.[39]» - Gelöscht von Fiona Baine aus dem Artikel Gleichstellung der Geschlechter[wp] aus dem Abschnitt "Benachteiligungen von Männern"[40][41]

Einzelnachweise

  1. Luigi Logan: What is this thing called "Equality"?, The Counter-Feminist am 8. April 2015
  2. Wikipedia: Gleichstellung der Geschlechter, abgelesen am 10. Dezember 2010
  3. Johannes Resch: Gleichstellungspolitik verhindert Gleichberechtigung, Deutscher Arbeitgeber Verband 15. Februar 2016
  4. 9. Juli 2013 um 9:56 Uhr
  5. Geschlechterdebatte: Doppelstandards der Gleichstellung, FAZ am 25. März 2011
  6. Warren Farrell: "Mythos Männermacht", Zweitausendeins 1995, ISBN 3-86150-108-2, S. 210
  7. Hadmut Danisch: Das korrupte Bundesverfassungsgericht, Ansichten eines Informatikers am 13. Januar 2014
  8. Günter Buchholz: Feministische Dichotomie - Männer versus Frauen, Cuncti - Streitbar am 20. März 2012
  9. MANNdat-Forum: Frau Schröders feministische "Männerpolitik", Eugen am 19. Oktober 2012 - 14:09 Uhr
  10. Babette Francis: Rationalität - ein patriarchalisches Konstrukt? Feministische Rechtstheorie und die Zerstörung des Rechtsstaats. (broken), Titelinterview: Zeit-Fragen Nr. 38 vom 1. Juni 1997, Seite 1 (Kopie)
  11. zitiert in: Sieg der Frauen, Die Weltwoche 24/2011
  12. "Wir Frauen müssten jetzt drei Jahre lang schweigen", Interview im Tagesanzeiger am 24. Juni 2011
  13. Andreas Lombard: Bei Kindern hört der Spaß auf (Zur Adoption in der "Homo-Ehe"), Deutschlandradio am 30. Juli 2013
  14. Alexander Kissler: Kisslers Konter: Wie der Gleichstellungswahn Männer diskriminiert, Focus am 28. August 2013
  15. Deutsches Jugendinstitut, Interview mit PD Dr. Waltraud Cornelißen, DJI: Thema 2006/05: "Gleichstellung auf dem Prüfstand", gesehen am 25. April 2008
  16. Uwe Berlit in "Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart. N.F., 44.1996", Mohr Siebeck 1996, ISBN 3-161-46549-0, S. 58.
  17. Wikipedia: Gleichstellung, abgelesen am 10. Dezember 2010
  18. BildungsWiki: Gleichstellung, abgelesen am 10. Dezember 2010
  19. Wikipedia: Gleichstellung der Geschlechter, Einleitung und Abschnitt "Paradigma des Gender Mainstreaming", abgelesen am 22. Dezember 2010
  20. Warum der Effekt der Quote nicht belegbar ist, Die Welt am 17. Februar 2011
  21. Eran Yardeni: Was meinen die Grünen, wenn sie Chancengleichheit sagen?, AchGut-Blog am 13. Juli 2012
  22. Hadmut Danisch: Staatsbetrug Feminismus, Ansichten eines Informatikers am 19. März 2016
  23. Jan Fleischhauer: S.P.O.N. - Der Schwarze Kanal: Wer hat Angst vor Alice Schwarzer?, Spiegel Online am 6. Februar 2012
  24. The PRO Anti: Eva Illouz: Die soziale Organisation der feministischen Lüge
  25. Reinhard Sprenger: Die Frauenquote ist männer- und frauenfeindlich, Die Welt am 22. Juli 2012
  26. Feministische Dichotomie - Männer versus Frauen (Warum die Gleichstellungspolitik keine linke, sondern eine rechte Politik ist! Interview mit Professor Günter Buchholz), Cuncti - Streitbar am 20. März 2012
  27. WGvdL-Forum: Nutzen, Newman am 13. Februar 2013 - 23:39 Uhr
  28. Walter Hollstein: Der Mann in der Schweiz - wer bestimmt, wie er ist und wie er sein soll?, Basler Zeitung am 5. November 2010; WGvdL-Forum (Archiv 2): Kompletter Hohlstein-Artikel mit Zitierschwäche, Manifold am 6. November 2010
  29. Susanne Kusicke: Gender Mainstreaming: Das vernachlässigte Geschlecht, FAZ am 16. Oktober 2015 (Immer mehr Männer wollen das nicht mehr still über sich ergehen lassen: In Deutschland artikuliert sich eine neue Männerbewegung.)
  30. Pdf-icon-extern.svg Statistikbericht 2004-2006[ext] - Herausgeber Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W), BAG W Verlag 2008
  31. Pdf-icon-extern.svg Kurzanalyse Wohnungsnotfallberichterstattung[ext] - Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes NRW
  32. BKA Kriminalstatistik 2013
  33. Genderreport, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  34. Pdf-icon-extern.svg Unfälle[ext] - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
  35. Destatis, Bestand der Gefangenen und Verwahrten in den deutschen Justizvollzugsanstalten nach ihrer Unterbringung auf Haftplätzen des geschlossenen und offenen Vollzugs http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Rechtspflege/StrafverfolgungVollzug/BestandGefangeneVerwahrtePDF_5243201.pdf?__blob=publicationFile
  36. Innovations Report 2006 http://www.innovations-report.de/html/berichte/statistiken/bericht-75701.html
  37. Eurostat http://epp.eurostat.ec.europa.eu/tgm/refreshTableAction.do;jsessionid=9ea7d07e30e5eea4307e632a4f0188409f6672c74301.e34OaN8Pc3mMc40Lc3aMaNyTbxaSe0?tab=table&plugin=1&pcode=tps00025&language=de
  38. Destatis - Verkehrsunfälle 2010 http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/TransportVerkehr/Verkehrsunfaelle/UnfaelleFrauenMaenner5462407107004.pdf?__blob=publicationFile
  39. Statista Anzahl der Drogentoten http://de.statista.com/statistik/daten/studie/259408/umfrage/anzahl-der-drogentoten-in-deutschland-nach-alter-und-geschlecht/
  40. Version vom 18. Juli 2015, 07:35 Uhr - Fiona B.
  41. Gelöscht von Fiona Baine, weil "Thema verfehlt". Prozentsätze sind eben nur dann ein Indiz von Benachteiligung, wenn es um unbereinigte Einkommens­vergleiche oder Vorstands­pöstchen für Frauen geht, bzw. wenn die Zahlen direkt aus dem Gleichstellungs­büro, vulgo Frauenbüro kommen.

Netzverweise