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Diskreter Vaterschaftstest

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Diskreter Vaterschaftstest meint, einen Vaterschaftstest in aller Stille ohne Wissen der Kindesmutter und ohne besondere "Erlaubnis" des Staates durchzuführen.

Heimlicher Vaterschaftstest

Unter dem Begriff Heimlicher Vaterschaftstest wird versucht, das grundsätzliche Recht von Mann und Kind auf Klärung ihres Abstammungs­verhältnisses zu kriminalisieren.

Das Grundmuster besteht, wie auch im Feminismus, in der Kriminalisierung des Mannes und der Freistellung von Verantwortung der Frau. Ähnliche Mechanismen werden im Frauenrabatt bei der Straf­zu­messung wirksam, wenn bei genau denselben Straf­tat­beständen Frauen weniger hart bestraft werden wie Männer.

Zitat: «Die "heimliche" Verwendung des Genmaterials des Kindes zur Überprüfung der Vaterschaft verstößt gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung[wp] des Kindes (1.), der "heimliche" Vaterschaftstest ist also nicht erlaubt. [...] Eine Folge des Verstoßes gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist, dass ein "heimlich" erlangter Vaterschaftstest vor Gericht nicht verwertet werden kann. Mit der Verwertung ist gemeint, dass das Gericht ihn nicht als Beweis gelten lassen darf. Selbst wenn dieser Test schwarz auf weiß besagt, dass ein Mann nicht der Vater eines Kindes sein kann, so ignoriert das Gericht diesen Vaterschaftstest, weil er eben gerade unter Verstoß gegen das Recht(2.) zustande gekommen ist.» - Beispielhafte Darstellung der Rechtslage[1]
Zitat: «Heimliche Vaterschaftstests - also ohne Wissen und schriftlichem Einverständnis aller Beteiligten (möglicher Vater, Mutter(3.) sowie Kind) sind seit 1. Februar 2012 in Deutschland verboten. Bei Minderjährigen entscheidet der Erziehungs­berechtigte bzw. das Jugendamt über das Einverständnis des Kindes.» - Beispielhafte Darstellung der Rechtslage[2]
  1. Wie auch der unbestimmte Rechtsbegriff Kindeswohl vom Staat gegen das Kind gewendet wird, ist wird das vorgebliche Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung[wp] dazu gewendet, die Klärung der väterlichen Abstammung des Kindes zu klären.
  2. Wenn ein Vaterschaftstest eindeutig die Abstammung klärt, dann wird damit nur eine Tatsache festgestellt. Wenn ein Gericht diese Realität nicht anerkennt und sich hinter einer willkürlichen und betrügerischen Rechts­konstruktion verschanzt, dann stellt sich das Gericht ins Unrecht und nicht der Vater, der den Vaterschaftstest sowohl in seinem als auch im Interesse des Kindes durchführen lässt. Da stellt sich doch dringend die Frage, wer hier gegen das Recht verstößt.
  3. Ein Vaterschaftstest klärt die Abstammung zwischen dem Mann und dem Kind. Der Frau ein Vetorecht einzuräumen in einer Frage, die allein Mann und Kind betreffen, ist rechtsphilosophischer Unsinn. Wenn argumentiert wird, dass die Mutter das so genannte informationelle Selbstbestimmung für das noch unmündige Kind wahrzunehmen hat, dann ist das vor dem Hintergrund zu sehe, dass der Mann zuvor um das Sorgerecht gebracht worden ist. Der Mann soll in Deutschland zahlen, aber nichts zu sagen haben. Arbeitssklave wäre die bessere Beschreibung dafür.

Kindeswohl und informationelles Selbst­bestimmung sind also keine Begriffe des Rechts, sondern des Unrechts.

Zitat: «Wer einen heimlichen Vaterschafts­test durchführen lässt, riskiert eine Ordnungs­widrigkeit, welche mit bis zu 5.000 Euro bestraft wird.(1.) Labore, welche sich dem widersetzen, riskieren eine Geldbuße von bis zu 300.000 Euro.(2.) Strafbar im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) hingegen macht man sich mit einem geheimen Abstammungstest derzeit nicht.

Seit 1.2.2010 gilt in Deutschland das Gendiagnostikgesetz, welches nicht nur eine Regelung für heimliche Vater­schafts­tests eingeführt hat, sondern auch für vorgeburtliche Vaterschaftstests, welche in Deutschland nur noch nach Sexual­delikten sowie eingehender Beratung möglich sind.

1. Hürde: Labore
Sollte dennoch von einem der Beteiligten ein heimlicher DNA-Vaterschaftstest forciert werden (durch heimliches Einsammeln von Proben), so wird jedes zertifizierte deutsche Labor diese Proben ohne unterschriebene Ein­verständnis­erklärungen der Beteiligten nicht analysieren. Sollte diese Einwilligung gefälscht werden, wird neben der oben genannten bußgeld­behafteten Ordnungs­widrigkeit eine Straftat durch Urkunden­fälschung begangen.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es auch nicht zertifizierte Labore in Deutschland und auch im Ausland gibt, welche den Test auch ohne Vorliegen der Einwilligungen durchführen.

2. Hürde: Gericht
Selbst wenn man es realisiert hat, Proben zu beschaffen und diese mit einem DNA-Vaterschaftstest analysieren zu lassen, so hat diese Erkenntnis keine Beweiskraft vor Gericht. Eine rechtliche Vaterschaft kann dadurch nicht angefochten oder erzwungen werden. Im Gegenteil wird bei Versuch der Geltend­machung mit hoher Sicherheit das Ordnungs­widrigkeits­verfahren eingeleitet.(3.)

Die gewonnene Information ist demnach nur für den persönlichen Gebrauch und somit wertlos.(4.)

Achtung bei ausländischen Anbietern
Selbst wenn ausländische Anbieter mit Angeboten wie "Vaterschafts­test heimlich durchführen lassen" werben, so verrät ein Blick in die AGB oder die rechtliche Belehrung meist, dass das Labor laut den vor Ort gültigen Gesetzen handelt und der Kunde sich den möglichen rechtlichen Konsequenzen in seinem Land bewusst sein sollte.(5.)

Aufpreis für forensische Sonderproben
Da man einer heimlich zu testenden Person schwerlich zu einem Mund­schleim­haut­abstrich oder einer Blutabnahme überreden kann, müssen sogenannte forensische Proben gesammelt und eingeschickt werden. Dies sind z. B. Zahnbürste, Zigaretten­stummel, Kaugummi, Trinkglas, Haare mit Haarwurzeln. Da die Extraktion der DNA aus diesen Proben aufwändiger ist, muss hierfür meist ein Aufpreis zum normalen Preis bezahlt werden. Heimliche Tests sind somit auch teurer.(6.)

Andere Möglichkeit
Wenn man sich als Mann sicher ist, dass das Kind nicht von einem selbst stammt, sondern ein Kuckuckskind ist, kann man versuchen, eine Vater­schafts­anfechtung durchzuführen.(7.) Hierfür müssen konkrete Gründe vorgebracht werden. Reine äußerliche Merkmale genügen hier nicht.

In jedem Fall sollte man das Thema und seine Zweifel mit dem Partner offen ansprechen und keinen geheimen Vaterschafts­test machen. Sollte der Partner nichts zu verbergen haben, ist zwar das Vertrauen etwas erschüttert, jedoch sollte ein positiver Vaterschafts­test den Familien­frieden langfristig eher sichern als permanent nagende Zweifel und Misstrauen. Noch einmal eindringlich: Einen heimlichen Vaterschafts­test zu machen, schafft mehr Ärger als man es in seiner Situation vermutet. Ein offenes Gespräch - und wenn dieses nicht den gewünschten Erfolg bringt - der Gang zum Anwalt sind in unserer zivilisierten Gesellschaft immer vorzuziehen.(8.)

Fazit: Heimlicher Vaterschaftstest
Wenn Sie eine Bestätigung für eine Vaterschaft haben bzw. Ihre Zweifel daran untermauern wollen, können Sie durchaus auf heimlichem Weg an diese Information kommen. Jedoch können Sie damit 1. keinerlei Ansprüche geltend machen und bringen sich 2. in Gefahr, selbst auf juristischem Weg dafür belangt zu werden.(9.) Wir empfehlen Ihnen daher dringend, wenn Sie berechtigte Zweifel haben, diese zunächst ernsthaft zu klären und - wenn dies zu keinem Erfolg führt - sich an den geltenden Rechtsweg zu halten.(10.)» - Beispielhafte Darstellung der Rechtslage[2]

  1. Der Staat möchte einschüchtern und gängeln. Ein Mann kann diese 5.000 Euro aber auch als "Gebühr" betrachten, die er gerne bezahlt, weil es ihm wert ist.
  2. Einschüchterung und Drohung. So hat es Adolf Hitler auch gemacht. Demokratisch ist es nicht, wenn ein Staat seinen Bürgern ein Grundrecht vorenthält und Männer kriminalisiert.
  3. Eine Drohkulisse wird aufgebaut. Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er sich den Drohungen, dem Zwang und der Entrechtung unterwirft.
  4. Diese Information bringt die Wahrheit ans Licht und die Wahrheit ist niemals wertlos!
  5. Die Drohkulisse wird verstärkt.
  6. Das Unterhaltsmaximierungsprinzip ist auch teuer und eine Gegenrechnung ist empfohlen.
  7. Eine Einladung, die Justiz zu finanzieren, welche das Unrecht schafft. Man kann Geld auch anders ausgeben, als derart sinnlos aus dem Fenster zu werfen.
  8. Eine weitere Einladung, die Helferindustrie zu finanzieren und weiteres Geld aus dem Fenster zu werfen.
  9. Angsthuberei
  10. Den "geltenden Rechtsweg" beschreiten! In einem Unrechtsstaat! Muahaha! - Das Ganze ist von Politik, Justiz und Helferindustrie derart perfide gestrickt, dass der Rechtsweg kaum das gewünschte Ergebnis bringt und nur der Geldverlust ist sicher.
Zitat: «Verweigert ein mutmaßlicher Erzeuger einen Vaterschaftstest, so kann dieser per Gerichts­beschluss dazu gezwungen werden. [...] Dazu muss die Mutter beim Familiengericht beantragen, dass die Vaterschaft festgestellt und ein Abstammungs­gutachten erstellt wird.

Weigert sich der Mann immer noch, zu einem zertifizierten DNA-Labor zu gehen und seine Speichel­probe abzugeben, kann er notfalls in polizeilicher Begleitung dazu bewogen werden.

Falls das die genetische Untersuchung ergibt, dass sich das Kind um sein leibliches Kind handelt, treten die Unterhalts­pflichten in Kraft und auch die erblichen Rechte und Pflichten.»[3]

Eine Frau kann also einen Mann zum Vaterschaftstest zwingen lassen und ihm Pflichten auferlegen lassen. Ein Mann hat die Möglichkeiten nicht, welche die Justiz der Frau bereitgestellt. Die im Grundgesetz beschriebene Gleichheit vor dem Gesetz ist nichts als eine Fiktion. Auch der im Artikel 6, Satz 1 GG stehende Satz "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." wird zur leeren Phrase, wenn schon die grundsätzliche Feststellung der Abstammung (= Verwandtschaft) unterbunden wird.

Zitat: «Heimliche Vaterschaftstests sind nun verboten»[4]

Niemand kann es einem Mann verwehren, seine Vaterschaft zu einem Kind zu überprüfen. Wenn dies strafrechtlich unterbunden wird, handelt es sich nicht um einen Rechtsstaat, sondern um einen Unrechtsstaat. Ein betroffener Mann sollte die angedrohten 5.000 Euro Ordnungs­geld als "Gebühr" betrachten, die das Geld wert ist. Männer sollten sich vom totalitären Staatsfeminismus nicht länger einschüchtern lassen und von einem Unrechtsstaat auf der Nase herumtanzen zu lassen.

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [5]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Übersicht Rechtslage bei Vaterschaftstests, Stand: April 2008 - ohne Gewähr
  2. 2,0 2,1 Ratgeber Vaterschaftstest: FAQ - Häufige Fragen: Darf ein Vaterschaftstest heimlich durchgeführt werden?, abgelesen am 22. September 2014
  3. Ratgeber Vaterschaftstest: Aktuelles: Väter können zum Vaterschaftstest gezwungen werden, 8. März 2014
  4. Claudia Ehrenstein: Politik: Heimliche Vaterschaftstests sind nun verboten, Die Welt am 31. Januar 2010
  5. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Querverweise

Netzverweise