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Familienoberhaupt

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Männliche Familienoberhäupter: Kriminalisiert und steckbrieflich gesucht
Hauptseite » Familie » Familienoberhaupt

Das Familienoberhaupt (auch: Haushaltsvorstand) ist der verantwortliche Repräsentant einer Familie.

Familie und Haushalt

Bedeutung

Im Altertum und Mittelalter waren Familie und Staat getrennt. Der Staat ist menschheits­geschichtlich eine junge Einrichtung, die sich aber mehr und mehr der Kontrolle über das menschliche Individuum in jeder Lebenslage und -sphäre bemächtigt hat. Das Haus war der Ort der Familie, die Hausgemeinschaft bestand aus dem Hausvorstand, dem Weib, den Kindern dazu Angestellten, Knechten und Mägden, im Altertum innerhalb wohlhabender Familien auch Sklaven.

Der pater familias hatte die Hausgewalt, die potestas inne. Es herrschte im Haus allerdings keine Rechtlosigkeit oder Willkür. Das Haus war ein Ort der Sittlichkeit, aber eben nicht der Gesetzlichkeit. Im Hause gab es keine Rechts­verhältnisse, sondern Familien­verhältnisse. Diese waren auf drei Ebenen strukturiert: Mann - Weib, Eltern - Kinder, Herr/Herrin - Knechte/Mägde. Häusliche Angelegenheiten, also die Familien­verhältnisse, konnten nicht vor einem Gericht verhandelt werden. Die Haus­gemeinschaft - und damit die Familie - war somit autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens, der Öffentlichen Ordnung. Nur der Hausvorstand (pater familias) war Mitglied bzw. Repräsentant der Haus­gemeinschaft gegenüber der Öffentlichen Ordnung (res publica).

Die Einheit von Haus[wp] und Familie und die Trennung derselben vom Staat (Subsidiarität) bestand Jahrtausende. Hegel sieht in der Rechts­philosophie (§§ 169 ff.) die Familie als (selbständige) Person, durch "den Mann als ihr Haupt vertreten" (§ 171), die der Staat größtmöglich gegen die Willkür der Auflösung schützen müsse (§ 163). Noch unter dem Grundgesetz gab es die väterliche Gewalt in der Familie, die an dem Gleich­berechtigungs­prinzip des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 2) gescheitert ist, in letzter Konsequenz erst 1961.

"Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."

Der Gesetzgeber hat mit der Abschaffung des Familienoberhaupts als Rechtsstatus mit gesellschaftlicher Repräsentativ­funktion die Familie enthauptet und damit de facto als natürliche Kerneinheit des Gemeinwesens handlungs­unfähig gemacht. Dieser Akt war die erste, zugleich aber auch entscheidende Maßnahme gegen die Familie, womit in diesem Sinne das "Gleich­berechtigungs­gesetz"[wp] verfassungs­widrig ist, weil Art. 6 Abs. 1 GG ausdrücklich den "besonderen Schutz der Familie durch die staatliche Gemeinschaft" verlangt.

Das Haus als Rechtsbegriff

Das Wort Haus, ursprünglich "Schutz" (wie Gehäuse), dann "Wohnstatt" (in hausen) ist schon in den Frühzeiten des Schrifttums auch als Rechtsbegriff[wp] üblich.

Das Hausrecht[wp][1] ist ein weltweit übliches Konzept, dass die rechtliche Hoheits­gewalt[wp] (die Hausgewalt) über sein Eigentum und Besitz dem Hausherren zusteht, in Unterscheidung zum Kommunalrecht[wp]. Das Hausrecht umfasst die Haus­gerichts­barkeit und die Schirmgewalt (das Recht zur Verteidigung). Es ist schon im römischen Recht[wp] verankert und findet in der deutsch­sprachigen Rechts­auffassung auch im germanischen Recht[wp] Stütze.

  • Aus dem Hochmittelalter, als der Hausbegriff auf den Adel übergeht, erhält er sich als Hausgesetz, das sind Rechtsakte, die den Hausstand (die Familie, das Haus) und das nicht entlehnte territoriale Eigentum (die Hausmacht) betreffen.
  • Beim Übergang auf öffentliche Gebäude geht das Konzept auf die Hausordnung (Regelwerk, das Haus betreffend) über.
  • Der Hausfrieden (Unverletzlichkeit), ähnlich dem historischen Garten­frieden als besonders schützenswertes Gut, heute ein Grundrecht. Der Hausfrieden wird heute massiv durch die staatliche Einmischung über Jugendamt und Familiengericht gestört und zerstört.
  • Die Hausruhe (Störungsfreiheit)
  • Das Recht auf Hausverbot (das Recht, "die Tür zu weisen")[2]

Abschaffung in Deutschland

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in Deutschland am 29. Juli 1959 per Urteil das Familien­oberhaupt abgeschafft.[3] Die Abschaffung wurde damit begründet, es widerspräche dem Gedanken der Gleichberechtigung. Gleichzeitig wurde am Mutterschutz im Artikel 6 Absatz 4 GG festgehalten.

Familienmanagerin

Die Familienmanagerin - Peter Mersch (2006)

Um der Gleichberechtigung Genüge zu tun, hätte das Amt des Familien­oberhaupts auch dem weiblichen Geschlecht geöffnet werden können. Dann hätte dem weiblichen Geschlecht allerdings Emanzipation und Verantwortung aufgetragen werden müssen.[4]

Tatsächlich wird für allein­erziehende Mütter hin und wieder der Begriff Familien­managerin verwendet, was dieselbe Bedeutung wie Familienoberhaupt hat.

Männliche Familienoberhäupter entsprechen nicht mehr der politischen Korrektheit, wohingegen weibliche Familien­oberhäupter als Beleg für das Idealbild der "starken Frau" gelten und damit einhergehend auch über politische Akzeptanz und Fürsprache verfügen:

  • Andrea Ypsilanti: Ich bin das Familienoberhaupt in der Wohngemeinschaft[5]
  • Frieda Friedrich feierte den 95. Geburtstag und ist noch immer das Familienoberhaupt[6]
  • Familienmanagerin: Mütter zwölf Stunden im Einsatz[7]

Rolle der Familienernährerin

Männer heiraten traditionell auch "nach unten" und ernähren das Eheweib. Frauen heiraten für gewöhnlich nur nach oben und nicht "nach unten" (Hypergamie), weil sie Probleme mit der Rolle als Familien­ernährerin haben.

Zitat: «"Ich wollte einfach immer Männer, die nett sind", erklärt Lisa, "ein Top-Manager mit einem Jahres­einkommen von 500.000 Euro war für mich nie interessant." Trotzdem beschwert sie sich. "Mein Partner kann mir kein Pferd kaufen und mich auch nicht ins Fünf-Sterne-Hotel einladen", sagt sie. "Das würde mir aber auch mal gefallen." Andreas und sie teilen sich zwar die Hypothek fürs Haus und alle Kosten für die Lebensmittel. "Aber jeden Urlaub, jede Opernkarte, jedes Möbelstück und alles, was wir uns leisten, zahle ich." (...) Bei ihr hat sich der Eindruck festgesetzt, dass sie in dieser Partnerschaft draufzahlt - vor allem mit ihrer Lebensenergie. Lisa möchte ein Buch schreiben, doch die finanzielle Decke für eine Auszeit im Job ist zu dünn. Mehr Zeit und weniger Stress - das kann sie sich nicht leisten. "Es ist einfach sehr, sehr anstrengend, als Selbstständige die volle Verantwortung für das Finanzielle zu tragen", sagt sie.»[8]

Die Widersprüchlichkeit feministischen Denkens schlägt voll durch. Einerseits sollen Frauen alles "genauso gut" wie Männer können, doch dann hapert es am Willen und an der praktischen Umsetzung. Und vor allem können Feministinnen den weiblichen Opferstatus nicht aufgeben:

  • Wenn ein Mann 60 Stunden pro Woche arbeitet, um sein Hausweib zu unterhalten, welche kocht und sauber macht, dann ist er ein faules Arschloch, welches seine Frau ausbeutet.
  • Wenn eine Frau 60 Stunden pro Woche arbeitet, um ihren Hausmann zu unterhalten, welcher kocht und sauber macht, dann ist er ein faules Arschloch, welches seine Frau ausbeutet.

Beate Kricheldorf bringt es auf den Punkt: Der wesentliche Unterschied zwischen Frauen und Männern liegt hier darin, dass Berufs­arbeit für Frauen immer ein Spaß bleiben muss: eine Übergangs­beschäftigung bis zum Heiraten, eine Möglichkeit der Selbstverwirklichung oder ein Zusatzverdienst; jedenfalls eine Tätigkeit, die sie jederzeit wieder abbrechen können, wenn sie möchten. Zwar soll sich der Mann zur Hälfte an Hausarbeit und Kinder­erziehung beteiligen, aber die halbe Beteiligung an Existenzsicherung und öffentlicher/politischer Arbeit soll für Frauen eben freiwillig bleiben, zu einer regelmäßigen Verpflichtung oder lebenslanger Verantwortung darf das für eine Frau nicht ausarten.[9] Die Hans-Böckler-Stiftung[wp] hat nicht sehr überraschend herausgefunden, dass Frauen überwiegend unfreiwillig Familienernährerinnen werden.[10]

  1. Viele Frauen werden unfreiwillig zu Familien­ernährerinnen
  2. Nicht nur hochqualifizierte Frauen werden zu Familien­ernährerinnen.
  3. Viele Familienernährerinnen verdienen keinen Familienlohn.
  4. In der Regel übernimmt der Partner nicht in Gänze die Hausarbeit.
  5. Für Familienernährerinnen gilt, was für viele Frauen hierzulande gilt: Unsichere und prekäre Jobs.[11]

Im dem Moment, wo aus Spaß Ernst und aus Selbst­verwirklichung Pflicht zu werden droht, scheinen sich die ersten Frauen ein fürsorgliches Patriarchat zurückzuwünschen, anstatt selbst mit Berufstätigkeit den Familienunterhalt heranzuschaffen.[12]

Zitat: «Ich kenne Männer, die haben weniger verdient als die Frau und blieben Zuhause als das Kind kam und gingen in einem gewissen Alter des Kindes einem Halbtagsjob nach. Alle sind inzwischen geschieden!
Die Ehefrauen haben die Scheidung eingereicht, weil sie ihre Männer als arbeitsscheu betrachteten! Dies gestärkt von weiblichen Bekannten, die so gut wie alle auch nur Mütter waren und das gleiche machten wie diese Männer!»[13]

Die Erwerbsquote der "Dax-Ehefrauen" liegt bei 36 Prozent und damit weit unter dem durch­schnittlichen Anteil erwerbstätiger Frauen in Deutschland von knapp 60 Prozent. Dabei haben die Frauen der Manager im Schnitt eine bessere Ausbildung erhalten als der Bevölkerungs­durch­schnitt. Unter ihnen finden sich viele Universitäts­absolventinnen.[14]

Entdeckung der "Frau mit Einkommen"

Das Wirtschafts- und Sozial­wissen­schaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung legt eine als "Diskussions­papier" bezeichnete Studie vor, die vom Bundesministerium für alle außer Männern bezahlt wurde, worin es um die "empirische Annäherung an das Phänomen der Familien­ernährerin" geht. Darin wird eine Spezies ausgemacht, die sich durch die folgenden Merkmale auszeichnet:

  • Die Mitglieder der Spezies gehen arbeiten.
  • Die Mitglieder der Spezies leben zumeist mit Mitgliedern einer anderen Spezies zusammen.
  • Die Mitglieder der Spezies stehen in einem Austausch­verhältnis mit den Mitgliedern der anderen Spezies, das finanziell asymmetrisch ist.
  • Die Mitglieder der Spezies sind weiblich.

Diese bahnbrechende Entdeckung wurde auf einer Presse­konferenz vorgestellt, wo der bis dahin unbekannten Spezies der Name "Familien­ernäherin" gegeben wurde. Darunter soll "eine Frau verstanden werden, die für sich und andere Familien­mitglieder die finanzielle Lebens­grundlage überwiegend erwirbt. Die von ihrem Einkommen mitversorgten Personen können Partner und/oder Kinder sein". (S. 8)

Die Nachricht von der Existenz der Familien­ernährerin ist unglaublich, doch drängt sich die Frage auf: Warum trägt eine Familien­ernährerin nur überwiegend und nicht vollumfänglich zum Familien­einkommen bei? Entsprechend der bisher gültigen Klassifikation ist ein Familien­ernährer ja auch alleine für das Familien­einkommen verantwortlich.

Tatsächlich besagt die Studie: "Als Familienernährerin werden in dieser Analyse Erwerbspersonen definiert, die mindestens 60 % des persönlichen zurechenbaren Haushalts­einkommens erwerben". (S. 20) Mit anderen Worten, die Spezies der Familien­ernährerin besteht aus relativen Familienernährerinnen, die gerade einmal mehr verdienen als die restlichen Erwerbs- und Nichterwerbstätigen im Haushalt (60 statt nur 50 %) - kaum eine Basis, um eine dauerhafte Klassifikation, wie sie eine Spezies nun einmal darstellt, darauf zu bauen. Nun gut, ist man gewillt bescheiden zu bleiben, vermerkt man positiv, dass auch Frauen mal mehr zum Familien­einkommen beitragen als der Mann.

Indes stammt dieses überwiegende Einkommen der Familien­ernährerin (unter anderem) aus folgenden Quellen:

  • "Witwenrente
  • Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld
  • BaFög, Stipendien, et.
  • Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt
  • gesetzliche Unterhaltszahlungen ehemaliger Ehepartner" (S. 21)

Das Einkommen stammt somit in einer ganzen Reihe von Fällen nicht aus der Quelle, an die man bei den Begriffen "Einkommen" und "Familien­ernährerin" unmittelbar denkt: Erwerbsarbeit. Es umfasst auch "Einkommen" aus Fertilität, "Einkommen", die aus staatlichen Umverteilungs­töpfen, die vornehmlich von Familien­ernährern bestückt werden, stammen und so weiter. Und so entpuppt sich die neue Spezies als artifizielle Spezies, eine vom Staat geschaffene und finanzierte, alimentierte Spezies, die darüber hinaus von Familien­ernährern finanziert wird, die zwischen­zeitlich die Familie gewechselt haben, sprich Exehegatten als Zahlesel.

Es gibt noch eine erstaunliche Erkenntnis:

"Frauen tragen (mehr als) 60 % zum Haushalts­einkommen bei (wobei das Einkommen von Frauen die oben benannten Geldquellen umfasst), wenn ihre Männer arbeitslos oder in Rente sind." (S. 10)

Dazu bedarf es einer großangelegten Studie des WSI finanziert aus Steuermitteln vom BMFSFJ, um festzustellen, dass es vorkommen kann, dass Frauen mehr zum Haushalts­einkommen beitragen als Männer.[15][16] Es ist erstaunlich, dass der Feminismus der Mittelschicht inzwischen auch festgestellt hat, dass Frauen auch berufstätig sein können (können, nicht wollen). In der Arbeiterschicht ist es hingegen schon etwas länger bekannt, dass Frauen ebenso wie Männer in der Lage sind und waren, den eigenen Lebensunterhalt zu erwirtschaften beziehungsweise zum Haushalts­einkommen beizutragen.[17]

"Da Transferleistungen mehrheitlich von Männern erwirtschaftet werden und Unterhalts­zahlungen im Wesentlichen von Männern aufgebracht werden, ist diese Zurechnung der entsprechenden Zahlungen zum Einkommen von Frauen eine innovative Umwidmung, die man in anderen Zusammenhängen als Fälschung bezeichnen würde." - Michael Klein[17]

Verbreitung eines Mythos durch Mittelschichtsfrauen

Eine der erstaunlichsten Entdeckungen, die der Feminismus der Mittelschicht in den letzten Jahren gemacht hat, lautet: Frauen können auch berufstätig sein (hier steht können: nicht wollen). Diese erstaunliche Entdeckung geht einher mit der Überzeugung, dass die traditionelle Ernährerehe, von der scheinbar angenommen wird, dass sie seit der sprich­wörtlichen Vertreibung aus dem Paradies Bestand hatte, und in der sich Männer um das Erwerbs­einkommen und Frauen um Haushalt und Nachwuchs gekümmert haben, im Niedergang begriffen sei. Diese "historische" Sicht auf Paar­beziehungen nimmt die Allgemein­bevölkerung in der einschlägigen Bericht­erstattung von Medien und der Fachliteratur immer wieder zur Kenntnis und wundert sich, dass die beschriebene Form der Ernährerehe innerhalb der Arbeiterschicht nur höchst selten anzutreffen ist. Vielmehr ist es in der Arbeiterschicht schon etwas länger bekannt, dass Frauen ebenso wie Männer in der Lage sind und waren, den eigenen Lebensunterhalt zu erwirtschaften bzw. zum Haushalts­einkommen beizutragen.

Die Verbreitung der Mittelschichts-Ernährerehe ist eine Erfindung der Mittelschicht, und sie ist eine Folge des Wohlfahrtsstaats, der Frauen durch die Zurverfügung­stellung eines umfangreichen Angebots steuer­finanzierter Transferleistungen für alltägliche Verrichtungen wie Kindes­aufzucht und -betreuung subventioniert. Der Staat ist somit an die Stelle des (relativ) reichen Ehemanns getreten, der es sich für historisch kurze Perioden erlauben konnte, seine Ehegattin von der Ausübung der Erwerbsarbeit freizustellen. Wäre man ironisch, müsste man jetzt anmerken: Die Emanzipation der Frauen hat es weit gebracht, aus der vermeintlichen Abhängigkeit vom Ehemann wurde zwischen­zeitlich eine solche vom Staat und dessen Transferleistungen.

Nebenbei bemerkt gibt es eine Reihe von sehr interessanten historischen Studien, die vornehmlich von weiblichen Wissenschaftlern durchgeführt wurden, denen man entnehmen kann, dass (1) die "Reduzierung" der Frauen auf die Rolle als Haushälterin und ihre Freistellung (oder ihr Fernhalten, wie es in der ideologischen Diktion heißt) von Erwerbsarbeit, eine feministische Mythe ist. Studien wie die von Bailey (2002), Barker (2006), Langland (1992), Steinbach (2004) und Wiskin (2007) belegen das Gegenteil recht eindrücklich und lassen nur den Schluss zu, dass eine "Reduzierung" von Frauen auf die Rolle der Haushälterin, da wo es sie tatsächlich gab, eine freiwillige und im Einvernehmen mit dem Ehe- oder Beziehungs­partner getroffene Wahl war. Dies führt (2) zu der Erkenntnis, dass in jenen Fällen, in welchen Frau sich freiwillig selbst die Aufgabe der Haushalts­führung auferlegten, dieselbe mit einer Reihe von sozialen Verpflichtungen einhergegangen ist, denn diese Form der Arbeits­teilung zwischen Männern und Frauen innerhalb einer Lebens­gemeinschaft, die vor allem in der oberen Mittelschicht und der Oberschicht üblich war, sah für Männer die Aufgabe der Sicher­stellung des gemeinsamen Lebens­unterhalts durch die Einkommens­erzielung vor, während jene der Frauen darin bestand, den sozialen Status des eigenen Haushalts zu gewährleisten. Die feministischen Phantasmen von der patriarchalen Fremdbestimmung von Frauen verfügen demzufolge über keinerlei Bezug zur gesellschaftlichen Lebens­wirklichkeit.[17]

Zitate

Zitat: «Die Frauen wollen angeblich ihr eigenes Geld verdienen und das ist vom Ansatz her schon falsch. Frauen sollen nicht ihr eigenes Geld verdienen, sondern wie der Mann das Familien­einkommen erwirtschaften.» - Leutnant Dino[18]
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [19]


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Einzelnachweise

  1. H. Beck, H. Steuer: Haus und Hof in ur- und früh­geschichtlicher Zeit. Göttingen, 1997.
  2. Wikipedia: Haus
  3. Gleichberechtigungsgesetz (GleichberG) 18.06.1957 (BGBl. I, 609); Familienrechtsänderungsgesetz vom 11.08.1961 (BGBl. I, 1221); BVerfGE 3, 225 (239 ff.); 10, 59 (72 ff.); BOEHMER, G.: Einführung in das Bürgerliche Recht, S. 131, 150 ff.; CAMPENHAUSEN, A. Frh. v.: VVDStRL 45 (1987), S. 13
  4. Emanzipation meint in seiner ursprünglichen Bedeutung "einen erwachsenen Sohn aus dem Haus des Vaters in die Eigen­ständigkeit zu entlassen"., nach: Wikipedia: Emanzipation
  5. Ypsilanti: Ich bin das Familienoberhaupt in der Wohngemeinschaft, Märkische Oderzeitung
  6. "Noch immer das Familienoberhaupt", Morgenweb
  7. Familienmanagerin: Mütter zwölf Stunden im Einsatz, Focus am 4. September 2006
  8. Frauen als Besserverdiener: "Ach könnte er mir doch ein Pferd kaufen", Der Spiegel am 12. Juli 2011
  9. Beate Kricheldorf: Verantwortung - Nein danke! Weibliche Opferhaltung als Strategie und Taktik., R.G.Fischer 1998, ISBN 3-89501-617-9, S. 20, 27
  10. Gender: Frauen sorgen fürs Geld - und die Familie, Böckler Impuls 11/2010
  11. DGB-Frauen: Arbeits- und Lebensbedingungen von Familienernährerinnen
  12. Familienernährerinnen, Antife am 17. März 2011
  13. WGvdL-Forum (Archiv 2): Torsten am 7. Juni 2011
  14. Klassische Rollenverteilung: Ehefrauen deutscher Topmanager bleiben meist zu Hause, Morgenpost am 22. Mai 2011
  15. Pdf-icon-extern.svg Wenn Frauen das Geld verdienen. Eine empirische Annäherung an das Phänomen der "Familienernährerin"[ext] - Wirtschafts- und Sozial­wissen­schaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung[wp], Juli 2010 (58 Seiten)
  16. Michael Klein: BMFSFJ entdeckt eine neue Spezies unter den Deutschen - oder doch nicht?, Kritische Wissenschaft - critical science am 16. August 2012
  17. 17,0 17,1 17,2 Michael Klein: Nepotismus mit Steuergeldern - Von Frauen als "Familienernährerinnen", Kritische Wissenschaft - critical science am 4. Juni 2012
  18. Leutnant Dino: Der Mann - das Familienoberhaupt, ein Vater und Führer, 1. Juni 2011 (broken)
  19. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Querverweise

Netzverweise

Partnerwahlverhalten und Lebenspläne von Frauen