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Indymedia

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Indymedia
Logo-Indymedia.png
Beschreibung Internetportal
Sprachen deutsch
Online seit März 2001
Status verboten
Weitere Infos
Betreiber N.N.
URL de.indymedia.org

Indymedia oder auch Independent Media Center (IMC) (Unabhängiges Medienzentrum) ist ein links­extremes Internet­portal, betrieben von einem globalen Netzwerk unabhängiger Medien­aktivisten und Journalisten.

Das Netzwerk versteht sich als Teil des globalen anti­kapitalistischen[wp] Widerstands. Die Grundlage für dieses Netzwerk schufen Hacker und Journalisten Ende November 1999 durch die Bericht­erstattung über die Proteste anlässlich der WTO-Minister­konferenz in Seattle[wp].[1] Zunächst als temporäre Medien­plattform gedacht, wuchs Indymedia innerhalb weniger Jahre zu einem welt­um­spannenden Netzwerk mit mehr als 150 lokalen Ablegern auf allen Kontinenten. Dabei sieht sich Indymedia als Plattform, die bereits bestehende alternative Medien­projekte vernetzen will.[2] An den Start gegangen ist de.indymedia.org im März 2001 zu den Anti-Castor-Protesten in Gorleben.[3][4][5]

Auf der Webseite "de.indymedia.org" betrieben links­extreme Gruppen einen regen Informations­austausch. Tausende von elektronischen Nachrichten behandelten alle zentralen Themen des extremen linken Spektrums. In den Texten wurden Institutionen und Organe des Staates immer wieder beschimpft. Besonders Verfassungs­schutz, General­bundes­anwalt, Bundes­grenz­schutz und Polizei wurden als Vertreter des "repressiven" Staates und des "Kapitals" denunziert.[6]

Seit August 2017 ist Indymedia Linksunten in Deutschland verboten.

Einschätzung durch Nachrichtendienste

Deutschland
de.indymedia.org wurde vom Bundesverfassungsschutz[wp] 2003 als ein "von Linksextremisten verstärkt genutzte[s] Internetportal" bezeichnet.[7] Das Innenministerium Nordrhein-Westfalens meinte 2007, "Indymedia richtet sich vor allem an links­alternative und links­extremistische Nutzer und Konsumenten und versteht sich als frei zugängliches Nachrichten­medium, das eine Gegenöffentlichkeit zu den kommerziellen Medien schaffen will." Zusammen mit anderen Internet­portalen werde auch Indymedia "als Vernetzungs-, Agitations- und Mobilisierungs­medium für links­extremistische Inhalte" benutzt.[8] Der Verfassungsschutz des Landes NRW bezeichnet das Portal 2004 als "eine der wichtigsten Internet-Informations­seiten der links­extremistischen Szene".[9]
Österreich
"Indymedia Austria" stellt laut dem Verfassungsschutzbericht 2005 des Öster­reichischen Innen­ministeriums[wp] eine der "bekanntesten und am häufigsten genutzten Internet­platt­formen des links­extremen Spektrums in Österreich dar".[10]

Entwicklung

Das deutsche landesweite Indymedia soll im Sommer 2013 abgeschaltet werden, da die Technik veraltet ist und die Moderatoren überlastet sind.[11] Das lokale IMC von Süddeutschland linksunten.indymedia.org wird mittlerweile auch für Beiträge, die andere Teile Deutschland betreffen, genutzt. Die österreichische Plattform wurde im Juni 2012 nach fünf Jahren eingestellt.[12]

Zitat: «Manchmal vergehen drei bis vier Wochen zwischen zwei Beiträgen: Der deutsche Ableger des linken Internetportals Indymedia erstarrt langsam.»[13]

Verbot

Wie mehrere Medien berichten, wurde die links­extreme Plattform "Indymedia" (genauer: die Internetseite "linksunten.indymedia.org") heute morgen vom Innenministerium[wp] verboten. Die Seite laufe "nach Zweck und Tätigkeit den Straf­gesetzen zuwider" und richte sich gegen die verfassungs­mäßige Ordnung. Auf Spiegel-Online erfährt man Näheres:
Zitat: «Ihre Autoren nicht zu kennen, gehört demnach wohl zum Geschäftsprinzip von "Indymedia": Im Zusammenhang mit technischen Vorkehrungen gegen Ddos-Attacken und der Frage, ob sie IP-Adressen ihrer Nutzer feststellen sollten, notieren die Betreiber einmal süffisant: "Wir wollen gar nicht wissen, wer all die schönen Anschlags­erklärungen veröffentlicht hat."

Und Bekennerschreiben finden sich zuhauf auf "linksunten.indymedia", es geht darin um angezündete Autos von Polizisten, Diplomaten, Sicherheits­firmen und Pegida-Anhängern. Um Anschläge mit Farbbeuteln, Brandsätzen, um Reizgas-Attacken auf Burschen­schaftler und Prügeleien mit Rechts­extremisten: "Nazis sollst du jagen, Nazis sollst du boxen. Und die Bullen auch", heißt in einem im Dezember 2016 veröffentlichten Beitrag.

Hinzu kommen neben politischen Statements immer wieder auch Anleitungen zum Bau von Molotow-Cocktails, Schmähungen, Beleidigungen und Aufrufe zu Gewalt - wie im März, als ein Nutzer über den "Kampf gegen den Faschismus" in Göttingen schrieb: "Das werden wir nie wieder zulassen - egal, wie viele Scheiben dafür zu Bruch gehen müssen, wie viele Barrikaden entzündet werden müssen, wie viele der Faschos schützenden Bullen dafür Steine fressen müssen."»[14]

Ein weiterer Spiegel-Online-Beitrag berichtet über Waffenfunde bei den Indymedia-Betreibern.[15]

Auf Facebook ist die linke Szene im Aufruhr. "Rechts­extreme werden sich über das Verbot freuen" und "Dann kann man ja auch die Wikipedia verbieten" lauten gängige Reaktionen.

Aber auch aus der hohen Politik erhielt Indymedia Unterstützung. So wurde der Website ein Medienpreis für die "beste Online-Initiative im Bereich Wissenschaft, Bildung und Kultur[ext] verliehen. Wie unter anderem "Die Welt" berichtete, saßen in der acht­köpfigen Jury auch die ehemalige Ministerin Brigitte Zypries (SPD) sowie Thomas Krüger[wp] (SPD), Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, der auch die Laudatio auf der Webpräsenz hielt. Schon damals wurde "Indymedia" im Verfassungs­schutz­bericht erwähnt.

Indymedia war immer auch eine Plattform für feministische Straftäter*_Innen. So hieß es etwa in dem recht aktuellen Beitrag "Radikaler queer­feministischer Widerstand"[ext] (nach dem Verbot der Indymedia laufen dieser und die kommenden Indymedia-Links ins Leere):

Zitat: «Wir haben in der Nacht von Donnerstag auf Freitag dem eintönigen, tristen und langweiligen Alltag des Einhorns, einen bunten und strahlenden queer­feministischen Anstrich verpasst. Unser Banner zur Ankündigung des radikalen queer­feministischen Widerstands in Darmstadt wurde zeitnah von der Polizei wieder entfernt. Wir lassen uns von dieser Schikane nicht einschüchtern - getreu dem Motto aus Hamburg schreien wir voller Wut: Ganz Darmstadt hasst die Polizei!»

Nachdem in der Nacht auf Gründonnerstag 2016 Unbekannte Farbbeutel auf die Schaufenster eines Leipziger Küchen­studios geworfen hatten, bekannte sich eine Gruppe von Feministinnen unter dem Namen "Rosa-Lila Zerstörung" auf Indymedia[ext] stolz zu dem Angriff: "Wir hinterließen Farbe und kaputte Scheiben." Zum Ende des Artikels wird der "Schreiberling" der Leipziger Volkszeitung, die über die Straftat berichtete, abgekanzelt, weil er die Täterinnen nicht ausführlich genug zitiert habe.

Auch gegen den Zweiten Deutschen Genderkongress, der vergangenen Mai in Nürnberg stattfand, gab es einen Angriff, der in einer Rangelei der Feministinnen mit dem Sicherheits­personal endete. (Ich war anwesend und wurde von den Feministinnen verbal angegriffen, auf Genderama hatte ich ausführlich darüber berichtet.) Auf Indymedia erschien die Begleit­propaganda der Täterinnen:

Zitat: «Entgegen des Versprechens keine antifeministischen Veranstaltungen in städtischen Räumlichkeiten zuzulassen, entzieht sich die Stadt Nürnberg jeglicher Verantwortung und erlaubt dieses Jahr erneut das Stattfinden des Deutschen Gender­kongresses in der Meister­singer­halle (genderkongress.org). Dies soll und darf nicht ungesehen bleiben!

Denn auch wenn dieser Kongress behauptet einen Dialog der Geschlechter auf Augenhöhe zu ermöglichen ist es eine Tatsache, dass er vielmehr eine Plattform bietet für anti­feministische und rassistische Inhalte. Der Vortrag der ehemaligen Goslaer Gleichstellungsbeauftragten Monika Ebeling (...) und die Ausschweifungen von Bernhard Lassahn (...) der dieses Jahr einen Vortrag zum Thema geschlechter­gerechte Sprache halten wird, verdeutlichen die antifeministische und reaktionäre Ausrichtung dieser Veranstaltung und der sexistischen, homophoben und rassistischen Sichtweisen die dort propagiert werden. Antifeministische und (Rechts-)Populistische Bewegungen sind nicht nur eng miteinander vernetzt, vielmehr bedient sich die neue Rechte der Gemeinsamkeit anti­feministischer Perspektiven um eine Brücke zur Männerrechtsbewegung zu schlagen und dort ihr faschistisches Gedankengut reinzutragen.»[16]

Als Beleg für diesen fanatischen Irrsinn diente eine Kampfschrift gegen Männer­rechtler, die von der den Grünen nahe stehenden Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlicht worden war. Allerdings wird selbst in dieser Kampfschrift Ebeling und Lassahn keineswegs Rassismus etcetera unterstellt. Solche Dinge phantasierten die Straf­täterinnen einfach dazu - ebenso wie "rassistische Inhalte" eines Kongresses, bei dem es tatsächlich um Scheidungs­regelungen und Umgangsrecht ging und bei dem Vertreter der etablierten Parteien zu Gast waren.

Ein Beitrag, der mit dem Autorennamen "Andreas Kemper" gezeichnet wurde, fand sich auf de.indymedia.org und ist derzeit nicht aufrufbar.[17] Auf der Seite "linksunten.indymedia.org" wurden ein Vortrag[ext] sowie eine Info-Veranstaltung[ext] des Andreas Kemper beworben. (Natürlich lässt die Anonymität der Indymedia keine Sicherheit darüber zu, von wem die fraglichen Beiträge tatsächlich stammten.) Kemper erlangte vor ein paar Wochen größere Bekanntheit, nachdem er für die Heinrich-Böll-Stiftung Schwarze Listen über Feminismuskritiker angelegt hatte. Skandalisiert wurden in diesen Schwarzen Listen Veröffentlichungen in Medien des politischen Gegners - dass die angeprangerten Menschen, Veröffentlichungen oder Medien auch nur irgendetwas mit Gewalt­aufrufen oder der Recht­fertigung von Straftaten zu tun hatten, war nicht nötig, um in den Schwarzen Listen aufgeführt zu werden.

Wie willfährig sich Heinrich-Böll-Stiftung und Co. der linksextremen Hetze gegen Männer­rechtler anschlossen, sagt einiges aus über die politische Kultur in Deutschland. Ob sich hier mit dem Ausheben der Indymedia etwas ändert? So mancher Beobachter ist skeptisch und vermutet reines Wahlkampf­getöse. Wenig halte ideologisierte Menschen davon ab, im Ausland eine neue Website als Plattform für ihr Treiben zu erstellen. "Es ist nur eine Frage der Zeit, wann die nächste Seite erscheint" zitieren die Dresdner Neuen Nachrichten[ext] den Politik­wissen­schaftler Tom Mannewitz. Zudem sei ein Vergeltungsschlag der linken Szene nicht auszuschließen.

Wünschenswert wäre insofern dreierlei: Dass sich der angeblich "gemäßigte" und "tolerante" Feminismus von den radikal­feministischen Straf­täterinnen in seinen Reihen endlich klar distanziert. Dass bloße Veröffentlichungen in legalen Medien des politischen Gegners nicht länger skandalisiert werden, während man über Bekenntnisse zu Straftaten im eigenen Lager unbekümmert hinwegsieht. Und dass die Mitglieder etablierter politischer Parteien ganz generell nicht länger mit Extremist*_Innen paktieren - aus welcher Ecke des politischen Spektrums auch immer.

Genderama[18]
Zitat: «Seit knapp zweieinhalb Jahren ist die Internet-Plattform "Linksunten.Indymedia" verboten. Das Bundes­innen­ministerium hatte das Vereinsverbot 2017 nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg[wp] ausgesprochen. Auf der Plattform sei zu links­extremistischen Straftaten aufgerufen worden, hieß es zur Begründung. Nun entschied das Bundes­verwaltungs­gericht: Die linksradikale Internet-Plattform "Linksunten.Indymedia" bleibt verboten.»[19]
Mehr über den Zusammenhang zwischen der (Ex-)Verfassungsrichterin Susanne Baer und Linksunten.Indymedia

Ich hatte doch vor ein paar Tagen erst den Zusammenhang zwischen der (Ex-)Verfassungs­richterin Susanne Baer und der kriminellen Berliner Antifa beschrieben[20], die mich da mit Querbezügen auf Susanne Baer angegriffen, verleumdet, diffamiert hat, und das eben auch über die Plattform Linksunten.Indymedia. Es gibt da also einen positiven Zusammenhang zwischen Susanne Baer und Linksunten.Indymedia, die hängen über die Berliner Antifa und die Humboldt-Universität zusammen, ist ja auch alles ein linker krimineller Brei.

Und da waren eben auch massive Angriffe voller Verleumdungen und Falschangaben gegen mich auf Indymedia (hier[ext] und der andere[webarchiv] ist nicht mehr zugänglich, aber im Archiv[ext] zu finden, dazu kommen noch andere auf anderen linksextremen Seiten, wie gesagt, beide Artikel voller Falsch­behauptungen und Verleumdungen, auf die ich hier jetzt aber nicht näher eingehen will, weil bestimmte Fehler darin auch Rückschlüsse auf die Täter zulassen, weil nur bestimmte Täter zu diesen Falschangaben kommen konnten), und beide explizit in Bezug auf Susanne Baer und zu deren Schutz. Es muss also einen wie auch immer gearteten Zusammenhang zwischen Susanne Baer und Linksunten.Indymedia geben. Und es zeigt, dass eben diese Verfassungs­richterin Baer in dieser Eigenschaft von der kriminellen Berliner Antifa geschützt wurde, die sich genau so verhalten, wie Faschisten das eben tun, nämlich Kritiker anzugreifen. Was eben auch zeigt, dass da rund um unsere Verfassungs­organe so eine kriminelle Schläger­truppe gebildet wird, denn derselbe Sumpf steht ja in Dresden (Lina E.) gerade vor Gericht, weil die da Schläger­truppen aus Berlin zu regelrechten Einsätzen heranholen.

Nun kommt eine Meldung rein, eigentlich über die FAZ, wonach das Bundes­verfassungs­gericht nunmehr einen Verfassungs­beschwerde gegen das Verbot von Linksunten.Indymedia nicht angenommen habe.[21]

Schauen wir mal direkt in den Beschluss vom 1. Februar, 1 BvR 1340/20[22] und da fällt uns gleich auf, dass als Richter Baer, Christ und Wolff genannt werden.

Immerhin ist ihnen das eine Begründung über 16 Absätze wert, ich habe damals gar keine bekommen. Schauen wir uns die also mal an.

Zitat: «Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen das vereinsrechtliche Verbot von "linksunten.indymedia" und die dieses Verbot bestätigenden Gerichts­entscheidungen.

2

1. Das Bundesministerium des Innern (BMI) verbot "linksunten.indymedia" auf der Grundlage von Art. 9 Abs. 2 GG und § 3 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz, nachfolgend VereinsG) mit Verfügung vom 14. August 2017. Es stützte sich darauf, dass "linksunten.indymedia" ein Verein sei, der nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufe und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Das Ministerium beschied die Auflösung des Vereins, verbot seine Internet­präsenzen sowie die Verwendung seiner Kennzeichen. Das Vermögen des Vereins und eingeschränkt auch Forderungen und Sachen Dritter wurden beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen. Die Verbotsverfügung wurde den Beschwerde­führenden persönlich übergeben. Sie wies drei Beschwerdeführende als "Mitglieder" des Vereins aus. Gegen sie leitete die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 Strafgesetzbuch (StGB) ein Ermittlungsverfahren ein. Dieses wurde aufgrund der beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Klagen der Beschwerde­führenden gegen das Vereinsverbot gemäß § 154d Strafprozess­ordnung (StPO) vorläufig eingestellt.»[22]

Offiziell verbietet man das alles, damit man offiziell nicht so dasteht, als würde man das dulden oder gestatten, tatsächlich aber ist die Seite nach wie vor voll aktiv. Während man für jede kleine geklaute Musikdatei sofort (vgl. den gerade beschriebenen Fall Quad9[ext], und da ist ja die Gesellschaft für Freiheitsrechte aktiv, also der Freundeskreis von Susanne Baer) in die DNS-Sperren geht, wäre mir nicht bekannt, dass Linksunten.Indymedia irgendwo im DNS gesperrt wäre. Es scheint sich also um ein ziemlich wirkungsloses Schein-Verbot zu handeln. Offiziell verboten, weiterhin natürlich voll aktiv, und ich würde wetten, wenigstens indirekt sogar von der Regierung als Teil der Gelder für den "Kampf gegen Rechts" finanziert und gedungen. Halt wieder diese Strategie, dass man alles, was verfassungs­brechend ist, in das Privatrecht auslagert und damit offiziell nichts zu tun haben will, faktich es aber fördert und finanziert.

Zitat: «Das Bundesverwaltungs­gericht wies die Klagen der Beschwerde­führenden gegen die Verbots­verfügung jeweils mit Urteilen vom 29. Januar 2020 ab. In diesen Verfahren wollten die Beschwerde­führenden ausdrücklich nicht als Vertreter und im Namen von "linksunten.indymedia" auftreten, denn dies sei kein Verein, sondern ein Nachrichtenportal, das nicht dem Vereinsrecht, sondern dem Tele­medien­recht unterfalle. Zudem müssten sie sich nicht selbst belasten.

4

a) Das Bundesverwaltungs­gericht bejahte ihre Klagebefugnis nur im Umfang der durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Betätigungs­freiheit, nicht aber darüber hinaus.»[22]

Hähähä.

Die Kläger wollten a) für Indymedia klagen, aber gleichzeitig b) mit Indymedia nichts zu tun haben, weil es ja kriminell ist und sie strafverfolgt werden könnten, sobald ruchbar würde, dass sie etwas damit zu tun hätten. Das ist problematisch bezüglich der Aktiv­legitimierung, denn entweder hat man etwas damit zu tun und ist dann auch haftbar und strafrechtlich im Boot, oder man hat nichts damit zu tun, und dann kann man auch nicht klagen. Man kann aber nicht zugunsten einer kriminellen Plattform klagen und gleichzeitig sagen, dass man damit ja nichts zu tun habe, weil es kriminell sei.

Dazu hatte vorher das Bundesverwaltungsgericht entschieden:

Zitat: «Der Umfang der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle sei folglich auf die individuelle Betätigungs­freiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG beschränkt. Zwar hätten die Beschwerde­führenden nicht erklärt, Mitglieder von "linksunten.indymedia" zu sein, doch sei ihre Zugehörigkeit erkennbar. Entscheidend sei daher, ob ihnen durch die Auflösung von "linksunten.indymedia" zu Recht die Möglichkeit entzogen worden sei, sich in diesem Personen­zusammen­schluss wie bisher zu betätigen. Dazu werde nur geprüft, ob ein Verein im Sinne des Gesetzes vorliege und das Vereinsgesetz anwendbar sei. Eine umfassende Prüfung der materiellen Verbotsgründe des Vereins erfolge nicht.»

Und die Kammer nahm es nun nicht an, weil die Verfassungs­beschwerde wohl sowieso unzulässiger Murks war:

Zitat: «Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an. Annahmegründe im Sinne des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Sie haben keine Aussicht auf Erfolg. Entgegen den Anforderungen aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG an die Begründung einer Verfassungs­beschwerde zeigen sie nicht hinreichend substantiiert auf, dass die Möglichkeit besteht, durch die angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen in Grundrechten oder grundrechts­gleichen Rechten verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 140, 229 <232 Rn. 9>; 151, 67 <84 f. Rn. 49>; 159, 223 <270 Rn. 89> jeweils m.w.N.).

1. Die Verfassungsbeschwerden zeigen nicht auf, dass das Bundes­verwaltungs­gericht bei der Auslegung und Anwendung des Fachrechts Verfassungsrecht verkannt haben könnte. Verfassungsrecht wird von den Gerichten nicht schon dann verletzt, wenn eine Entscheidung am einfachen Recht gemessen objektiv fehlerhaft ist (vgl. BVerfGE 1, 418 <420>; 18, 85 <92 f.>; 113, 88 <103>; 128, 193 <209>). Vielmehr muss aufgezeigt werden, dass eine spezifische Verletzung von Verfassungsrecht möglich erscheint (stRspr; vgl. BVerfGE 18, 85 <92 f.>), weil sich die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts in krassem Widerspruch zu den zur Anwendung gebrachten Normen befindet oder Rechts­positionen verkürzt, die der Gesetzgeber unter Konkretisierung allgemeiner verfassungs­rechtlicher Prinzipien gewährt hat (vgl. BVerfGE 49, 304 <320>; 69, 315 <372>; 71, 354 <362 f.>; 113, 88 <103>; 128, 193 <209>), oder weil das Gericht willkürlich entschieden hat, indem es eine einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt der Norm oder sonst rechts­staatliche Grundsätze krass verkennt (vgl. BVerfGE 89, 1 <13 f.>; 90, 22 <25>; 96, 189 <203>). Hier stützen die Beschwerde­führenden ihre Rügen jedoch im Wesentlichen darauf, dass nicht das Bundes­verwaltungs­gericht, sondern die Verbots­verfügung ihre Grundrechte verletze. Eine mögliche Grundrechts­verletzung gerade durch die gerichtlichen Entscheidungen wird damit nicht substantiiert. Insbesondere die Einschätzung des Bundes­verwaltungs­gerichts, das Grundrecht aus Art. 9 Abs. 1 GG gestatte dem einzelnen Mitglied nicht, die Verbots­verfügung in eigenem Namen anzugreifen, wird nicht substantiiert angegriffen (vgl. kritisch zur Rechtsprechung des Bundes­verwaltungs­gerichts Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 17. Auflage 2022, Art. 9 Rn. 12; Höfling, in: Sachs, GG, 9. Auflage, Art. 9 Rn. 36; s.a. BVerfGE 80, 244 <253>).»[22]

Das ist beachtlich, denn das ist ein richtig grober handwerklicher Fehler. Das steht eigentlich in allen Büchern über die Verfassungs­beschwerde, und sogar im Merkzettel des Bundes­verfassungs­gerichts für Laien, dass man da vortragen muss, warum der angegriffene Akt welches Grundrecht verletzt.

Sagt schon das Grundrecht auf Verfassungsbeschwerde selbst:

Zitat: «Artikel 93 Absatz 1 Grundgesetz

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:

[...]

4a.
über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein;

[...]»

Insofern könnte man mal die Frage stellen, worauf eigentlich verfassungs­rechtlich die Möglichkeit des BVerfGG beruhen soll, über eine solche Beschwerde ohne Begründung nicht zu entscheiden, wenn im Grundgesetz steht "Das Bundes­verfassungs­gericht entscheidet".

Im vorliegenden Fall von Indymedia allerdings fehlte es wohl einfach schon an der Behauptung, vom Bundes­verwaltungs­gericht in Grundrechten verletzt zu sein, also schon die Anforderung des Art. 93 nicht zu erfüllen. Was beachtlich ist, weil im Rubrum fünfmal Rechtsanwälte genannt werden, allerdings anonymisiert, was letztlich auf drei schrumpfen könnte, weil es mal "Rechtsanwalt" und mal "Rechts­anwältinnen" heißt. Jedenfalls sollten die sich ihr Lehrgeld wiedergeben lassen, denn bei einer Verfassungs­beschwerde zu vergessen anzugeben, wieso man durch den angegriffenen Akt (also die Verwaltungs­gerichts­entscheidung und nicht das Verbot selbst) in seinen Grundrechten verletzt sein will, ist schon ein ganz grober Fehler. Mir wäre das nicht passiert.

Zitat: «Die Beschwerdeführenden tragen vor, dass ihnen eine Klageerhebung im Namen der verbotenen Vereinigung unzumutbar sei, weil sie dann strafrechtlich belangt werden könnten. Das bleibt zu allgemein. Gegen drei Beschwerde­führende hatte die Staats­anwaltschaft bereits Ermittlungs­verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB eingeleitet. Die Annahme, dass weitere Angaben zu Handlungen in oder für die Vereinigung im verwaltungs­gerichtlichen Verfahren die Straf­verfolgungs­gefahr erhöhen würden, liegt daher zwar für sie wie auch für diejenigen Beschwerde­führenden, die keine Angaben zu etwaigen Strafverfahren gemacht haben, nicht ganz fern. Doch fließen Einlassungen im Verwaltungs­prozess nicht ungefiltert in die Strafverfolgung ein. Das Bundes­verwaltungs­gericht führt selbst aus, dass der Verbotsbescheid für die Frage, welche Personen Vereins­mitglieder waren, keine Bindungs­wirkung in straf- oder zivil­gerichtlichen Verfahren entfalte. Grundsätzlich gilt, dass Tat und Schuld im Strafverfahren prozess­ordnungs­gemäß eigenständig nachgewiesen werden müssen (vgl. BVerfGE 133, 168 <197 ff. Rn. 53 ff.>). Ob Einlassungen zur Klagebefugnis im verwaltungs­gerichtlichen Verfahren dennoch eine Straf­verfolgungs­gefahr begründen oder erhöhen, wäre daher näher zu begründen. Desgleichen wäre näher zu begründen, inwiefern eine Zwangslage vorliegen soll, in welcher der Selbst­bezichtigungs­grundsatz greift, obwohl verwaltungs­gerichtlicher Rechtsschutz eröffnet ist, wenn auch mit einem anderen Kontrollumfang. Schließlich fehlt eine substantiierte Aus­einander­setzung mit der Frage, ob die hier vom Bundes­verwaltungs­gericht gestellten Anforderungen an die Darlegung der Klagebefugnis auch deshalb nicht zu beanstanden seien, weil für eine damit verbundene notwendige Selbst­bezichtigung ein strafprozessuales Verwertungsverbot in Betracht kommen könnte (vgl. BVerfGE 56, 37 <48 ff.>).»[22]

Das ist zwar richtig, aber in der Sache natürlich komplett verlogen, weil ich mir damals bei meiner Beschwerde die Mühe gemacht hatte, alle solche formal erforderlichen Überlegungen anzustellen, und dann hat man sie einfach kommentarlos nicht zur Entscheidung angenommen. Wie gesagt: Dort geht es nicht um Rechts­findung, sondern um willkürliches politisches Entscheiden und dann um Begründungs­findung. Und wenn man keine Begründung findet, dann lässt man sie als Bundes­verfassungs­gericht auch einfach ganz weg.

Rein formal gesehen wäre die Entscheidung damit inhaltlich zwar richtig, denn was sollte man auch sonst mit einer Verfassungs­beschwerde tun, der schon das zentrale Element fehlt, nämlich die Beschwerde. Anwaltspfusch.

Die Frage stellt sich aber, warum man uns vorneheraus vorgaukelt, dass Linksunten.Indymedia verboten sei, obwohl sie (oder jemand unter selbem Namen) faktisch doch ungehindert weitermachen, und sogar erhebliche Straftaten begehen, um das Verfassungs­gericht und die Verfassungs­richterin Baer vor Kritik zu schützen, dagegen zu verteidigen.

Und dann stellt sich auch die Frage, warum eigentlich Baer in diesem Fall entscheiden konnte und nicht befangen war.

Andererseits könnte man natürlich sagen, dass aus demselben Grund, nämlich der Selbst­belastungs­freiheit, auch ein Richter keine Befangenheit erklären müsse, wenn er sich damit selbst strafrechtlich belaste, weil der Eindruck entstehen könnte, dass die Artikel mit Wissen oder Billigung Baers erschienen, oder zumindest aus ihrem Freundeskreis kamen, wie so viele Verfassungs­beschwerden. Und deshalb finde ich es irritierend, dass einer der beiden Artikel gegen mich auf Indymedia selbst gesperrt wurde, das war er nämlich kürzlich noch nicht. Wenn das aber erst im Vorfeld dieser Verfassungs­beschwerde passiert ist, dass man einen Artikel zur kriminellen Verteidigung Baers gesperrt hat, und Baer dann über eben diese Beschwerde entschied, dann wirft das umso mehr die Frage auf, welche Verbindungen es zwischen Susanne Baer und Linksunten.Indymedia gibt, und ob man da schon wieder mal in eigener Sache entschieden hat (was auch darauf hinaus­laufen kann, die Sache nicht zu entscheiden, nämlich um sie nicht aufzubauschen und weitere Ermittlungen zu vermeiden).

Was dann letztlich auch die Frage aufwirft, wer die Anwälte hier waren und ob das auch ein - misslungener - Versuch einer "strategischen Prozess­führung" war.

Tatsache ist, dass Linksunten.indymedia nach wie vor online ist, obwohl angeblich verboten.

Hadmut Danisch[23]

Einzelnachweise

  1. Don Knapp: Seattle protests seen through other eyes, CNN am 2. Dezember 1999
  2. Wikipedia: Indymedia
  3. FAQ: Seit wann gibt es Euer IMC?
  4. Gerhard Klas: Indymedia.de, die Internetseite für Aktivisten, will vernetzen, Der Freitag am 20. April 2001
  5. Stefan Krempl: APO-Online: Die Opposition formiert sich neu im Netz, Heise/Telepolis am 16. März 2001
  6. Guido Heinen: Affäre um linksextreme Website weitet sich aus, Die Welt am 14. September 2002
    Anreißer: Bundeszentrale für politische Bildung stellt Internetportal "indymedia.de" sogar in Jugendmagazin vor.
  7. Pdf-icon-extern.svg Deutscher Verfassungsschutzbericht 2003[ext], S. 155
  8. Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen: Internet und elektronische Kommunikation (abgerufen am 19. Mai 2007)
  9. Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 2004, S. 151
  10. Pdf-icon-extern.svg Österreichischer Verfassungsschutzbericht über das Jahr 2005[ext], S. 46
  11. Deadline für de.indymedia.org, de.indymedia.org am 10. Oktober 2012
  12. Abschiedsstatement, at.indymedia.org am 1. Juli 2012
  13. Indymedia steht vor dem Aus: Vom modernen Netz überholt, taz am 30. November 2012
  14. Jörg Diehl: "Linksunten.indymedia": Innenministerium verbietet linksextreme Plattform, Der Spiegel am 25. August 2017
    Anreißer: Das Bundesinnenministerium hat nach SPIEGEL-Informationen die Internetseite "linksunten.indymedia.org" verboten. Die Seite gilt als einflussreichstes Medium der linksextremen Szene in Deutschland.
  15. "linksunten.indymedia.org"-Verbot Polizei findet Waffen bei Durchsuchungen, Der Spiegel am 25. August 2017
  16. http://linksunten.indymedia.org/de/node/208815
  17. http://de.indymedia.org/2004/02/74733.shtml
  18. Innenministerium verbietet Plattform, auf der auch feministische Straftäter tobten, Genderama am 25. August 2017
  19. Linksunten.Indymedia: Bundesgericht bestätigt Verbot von linksradikalem Internetportal, Die Welt am 29. Januar 2020
  20. Hadmut Danisch: Das Geschwätz des Klaus Ferdinand Gärditz, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn, Ansichten eines Informatikers am 7. März 2023
  21. Verfassungsgericht nimmt Klgane zu linksunten.indymedia nicht an, F.A.Z. am 11. März 2023
  22. 22,0 22,1 22,2 22,3 22,4 Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 01. Februar 2023 - 1 BvR 1336/20
  23. Hadmut Danisch: Das Bundesverfassungsgericht und die linke Müllhalde "Linksunten.Indymedia", Ansichten eines Informatikers am 12. März 2023

Querverweise

Netzverweise

  • Anarchopedia führt einen Artikel über Indymedia
  • Webpräsenz: linksunten.indymedia.org
  • Durfte der Staat linksunten.indymedia verbieten?, Zeit Online am 29. Januar 2020
    Das Innenministerium hatte die linke Online-Plattform nach den G20-Protesten verboten. Zu Recht? Das klärt nun das Bundes­verwaltungs­gericht. Keine leichte Aufgabe. Eine Analyse von Henrik Merker.
  • Rixa Rieß: Indymedia-Verbot - Ist das noch Meinungspluralismus?, Cicero am 31. Januar 2020
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage des Internetportal Linksunten.Indymedia gegen ihr Verbot abgewiesen. Doch die Frage danach, wann Plattformen wegen straf­rechtlich relevanter Inhalte verboten werden dürfen, ist damit längst nicht beantwortet. In Karlsruhe könnte es bald um Grundsätzliches gehen.
  • Hadmut Danisch: Prof. Dr. Antideutsch über das Studieren, Ansichten eines Informatikers am 25. November 2019
    Genau das ist der Grund, warum man mit Kommunisten/Linken generell nichts anfangen und warum Kommunismus/Sozialismus nicht funktionieren kann. Wenn sich nämlich alle so verhalten, arbeitet und leistet keiner mehr und alle erwarten, von anderen durch­gefüttert zu werden. Nicht auszudenken, wenn man sich am Ende gar selbst ernähren müsste. Und wozu überhaupt noch irgendwas lernen oder arbeiten, wenn wir doch eh alle Klimas sterben? Alles nur parasitäre Vorwände. Ich sehe es ja eher als Skandal, dass der Steuerzahler Leuten die Studien­kosten finanziert, die den Anforderungen eines Studiums von vornherein nicht gewachsen und nicht geeignet sind.
  • Leipzig: Ein Aufruf zur Gewalt - gegen jene, die diese gewalttätige Welt wollen, 17. Dezember 2014
    Dies ist ein Aufruf an Euch, sich der vernünftigen Gewalt entgegen­zu­stellen. Die Gewalt die verletzt, demütigt und tötet indem sie Boote versinken lässt, indem sie Medizin vorenthält, indem sie Wohnraum verknappt, indem sie in Nahrung vorenthält, indem sie mit Angst vor Not zu Arbeit zwingt, indem sie Pogrome plant. - Dies ist ein Aufruf zur unvernünftigen Gewalt. Die Befreiung aus dem gewaltvollen Verhältnis das wir ertragen müssen, werden wir nicht durch vernünftige Handlungen erreichen. Wir werden uns den Regeln der instrumentellen Vernunft nicht beugen, sondern sie brechen.
    "Wir haben uns für Leipzig fünfzig von hunderten Firmen, Ämtern und Menschen ausgesucht, deren Aufgabe es ist, den Reichtum der Welt ungerecht zu verteilen - wenn nötig mit Gewalt. Diese Gewalt wird jetzt zurück­kommen." - Darunter dann vom Arbeitsamt bis zur Polizei alles aufgelistet. Man muss sich das mal überlegen, die Linken rufen offen zur Gewalt auf. Mal sehen, wann es da das erste Vorkommnis gibt. Furchtbar, diese Linken. Aber so kennen wir die Stalinisten und PolPotis.
  • Webpräsenz: de.indymedia.org
  • Guido Heinen: Politiker vergeben Medienpreis an linksextreme Internet-Seite, Die Welt am 13. September 2002
    Im aktuellen Bericht des Verfassungsschutzes wird die Internet-Plattform "indymedia.de" namentlich erwähnt.
  • Indymedia: "Sexismus und die linke Szene", Genderama am 15. Juni 2013
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