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Schweinesystem

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Hauptseite » System » Schweinesystem

Das politische Schlagwort Schweinesystem wurde mutmaßlich aus Schweinestaat und System[wp] abgeleitet. Das erscheint logisch, weil er überwiegend im Zusammenhang mit Behörden, also Organen des Staates gebraucht wird. Besonders häufig wird er speziell in Bezug auf die Justiz, also Gerichte und Staatsanwaltschaften, verwendet.

Ein charakteristisches Merkmal von Schweine­systemen ist die Willkür: Amts­personen missachten unverfroren die an sich für sie bzw. die Erledigung der Verwaltungs­handlung oder des Rechts­aktes geltenden Vorschriften bzw. Gesetze. Eine solche Haltung gedeiht dort, wo dienstliche Verfehlungen bzw. Rechts­brüche nicht geahndet werden.

Wer den Begriff geprägt hat, lässt sich nicht mehr sagen. Unlängst wurde er allerdings von einem Rechtsanwalt in einem Prozess vor dem Verwaltungs­gericht Köln benutzt, der mithilfe des Begriffs in einem Schriftsatz die Praktiken der Richter­schaft des betreffenden Gerichtes charakterisiert hatte. In der Folge musste das Anwalts­gerichts[wp] der Anwalts­kammer Köln - mutmaßlich nach einem Antrag aus Kreisen der Justiz - darüber befinden, ob dieser Sprachgebrauch mit dem Sachlich­keits­gebot eines Anwaltes vereinbar war. Das Anwalts­gericht meinte dazu, weil der Begriff von dem Kollegen in Anführungs­zeichen gesetzt worden sei, hätte der Anwalt zwar Kritik an der Richterschaft ausgeübt, bringe jedoch gleichzeitig zum Ausdruck, dass es sich hier nur um einen Vergleich als sprachliches Mittel gehandelt habe. Insofern hätte der Anwalt nicht gegen das Sachlich­keits­gebot verstoßen (AnwG Köln v. 6.11.2014 - 10 EV 255/11).[1]

Problemfeld Justiz

Dass die Anwaltskammer diese doch recht drastische Formulierung ihres Kollegen nicht gerügt hat, zeigt auf, wie man dort das Verhalten eines gewissen Anteils der Richterschaft bzw. das Problem der Kumpanei in dieser Berufsgruppe einschätzt. Auch war die Kammer offenbar der Auffassung, sie müsse gegen die fatale Bereitschaft zu bedingungsloser Solidarität, bei der sich nicht wenige Richter bedenkenlos von Recht und Gesetz entfernen, ein Zeichen setzen.

Während man bei Beamten und Angehörigen des öffentlichen Dienstes in den verschiedenen Behörden oft von vorneherein, ansonsten zumindest nach einer begründeten Beschwerde, überwiegend ein korrektes Verhalten erlebt, ist bei Angehörigen der Justiz nicht selten ein teilweise unglaubliches Maß an Pflicht­vergessenheit und Rechtsferne anzutreffen. Noch viel mehr befremdet das Beharrungs­vermögen, mit dem sich die Justiz weigert, selbst ein jedem Zweifel entrücktes Fehlverhalten eines Angehörigen ihrer Zunft einzuräumen und offenkundige Missstände zu beseitigen.

Die Erklärung liegt auf der Hand: Im Gegensatz zu "normalen" Staats­dienern müssen Staats­anwälte und Richter in aller Regel keine Konsequenzen befürchten, wenn sie eine Partei bewusst benachteiligen, indem sie Gesetze missachten oder Recht einseitig und vorein­genommen anwenden.

Hauptartikel: Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt

Sehr treffend bringt es ein Vater, der 1984 mit seiner Tochter aus Deutschland geflüchtet ist, auf den Punkt:

Zitat: «Die Justiz stellt ein autoritäres, obrigkeitsstaatliches System in einem ansonsten demokratischen Staatsgebilde dar. Sie ist daher grundsätzlich unfähig, die Menschenrechte und damit das friedliche Zusammen­leben der Bürger zu gewährleisten.» - Dr. Enno Winkler[2]

Horizontal strukturierte Schweinesysteme

Derartige Systeme sind innerhalb einzelner Gerichte anzutreffen. Sie äußern sich darin, dass Befangenheits­anträge von den Kollegen am gleichen Gericht mit abwegigen, oftmals ausgesprochen rechts­fernen Begründungen zurückgewiesen werden. Entsprechende Erfahrungen musste sehr wahrscheinlich auch der oben erwähnte Anwalt machen. Die Kritik von Seiten der Anwaltschaft nimmt zu.

Des Weiteren kann man mit Blick auf das Verhältnis zwischen Staatsanwälten und Richtern von einem solchen System sprechen. Das gilt in zweierlei Hinsicht:

Zum einen wäre die Staatsanwaltschaft an sich gehalten, bei Anzeigen gegen Richter wegen Rechtsbeugung ernsthaft zu ermitteln und ggfs. ein Strafverfahren einzuleiten. Die Fälle, in denen das seit Bestehen der BRD geschehen ist, kann man buchstäblich an einer Hand abzählen, obgleich - konservativ geschätzt - entsprechende Strafverfahren gegen deutsche Richter bei objektiver Ermittlungs­tätigkeit in einem gehoben vierstelligen Bereich hätten eingeleitet werden müssen.

Zum anderen decken die Ermittlungsbehörden selbst eindeutige, klar zu Tage liegende Straftaten, sofern sie von "Gehilfen" der Gerichte begangen werden. Gemeint sind hier psychologische Sachverständige. Jene können Aussagen von Probanden hemmungslos verfälschen und Fakten manipulieren. Werden derartige Machen­schaften angezeigt, bleibt die Staats­anwaltschaft regelmäßig untätig und verweigert sogar die Beiziehung leicht verfügbarer Beweismittel in Gestalt von Tonträgern, auf denen die zwischen dem Sachverständigen und dem Probanden stattgefundenen Gespräche aufgezeichnet wurden. Uneidliche Falschaussagen sind an sich ein klarer Straftatbestand. Nichts­desto­trotz dürfen vom Gericht bestellte Gutachter im "Rechtsstaat" BRD jedoch hemmungslos falsch aussagen, da sie sicher sein können, dass ihnen keine Strafverfolgung droht.

Vertikal strukturierte Schweinesysteme

Solche Systeme liegen vor, wenn Beschwerdegerichte klare Fehlentscheidungen einer unteren Instanz decken. Dies kann sowohl in Hauptsache­verfahren als auch im Zusammenhang mit der Behandlung von Befangenheits­anträgen geschehen. Am Ende der Kette stehen der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht. Während Fachleute über den BGH schon lange keine Illusionen mehr hegen, beispielhaft sei auf den

Hauptartikel: Richterprivileg

verwiesen, zeigen sich auch die Richter am BVerfG nach Ansicht zahlreicher Kritiker zunehmend korrupt und lassen selbst offensichtliche Verstöße gegen das Grundgesetz, grundrechts­gleiche Rechte oder die eigene Rechtsprechung ungeahndet.

Zitat: «Tatsächlich werden nach wie vor fast alle Befangen­heits­anträge abgelehnt. Die Ablehnungen werden vom BGH und dem BVerfG gehalten. Alles mit meist rechts­fremden Erwägungen.»[3]

Außerdem ist diese Spielart des Begriffs gegeben, wenn Dienst­aufsichts­beschwerden gegen Richter von den an sich zuständigen Stellen nicht ernsthaft geprüft, sondern mit ein paar billigen Floskeln abgetan werden.

Problemfeld Familienrecht

Eine gewisse Erweiterung erfährt der Begriff durch den zunehmenden Gebrauch von Trennungs­vätern. Hier bezieht er sich nicht ausschließlich auf Amtspersonen, sondern zielt auf korrupte staatliche Strukturen, mit denen deutsche Väter es im Zuge von Sorgerechts- oder Umgangsverfahren zu tun bekommen. Gemeint sind das unselige Zusammen­wirken von Familienrichtern, Jugend­ämtern, psychologischen Sachverständigen, Verfahrens­beiständen und Beratungs­stellen, die einseitig Partei ergreifen sowie Rechtsanwälten, die ihre Mandanten nur sehr halbherzig vertreten oder sogar regelrecht verraten.

Einzelnachweise

  1. RA Oliver Marson: Zum Begriff Schweinesystem, Marson & Streso am 20. Februar 2015
  2. Enno Winkler: Deutsche Väter im Exil: Offener Brief, 1. März 1995
  3. RA Sascha Petzold: Ohne Befangenheitsantrag kein Recht auf faires Verfahren, 26. Mai 2014