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Holocaustleugner

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Ein Holocaustleugner ist jemand, der den Holocaust leugnet. Diese Definition ist idem per idem[wp]. Das bedeutet, ein Begriff wird aus sich heraus erklärt.

Verwendung als Kampfbegriff

Der Begriff Holocaustleugner ist bei Repräsentanten der offiziellen Historiographie[wp] und Sachwaltern der Holocaust-Industrie als Fehdewort in Gebrauch, um damit Historiker, Journalisten oder andere Personen, die die Grundprinzipien der offiziellen Darstellung des national­sozialistischen Völkermordes an den Juden Europas öffentlich in Frage stellen, zu verleumden, indem man ihnen kontrafaktisch unterstellt, die Tatsächlichkeit desselben in Abrede zu stellen.

Bezug zu Frauenhass

Diese Definition ähnelt sehr der des Frauenhassers als jemanden, der Frauen hasst. Beide Fälle, sowohl Holocaust­leugner als auch Frauenhasser, sind argumentum ad personam[wp]. Es enthält keinen Bezug mehr zum eigentlichen Streitthema und greift ausschließlich sachlich irrelevante persönliche Eigenschaften an. Schopenhauer[wp] führt es als letztes Mittel in einem Streitgespräch an:

"Wenn man merkt, daß der Gegner überlegen ist und man Unrecht behalten wird, so werde man persönlich, beleidigend, grob."

Das Argumentum ad personam ist also ein Ausweg, wenn der Gegner zu gewinnen scheint, weil einem selbst die Argumente fehlen.

Besonderheit Holocaustleugnung

Die Besonderheit besteht hier darin, dass es nicht nur darauf ankommt mit Argumentum ad personam[wp] ein Streitgespräch zu gewinnen, sondern jemanden gesellschaftlich und juristisch zu vernichten.

Der Verwender des schlagwortartig als Holocaustkeule (vergleiche Nazikeule) bezeichneten rhetorischen und diskursiven Kampfmittels hat nicht nur die Möglichkeit, eine andere Person durch den Vorwurf, Holocaustleugner zu sein, persönlich zu verletzen, sondern auch wegen der in Deutschland und Österreich geltenden Gesetzeslage gegen dieselbe auf Grundlage des einschlägigen Straftatbestands eine Strafanzeige zu erstatten und von einem Gericht zu einer bis zu fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilen zu lassen.

Besonderheit der Nachkriegszeit

Es ist nachvollziehbar, dass man in der Nachkriegszeit nicht wollte, dass die Täter von damals mit Opfer­beschuldigung ihre Verantwortung abstreiten.

Achtzig Jahre später

Über achtzig Jahre später, in einer Zeit, in welcher inzwischen alle Täter und fast alle Opfer tot sind, hat sich die Sachlage eindeutig geändert, weshalb der Umstand, dass im Jahre 2007 ein Gericht feststellt, dass es gar nicht darauf ankäme, ob der Holocaust überhaupt stattgefunden hat, umso irritierender ist:

Zitat: «Zuletzt lehnte das Gericht alle Anträge mit der lapidaren - und für einige Antifaschisten im Publikum schockierenden - Begründung ab, dass es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht. "Die Demokratie muss das aushalten können", dozierte ein Jurastudent später im Foyer des Gerichtsgebäudes.»[1]

Jedem vernunftbegabten Menschen stellt sich angesichts dessen zwangsläufig die Frage bezüglich der Sinnhaftigkeit des einschlägigen Gesetzes.

Hier und jetzt

Es sei klargestellt, dass es in diesem Lexikon­eintrag weder um den Holocaust noch um die jüngere deutsche Geschichte geht. Es geht hier und heute vielmehr um die Parallelen, die sich aus der Verwendung der Totschlag­argumente Holocaust­leugner und Frauen­hasser ergeben.

Besonderheit Feminismuskritik

Es fällt auf, dass bei jedweder Art von Feminismuskritik reflexartig das Totschlag­argument Frauenfeind bzw. Frauenhasser zum Einsatz kommt. Darüber hinaus wird ebenfalls - als wenn auf Seiten der Verwender Unsicherheit darüber bestünde, ob die Frauen­hass­keule alleine denn auch wirkungsvoll genug sei - noch eine Auswahl an Sekundärkeulen - Homophobie, Transphobie, Hate Speech, verfassungs­feindlich, rechts, rechtsextrem - in Kombination mit der Primärkeule eingesetzt. (Siehe unter Antifeminismuskritik)

Stellenwert von Fakten

Der Wirkmächtigkeit von Tatsachen ist im politischen Diskurs realiter gering. Das lässt sich - pars pro toto - an dem Beispiel aufzeigen, dass die in der Vergangenheit bereits mehrfach widerlegte falsche Tatsachen­behauptung, dass Frauen - für die gleiche Erwerbstätigkeit - angeblich eine um 23 % geringere Vergütung als Männer erhielten, bis in die unmittelbare Gegenwart öffentlich von Vertretern des Feminismus verlautbart wird. Die Lohndiskriminierungslüge wird nicht nur regelmäßig wiederholt, sondern wird ungeachtet der tatsächlichen Faktenlage mit dem jährlich am 21. März stattfindenden Aktionstag Equal-Pay-Day und den am selbigen offiziell begangenen und staatlich subventionierten Aktivitäten sogar zelebriert.

Bezug zur Holocaustleugnung

Es gibt nun zwei seltsame Parallelen im Umgang mit Männerrechtlern und Feminismuskritikern einerseits und demjenigen mit so genannten Holocaustleugnern andererseits:

  1. Die Losgelöstheit von Fakten
  2. Die fanatische und bedingungslose Kriminalisierung

Zu 1):

  • So wie es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust tatsächlich stattgefunden hat, ist vollkommen unerheblich, ob Frauen tatsächlich benachteiligt werden.
  • Der Vorwurf der Holocaustleugnung - beziehungsweise juristisch etwas unverfänglicher der Verharmlosung des Holocausts - kann genau so willkürlich erhoben werden wie der Vorwurf, ein Frauenhasser, beziehungsweise Frauenfeind zu sein.

Zu 2):

  • So wie Kritik an der offiziellen Holocaust­darstellung kriminalisiert ist und strafrechtlich verfolgt wird, laufen Bestrebungen, auch Kritik am Feminismus zu kriminalisieren.
  • Jahrzehnte nach den Männerrechtlern und Feminismus­kritikern erfahren Menschen, die Kritik an der Hypothese der menschlichen Verursachung des Klimawandels, an den vorgeblich seuchen­schutz­hygienisch motivierten Maßnahmen während der so genannten Corona-Pandemie oder der Migrations­politik äußern, dieselben psychischen Zersetzungs- und sozialen Vernichtungs­maßnahmen wie Rufmord­schädigung, Stigmatisierung bis hin zur offenen Verfolgung via anonymer Denunziation (siehe Meldestelle Antifeminismus, Meldestelle Respect und andere Denunziations­plattformen).
  • Beispiele sind die Indizierung der WikiMANNia inklusive der konsequenten Verfolgung jeder Person, die im Internet einen Link zur WikiMANNia zur Verfügung gestellt hat. Die Abschaltung von KenFM, die Depublizierung von Internetinhalten Akif Pirinçcis, Sperrung von Bankkonten beispielsweise von Hadmut Danisch und vieler anderer sind weitere Beispiele.
  • Aktuell berichtet der Journalist Alexander Wallasch von der Kriminalisierung und Verfolgung seiner Person durch eine so genannte Landesmedienanstalt.[2]
  • Auch für den Begriff Verfassungsfeind ist es unerheblich, ob es eine Verfassung gibt. (Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist ein Grundgesetz und eben keine Verfassung.)

Besonderheit Verfassungsfeinde

Neben dem Feindbild Holocaustleugner existiert auch dasjenige des Verfassungsfeindes als Objekt staatlicher Verfolgung und Drangsalierung der Bürger, die nach dem Wortlaut des Grundgesetzes und nach politologischer Lehrauffassung von der Demokratie als kollektiver Inhaber der Staatsgewalt den Souverän Deutschlands bilden.

Die ideologischen Ansichten der Juristin Sylvia Stolz mögen nicht jedem behagen, aber die ihrerseits in ihrem Vortrag am 24. November 2012 auf der 8. AZK-Konferenz über die juristischen Hintergründe bei den Strafverfahren zur Holocaustleugnung getroffenen Feststellungen, vermitteln einen vorläufigen Eindruck, welche Entwicklungen in puncto Gesinnungsjustiz zu erwarten sind, wenn Kritik am Feminismus als Hate Speech kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt wird.[anm 1]

Es ist allerdings wesentlich weniger nötig, um als "Verfassungsfeind" etikettiert und verfolgt zu werden. Es reicht inzwischen aus, ein Foto auf der Treppe zum Reichstagsgebäude[wp] anzufertigen und publik zu machen, um als "Verfassungsfeind" eingestuft und als solcher strafrechtlich verfolgt zu werden. Der öffentliche Gebrauch der patriotischen Losung "Alles für Deutschland", etwa durch Björn Höcke, kann der Anlass staatlicher Verfolgung sein oder die Herausgabe eines missliebigen Magazins wie "Compact"[wp], dessen Redaktions­räume von Spezialeinheiten der Polizei des transatlantisch-feministisch-linksgrünen Weltanschauungsstaates Deutschland ohne Rechtsgrundlage durchsucht wurden, wobei auch der dortige Inventar vollständig konfisziert worden ist. In der Gesinnungsrepublik Deutschland sind schon harmlosen Bürgern frühmorgens von Staatsbeamten die Türen eingetreten worden, weil sie im Internet ein politisch wie fachlich inkompetentes Mitglied der amtierenden Bundesregierung einen "Schwachkopf" - ohne verunglimpfenden Vorsatz - genannt haben. Selbst der österreichische Obergefreite (genannt "Führer") hatte diesbezüglich mehr Anstand besessen als die hinsichtlich Geisteshaltung und Handlungsweise eindeutig faschistoiden Regierungsmitglieder der unmittelbaren Gegenwart.

Die ersten Opfer dieser Entwicklung hin zu einer repressiven und unfreien Gesellschaft waren bereits vor Jahrzehnten die Feminismuskritiker, an deren Schicksal aber seinerzeit innerhalb der Zivilgesellschaft kaum Anteil genommen worden ist. Aufgrund der in der Vergangenheit ausgebliebenen zivilgesellschaftlichen Gegenreaktion gegen die damaligen Unterdrückungsmaßnahmen des Staatsapparates hat die politische Klasse ihre Herrschaftsmethoden scham- und hemmungslos fortführen und weiterentwickeln können.

Material

Der Ausdruck "Holocaustleugner" ist in dreifacher Hinsicht ein sprachlicher Lapsus:

Zum einen kann ich nach einem zugegebener­maßen groben, lücken­haften und kursorischen Überblick über die im Netz verfügbare einschlägige Samisdat[wp]-Literatur nicht bestätigen, dass es irgend­jemanden gäbe, der behauptet, die National­sozialisten hätten nicht Massen von Juden umgebracht; selbst die niedrigsten Schätzungen gehen von rund drei­hundert­tausend jüdischen Todesopfern aus, und die meisten liegen deutlich darüber, eher bei fünf­hundert­tausend bis einer Million. Dies ist zweifellos weitaus weniger, als die etablierte Geschichts­wissenschaft behauptet und der Gesetzgeber uns zu glauben befiehlt - aber unter einer Leugnung stelle ich mir doch etwas anderes vor. Selbst das Wort "Verharmlosung" kann in diesem Zusammenhang sinn­voller­weise eigentlich nur dem über die Lippen kommen, der die Ermordung von mehreren Hundert­tausend Menschen für etwas "Harmloses" hält. (Selbst wenn es sich also so verhielte, wie die so genannten "Holocaust­leugner" - die man in der Tat treffender "Revisionisten"[wp] nennen sollte - behaupten, hätte ich keinen Grund, meine Aussage zurück­zunehmen, dass es sich um ein "monströses Verbrechen" handelte.)

Zum anderen bedeutet "Leugnung", dass man etwas, was man subjektiv für wahr hält, gleichwohl für unwahr erklärt. Der Ausdruck "Holocaust­leugner" impliziert also die Behauptung, die so Titulierten glaubten in Wahrheit sehr wohl an die Richtigkeit des etablierten Geschichts­bildes und gäben es nur nicht zu. Dafür gibt es aber nicht den geringsten Anhaltspunkt: Allein die hohen Haftstrafen, die die so genannten "Leugner" für die Artikulation ihrer Ansichten in Kauf nehmen, sprechen für sich.

Und drittens suggeriert der Ausdruck "Holocaust­leugner" zumindest, die Betreffenden versuchten nicht einmal, ihre Thesen mit tatsachen­gestützten Argumenten zu untermauern; das versuchen sie aber durchaus. Dass die von ihnen angeführte Indizien- und Argumentations­kette letztlich nach meinem Dafür­halten nicht ausreicht, das etablierte Narrativ im Kern zu erschüttern, heißt nicht, dass es sich nicht um Indizien und Argumente handeln würde, die eine wissenschaftlich fundierte Replik wert wären. Dass die etablierte Geschichts­wissenschaft ihrerseits die Kritik an ihren Thesen nicht etwa mit Argumenten zurückweist, sondern zumindest durch Stillschweigen billigt, dass die Kritiker ins Gefängnis geworfen werden, zeugt auch nicht gerade von Souveränität. Eine Wissenschaft, die auch nur ein Minimum an Rückgrat und Selbst­bewusstsein hätte, müsste es sich verbitten, Gesetzen unterworfen zu werden, die nicht nur ihren Kritikern einen Maulkorb verpassen, sondern auch ihr selbst: Nach geltender kafkaesker Rechtslage kann die etablierte Geschichts­forschung (oder wer auch immer) die Kritik der Holocaust-Revisionisten gar nicht mit Gegen­argumenten zurückweisen, weil sie sie zu diesem Zweck ja zitieren müsste - und bereits dies ist verboten!

Insofern gebe ich auch zu, dass ich mich hätte hüten sollen, Aussagen über die "Über­zeugungs­kraft" von Argumenten zu treffen, die der öffentlichen Erörterung und Kritik durch eine Entscheidung des Gesetzgebers - deutlich: durch staatlichen Machtmissbrauch! - systematisch entzogen sind.

Manfred Kleine-Hartlage[3]

Anmerkungen

  1. Zur Gesinnungsjustiz siehe auch das Gesetzes­vorhaben des Justizministers Heiko Maas:
    Strafrechtsänderung durch Heiko Maas: "Hass-Taten" werden künftig härter bestraft, Die Freie Welt am 31. Juli 2015
    Anreißer: Anlässlich des NSU-Terrors hat Justizminister Maas eine Änderung des Strafrechts auf den Weg gebracht. Künftig sollen Täter mit "Hass-Motiven" schwerer bestraft werden als andere.
  2. Wikipedia beschreibt Sylvia Stolz (* 1963) als eine ehemalige deutsche Rechtsanwältin, die "dem Neonazismus zugeordnet" wird. Sie sei als "Rechtsanwältin prominenter Rechts­extremisten wie Horst Mahler[wp], Germar Rudolf[wp], Rigolf Hennig[wp] und Ernst Zündel[wp] sowie als Holocaust­leugnerin bekannt". Sie wurde "wegen Volks­verhetzung und Straf­vereitelung verurteilt". Sie habe den beiden Schöffen bei einer Verurteilung Zündels "die Todesstrafe wegen Volks­verleumdung und Feind­begünstigung angekündigt". Sie habe "trotz Redeverbotes durch den vorsitzenden Richter Erklärungen mit teilweise strafbarem national­sozialistischen Inhalt abgegeben". Sie habe im Prozess gegen Horst Mahler ein Plädoyer gehalten, in dem sie "mehrfach den Holocaust leugnete und den Nationalsozialismus lobte". "Am 14. Januar 2008 verurteilte das Mannheimer Landgericht Stolz zu dreieinhalb Jahren Haft, außerdem wurde gegen sie ein fünfjähriges Berufsverbot ausgesprochen, weil sie ihre Anwalts­tätigkeit zur Verbreitung revisionistischer Thesen missbraucht habe. [...] Am 13. April 2011 wurde sie aus der Haft entlassen. [...] Im November 2012 trat Stolz auf Einladung Ivo Saseks, des Leiters der so genannten Anti-Zensur-Koalition (AZK), bei einer Veranstaltung dieser in Chur auf. Weil sie dort erneut den Holocaust geleugnet und für Rechtsextremismus geworben haben soll, erstattete ein Berner Anwalt Anzeige gegen Stolz und den Veranstalter Sasek wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen das Schweizer Anti­rassismus­gesetz." - Wikipedia: Sylvia Stolz (Stand: 21. August 2014)
    Ein Anti­rassismus­gesetz kann in diesem Fall gar nicht greifen, weil in dem gesamten Vortrag das Thema Rasse nicht einmal gestreift wurde. Der Vortrag thematisiert die Frage, dass der Straftatbestand Holocaustleugnung eigentlich gar nicht konkretisiert ist, weil die Straftat Holocaust selbst juristisch gar nicht definiert ist. Was sich wie eine Spitz­findigkeit anhört ist ein handfestes juristisches Problem: Weil der Begriff Holocaust juristisch nicht bestimmt ist, ist der Vorwurf, jemand sei ein Holocaust­leugner, willkürlich. Etwas überspitzt gefragt: Ist jemand, der behauptet, es wären 5.999.999 Juden umgekommen, ein Holocaust­leugner und wer sagt, es waren genau 6 Millionen, nicht? Das Problem: Es gibt keinerlei greifbare Feststellungen, was gesagt werden darf und was nicht. Damit wiederum ist Willkür Tür und Tor geöffnet.

Einzelnachweise

  1. Klaus-Peter Klingelschmitt: Prozessposse vor dem Ende, taz am 9. Februar 2007, S. 6
  2. Wir sollen gelöscht werden: Staatsfinanzierte KI-Zensur mit Vernichtungswillen, Alexander-Wallasch-Blog am 8. Februar 2025 ("Landesmedienanstalten wollen uns mundtot machen")
  3. Manfred Kleine-Hartlage: Holocaustleugner - ein Unwort, Korrektheiten am 27. Januar 2013

Querverweise

Netzverweise