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Artikel 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Der Artikel 4 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gehört zum Grundrechtekatalog[wp] des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 1-19 GG).
Wortlaut
Artikel 6 | Artikel 4 (Glaubens- und Gewissensfreiheit, Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses, Recht auf Kriegsdienstverweigerung) |
Entwurf vom August 1948[1] | Urfassung vom Mai 1949[2][3] |
(1) Glaube, Gewissen und Überzeugung sind frei. | (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. |
(2) Der Staat gewährleistet die ungestörte Religionsausübung. | (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. |
— | (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.[4] |
Kommentar
Die BILD stellt fest, dass wir ein Migrationsproblem haben, und veröffentlicht deshalb ein Manifest in fünf Sprachen.[5] [...]
Migranten, vor allem dann, wenn sie BILD lesen, bilden sich ein, sie hätten einen Anspruch auf Religionsfreiheit[wp] gegenüber jedem anderen Menschen. Und kommen sich dabei gut und überlegen und vor allem so superdeutsch vor, weil sie doch das Grundgesetz kennen und anwenden, und der doofe Deutsche nicht. Ich habe schon mal versucht zu erklären, dass das Grundgesetz kein allgemeines Gesetz für jeden und unsere Version des Korans ist, sondern ein Konstruktionsplan des Staats und ein Katalog von Abwehrrechten gegen den Staat. Hoffnungslos. Jemand, der auf Koran konditioniert ist, versteht nicht mehr, dass es ein Gesetz mit einer spezifischen Bindungswirkung ist und nicht so etwas wie der Deutschtumskoran. Sie glauben deshalb, jeder einzelne Deutsche sei per Gesetz und Staatsangehörigkeit verpflichtet, den Islam zu achten, weil das im Grundgesetz für die Deutschen so stehe. Grenzenlos rechtsunkundige Laien fühlen sich juristisch überlegen. Dunning-Kruger. Dann kommt auch noch die BILD und verbreitet denselben Mist.
Auch falsch. Unsere Religionsfreiheit besteht verfassungsrechtlich aus zwei Komponenten, nämlich der positiven und der negativen Religionsfreiheit. Jeder kann glauben, woran er will. Das ist die positive. Man kann es aber auch bleiben lassen. Das ist die negative Religionsfreiheit. Ein Ungläubiger zu sein ist ebenso verfassungsrechtlich geschützt. Auch so ein Mist ist problematisch, denn im Umgang mit Muslimen ist es überaus schwierig, den Standpunkt zu vertreten, dass man kein Christ, sondern gar nicht religiös ist. Muslime sehen das alles als Krieg und Verträgen der drei Buchreligionen[wp] an, als ging es hier noch immer um den Kreuzzug[wp] zwischen Christen und Muslimen. Als ob wir Christen was gegen Muslime haben. Dass wir aber kein religiöser Staat mit einer Staatsreligion sind (auch wenn sich die Kirchen so aufspielen), und die meisten Deutschen längst gar nicht mehr religiös sind und Religiosität an sich - gleich welcher Art - zuwider finden und ablehnen, und dass das Problem am Muslim nicht ist, dass er Muslim ist, sondern dass er überhaupt religiös und fanatischer Ideologieanhänger ist, ist damit nicht mehr darstellbar. Auch hier hat die BILD enormen Mist geschwätzt, der nicht nur falsch, sondern massiv kontraproduktiv ist. | ||
– Hadmut Danisch[6] |
Einzelnachweise
- ↑ "Chiemseer Entwurf" - Grundgesetz für einen Bund deutscher Länder (I. Grundrechte)
- ↑ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Urfassung vom 23. Mai 1949
- ↑ Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juli 2017 (BGBl. I S. 2347) geändert worden ist.
- ↑ Bundestag: Grundgesetz: Die Grundrechte, abgerufen am 12. Juni 2016
- ↑ Deutschland, wir haben ein Problem! Hier lesen sie das BILD-Manifest, Bild-Zeitung am 29. Oktober 2023
- ↑ Hadmut Danisch: 50 Thesen: Das BILD-Manifest in 5 Sprachen, Ansichten eines Informatikers am 29. Oktober 2023