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Muhterem Aras

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Hauptseite » Personen-Portal » Muhterem Aras

Muhterem Aras
Muhterem Aras.jpg
Geboren 2. Januar 1966
Parteibuch Bündnis 90/Die Grünen
Beruf Politiker
AbgeordnetenWatch Muhterem Aras
URL muhterem-aras.info

Muhterem Aras (* 1966) ist eine kurdische Politikerin in Deutschland. Sie ist seit Mai 2011 Abgeordnete im Landtag von Baden-Württemberg für den Wahlkreis Stuttgart I und seit Mai 2016 Landtags­präsidentin. Die Zugewanderte verweist wiederholt deutsche Volksvertreter aus dem baden-württembergischen Parlament.[1][2][3][4] Aber eine Umvolkung findet offiziell trotzdem nicht statt.

Privates

Aras wurde in der Türkei im ostanatolischen Dorf Elmaağaç als Tochter alevitischer Kurden geboren und kam 1978 mit ihren Eltern und Geschwistern nach Filderstadt.[5]

Muhterem Aras ist seit 1986 verheiratet und hat einen Sohn und eine Tochter. Sie ist alevitischen[wp] Glaubens[6] und lebt in Stuttgart.

Politisches

Ihre politische Laufbahn begann 1992 mit dem Beitritt zu den Grünen, denen sie wegen der Angriffe auf Asylforderer und ehemalige Arbeits­migranten in Rostock-Lichtenhagen[wp] und in Mölln[wp] beitrat.[7]

Aras ist Befürworterin eines Wahlrechts bei Kommunal­wahlen für Migranten ohne deutsche Staatsangehörigkeit aus Nicht-EU-Mitglieds­staaten.[8]

Aras ist Mitglied im Netzwerk türkeistämmiger Mandatsträger in Deutschland.

Zitat: «In der von der AfD angestoßenen Diskussion ging es am Mittwoch im baden-württembergischen Landtag unter anderem um Abtreibungen und - wie es der Spiegel nennt - "vermeidliche" links­ideologische Einflüsse in Kinder­gärten. Räpple[wp] hatte von der grünen Landtags­präsidentin Muhterem Aras (Grüne) bereits zu Beginn der Debatte einen Ordnungsruf erhalten. Räpple rief der SPD von seinem Platz zu: "So sind sie, die roten Terroristen!"

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke[wp] sagte daraufhin am Ende seines Rede­beitrags, die "geistigen Vorläufer von Leuten wie Herrn Räpple" seien "im Stechschritt durch das Brandenburger Tor marschiert". Räpple bestand auf einen Ordnungsruf von Aras gegen Rülke.

Aras folgte der Aufforderung Räpples nicht und entgegnete dem AfD-Politiker, dass er hier nichts zu fordern habe. Er habe die Möglichkeit einer persönlichen Klärung. Nach einem erneuten Zwischenruf Räpples verwies Aras den Politiker des Saales, was dieser mit "Nein, ich bleibe hier!" verwehrte und auf seine Rechte als Abgeordneter bestand.

Die Sitzung wurde daraufhin unterbrochen, Unruhe brach im Plenum aus. Erst nachdem drei Polizei­beamte minuten­lang auf Räpple einredeten, verließ der Abgeordnete den Saal. Daraufhin stand die gesamte AfD-Fraktion aus Protest auf und zog sich aus dem Plenum zurück. Räpple kündigte später an, Verfassungs­klage einreichen zu wollen.

Auf Facebook äußert sich Räpple mit den Worten: "So wird im Landtag von Baden-Württemberg mit zweierlei Maß gemessen. AfD wird sanktioniert, andere Fraktionen dürfen schimpfen, plärren, schreien und beleidigen wie sie wollen. So kann es nicht weiter­gehen, dagegen wehre ich mich."

In einer Pressemitteilung des AfD-Landes­vorstandes in Baden-Württemberg heißt es aktuell: "Der Landesvorstand der Alternative für Deutschland Baden-Württemberg hat auf seiner gestrigen Sitzung beschlossen, ein Partei­ausschluss­verfahren gegen den Landtags­abgeordneten Stefan Räpple wegen Verstößen gegen die Grundsätze der Partei und wiederholten partei­schädigenden Verhaltens in die Wege zu leiten". [...] »[9]

Ausländische Unterwanderung und Übernahme Deutschlands

Muhterem Aras gehört zu der Gruppe der Zivilokkupanten. Sie kommen ungebeten ins Land, lassen sich nieder, holen via Heiratsmigration und Familien­nachzug ihre Verwandtschaft nach und bilden Parallelgesellschaften. Dann infiltrieren sie unser politisches System, lassen autochthone Politiker aus den Parlamenten entfernen und am Ende dieser Entwicklung werden Deutsche die Diener oder gar Sklaven dieser Invasoren sein.

Damit die Infiltrierung der Politik noch schneller geht, befürwortet Aras konsequenterweise das Wahlrecht für Migranten ohne deutsche Staatsangehörigkeit aus Staaten, die nicht der EU angehören.[8] Zunächst bei Kommunal­wahlen, aber das lässt sich erstens ja später ausweiten und zweitens steht zu erwarten, dass die deutsche Staats­angehörigkeit irgendwann auf Grundlage eines entsprechenden Gesetzes noch leichtfertiger vergeben werden wird.

Muhterem Aras leitet die Infiltration der demokratischen Strukturen Deutschlands durch die kommunistische Terror­organisation Arbeiterpartei Kurdistans[wp] (PKK) (Entrismus).[10]

Zur Verfassungsfeindlichkeit der Grünen.

Ich hatte das vor einiger Zeit schon mal im Blog: 2020 hatte die grüne Landtags­präsidentin im Landtag von Baden-Württemberg einen Abgeordneten, der ihr nicht passte, von der Polizei an allen Vieren aus dem Plenarsaal tragen lassen.[11]

Damals groß Geschrei der Presse.

Nun weist ein Leser darauf hin, dass die Sache für verfassungs­widrig erklärt wurde, die Presse das aber nicht meldet:

Und da heißt es in der Entscheidung des Landes­verfassungs­gerichts vom 30.4.2021 zum Sachverhalt:

Zitat: «In der 122. Sitzung des Landtags am 24. Juni 2020 fand anlässlich der Ausschreitungen in der Stuttgarter Innenstadt in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 unter Tagesordnungspunkt 2 eine aktuelle Debatte zum Thema "Gewaltexzesse in Stuttgart - Solidarität mit unserer Polizei" statt, in deren Verlauf auch der Antragsteller das Wort erhielt. Nachdem ihm die Landtagspräsidentin einen Ordnungsruf erteilt hatte, setzte der Antragsteller seine Rede mit den Worten fort:

"Verlassen Sie den Plenarsaal, begeben Sie sich umgehend auf die nahegelegene Königstraße und sammeln Sie die Scherben Ihrer Politik auf. Und nehmen Sie am besten Frau Aras gleich mit." (s. Plenar­protokoll des Landtags 16/122 S. 7517; abrufbar auf der Internetseite des Landtags) Hierauf schloss die Landtags­präsidentin den Antragsteller aus der laufenden Sitzung aus. Der Antragsteller weigerte sich den Sitzungssaal zu verlassen und wurde schließlich von zwei Polizeibeamten hinausgetragen. Daraufhin schloss die Landtags­präsidentin den Antragsteller im Einvernehmen mit dem Präsidium für weitere fünf Sitzungstage von der Sitzung aus.»[12]

und zu dieser Maßnahme

Zitat: «1. Der Ausschluss des Antragstellers aus der laufenden Sitzung nach § 92 Abs. 1 Satz 1 der Geschäfts­ordnung des Landtags (LTGO) im Anschluss an die Äußerung "Verlassen Sie diesen Plenarsaal, begeben Sie sich umgehend auf die naheliegende Königstraße und sammeln Sie die Scherben Ihrer Politik auf. Und nehmen Sie am besten Frau Aras gleich mit." ist bereits formell verfassungs­widrig und verletzt daher das Abgeordneten­recht des Antrag­stellers aus Art. 27 Abs. 3 LV.

Es fehlt an einer hinreichenden Begründung der Ordnungs­maßnahme. Die Landtags­präsidentin hat weder in der laufenden Sitzung schlagwortartig noch nachträglich überhaupt begründet, warum das Verhalten des Antrag­stellers sie zu dessen Ausschluss aus der laufenden Sitzung veranlasst hat. Damit bleibt unklar, wie sie die Aussage des Antrag­stellers verstanden hat und was letztlich der Grund für den Sitzungs­ausschluss war.

Eine zumindest schlagwortartige Begründung war auch nicht entbehrlich. Der Grund für den Sitzungs­ausschluss war nicht offensichtlich. Die Äußerung des Antrag­stellers, die zum Sitzungs­ausschluss geführt hat, ist mehrdeutig und lässt verschiedene Verständnis­möglichkeiten zu.»[12]

Die weiteren Sitzungs­ausschlüsse wertet das Gericht allerdings als zulässig, weil sie eine getrennte Angelegenheit betrafen. Denn auch wenn der Rauswurf aus der laufenden Sitzung verfassungs­widrig war, hätte er sich dem nicht widersetzen dürfen. Deshalb sieht es die Folge­ausschlüsse als berechtigt an, weil hier eine - andere - Handlung des Abgeordneten vorlag, die rechtwidrig war, nachvollziehbar diese Sanktionen auslöste und damit auch formal begründet wurde.

Das ist insofern beachtlich, weil das Gericht die Sache im Prinzip in zwei völlig getrennte Vorgänge aufteilt:

  • den verfassungswidrigen Rauswurf ohne Begründung nach der Äußerung,
  • das unbeanstandete Sitzungsverbot für fünf weitere Sitzungen, weil er sich dem Rauswurf widersetzt hat, was er trotz Verfassungs­widrigkeit nicht gedurft hätte.

Zumindest nicht unvertretbar. So ganz überzeugt bin ich davon nicht, weil es zwar einerseits das Hausrecht[wp] gibt, andererseits aber auch den Grundsatz, dass Recht nicht dem Unrecht weichen muss und hier ein Vorgang vorlag, den man nachträglich nicht mehr prüfen kann. Langjährige Leser wissen ja, dass ich mal vor dem Verwaltungsgericht geklagt hatte, weil die Uni Karlsruhe mich bei der Rektorwahl aus der Anhörung der Kandidaten geworfen hatte, nachdem ich - ganz ruhig, höflich, und nach Erteilung des Wortes an mich - gefragt hatte, ob sich die Kandidaten mit Prüfungsrecht auskennen und sich alle drei vor vollem Hörsaal total blamiert hatten, weil sie nicht mal wussten, was es ist. Man hatte mich dann ohne Begründung einfach per Hausrecht rausgeworfen, bevor ihre Kandidaten (die Wahl war ja eh manipuliert) zu blöd dastanden. So wie das Foul im Fußball, wenn sonst gegen den Torjäger nichts mehr hilft, nur dass man im Fußball einen Schiedsrichter mit roten Karten vor Ort hat und in einem solchen Fall einen Elfmeter bekommt und den Foulspieler los wird.

Das Verwaltungsgericht war dann der Meinung, dass der Rauswurf rechtlich unzulässig war, aber nachträglich nicht mehr anzugreifen, weil eben schon passiert ist. Der Richter sagte mir damals wörtlich "ist der Hund erst tot, kann der Richter auch nichts mehr dran machen". Heißt: Ich kann mich nicht mehr zurück in eine Veranstaltung reinklagen, die bereits beendet ist, und wenn der Rauswurf noch so rechts­widrig war. Was zu machen gewesen wäre, war allerdings per Diskussion auch nicht zu finden. Im Prinzip hätte ich noch während der Veranstaltung eine einstweilige Anordnung beantragen können, um wieder reingesetzt zu werden, und hätte die im Prinzip auch bekommen, aber das wäre so schnell eben nicht gegangen, das dauerte ja insgesamt nur ein oder zwei Stunden. Im Prinzip hätte ich auch die Polizei rufen können. Das wäre aber faktisch auch schief gegangen, weil die die Rechtslage mangels juristischer Sachkunde nicht prüfen können und pragmatisch erst mal nach Hausrecht vorgegangen wären. Die Polizei wirft bevorzugt erst mal raus, um Aus­einander­setzungen zu verhindern, und setzt nicht Recht durch. Selbst das Verwaltungs­gericht war damals der Ansicht, dass ich zwar im Recht war, aber der Situation nach keine Rechts­durch­setzung bekommen konnte, weil einfach die Zeit zu kurz war, als dass ein Verwaltungsgericht da noch was machen könnte.

Ein Fall von Recht haben, aber nicht Recht kriegen.

Insofern ist es zumindest keine völlig abwegige Frage, ob man einen rechtswidrigen Rauswurf als gewählter Abgeordneter wirklich hinnehmen muss, wenn dagegen ein Rechtsschutz nicht besteht. Denn dann wäre man der Willkür ja völlig ausgesetzt. Dann würde ja nichts den Landtag hindern, auch weiterhin absichtlich rechtswidrig zu handeln.

Natürlich ist die Rechts­position nicht vertretbar, dass man das im Landtag dann mit Gewalt ausschlägern müsste. Aber objektiv betrachtet, hätte die Polizei dann stattdessen die Landtags­präsidentin raustragen müssen, weil die ja nun zu dem Zeitpunkt die einzige war, die verfassungswidrig gehandelt hat. Und eigentlich müsste sie dafür auch bestraft und von Sitzungen ausgeschlossen werden.

Und dann haben wir eben den verfassungs­widrigen Zustand, dass das Recht dem Unrecht weichen muss.

Wobei hier ja nicht mal abschließend entschieden wurde, ob der Rauswurf generell Unrecht war, sondern zunächst mal verfahrens­fehlerhaft, weil ohne Begründung erfolgt. Es ist damit ja nicht ausgeschlossen, dass ein Rauswurf rechtmäßig gewesen wäre, wenn er ordentlich begründet worden wäre.

Schwierige Sache.

Die Sache hat natürlich ein ganz übles Aroma, weil die Landtags­präsidentin, Muhterem Aras, selbst Migrantin ist - in der Türkei geboren.

Und das muss man dann schon mal sagen:

Wenn eine Migrantin als Landtagspräsidentin verfassungs­widrig einen Abgeordneten mit Gewalt raustragen lässt, weil der was gegen das Verhalten von Migranten in Stuttgart sagt, dann ist die Übernahme des Landes durch Migranten eigentlich schon vollzogen. Es heißt ja immer, dass es übler Populismus und rechtsextreme Hetze wäre, wenn jemand sagt, dass er die Verdrängung und die Übernahme des Landes fürchte, aber hier hat sie dann faktisch schon stattgefunden.

Und wenn einer dafür, dass er Migration kritisiert, von einer Migrantin gewaltsam und verfassungs­widrig aus dem Parlament entfernt wird, dann ist von einer Demokratie eigentlich nicht mehr viel übrig. Wenn überhaupt. Gerade dann, wenn dagegen auch kein effektives Rechtsmittel mehr drin ist.

Und dann ist man eigentlich auch nicht mehr in der Position, sich - wie zum Beispiel Cem Özdemir - noch über die Verhältnisse in der Türkei aufzuregen. Denn die haben wir hier dann letztlich auch.

Bemerkenswert, dass die Entscheidung in der Presse anscheinend nicht erörtert wurde.

Wieder mal ein Vorgang zu der Frage, welche Parteien in diesem Land eigentlich die verfassungsfeindlichen sind.

Immerhin wissen wir nun, was für Zustände uns ab Herbst dann auf Bundesebene blühen.

Hadmut Danisch[13]

Beispiellose Karriere

Die Frankfurter Rundschau jubelte seinerzeit "Muslime im Parlament - Eine Frau hat es geschafft" und schrieb weiter "Die gebürtige Türkin Muhterem Aras ist der heimliche Star der Grünen im Ländle. Erst mit zwölf Jahren kam sie nach Deutschland aus einem Dorf, in dem es weder Strom noch fließendes Wasser gab.".[14] Dabei ist Muhterem Aras weder eine (orthodoxe) Muslima, sie ist als Alevitin[wp] Angehörige einer heterodoxen Minorität, noch eine Türkin, sondern Kurdin. Aleviten legen Wert darauf, dass das Alevitentum als eine eigen­ständige, vom Islam klar unter­scheidbare Religion wahrgenommen wird und Kurden legen wert darauf festzustellen, dass sie keine Türken sind. Kurden sind beleidigt, wenn man sie für Türken hält. Viele in Deutschland lebende Kurden bekämpfen sogar entschieden den türkischen Staat, auch von deutschem Staatsgebiet aus.

Die Frankfurter Rundschau weist allerdings auf eine selbst für Invasoren beispiellose Karriere hin. Bis 1978 lebt Muhterem Aras in einem Dorf, in dem es weder Elektrizität noch fließendes Wasser gab. 38 Jahre später wird sie Landtags­präsidentin eines der wichtigsten Länder[wp] Deutschlands und darf ethnisch deutsche Abgeordnete aus dem Parlament entfernen. So eine Karriere ist in der Tat beispiellos und auch nur in Deutschland möglich.

Interview

Über Aras

Zitat: «Die muslimische und der Terrororganisation PKK[wp] nahestehende türkische Stuttgarter Landtags­präsidentin Muhterem Aras ließ wieder Mal Dr. Heinrich Fiechtner durch Polizisten aus dem Parlament werfen, weil dieser die Politik der Linken Spinner für die Ausschreitungen in Stuttgart verantwortlich machte

Unfassbar. So eine bodenlose Gemeinheit.

Die grüne Beraterin für Steuerhinterziehung und Geldwäsche ließ den hoch­qualifizierten deutschen Facharzt schon früher aus dem Saal werfen, weil er immer wieder unverschämte Fragen zu den Umtrieben der Linken stellte und Antworten einforderte.»[15]

Warum sollte Muhterem Aras als erste Frau ins Schloss Bellevue?

In den deutschen Landtagen ist die Emanzipation schon etwas weiter vorangeschritten als im Schloss Bellevue. In acht von 16 Landtagen wurde bereits eine Frau zur Präsidentin gewählt - in manchen auch mehrere. Vergangenen Monat kam das neunte Bundesland hinzu. Mit Muhterem Aras wurde in Baden-Württemberg erstmals eine Frau an die Spitze des Landtags­präsidiums gewählt. Zudem auch zum ersten Mal eine Migrantin und Muslima. Natürlich würde die Wahl von Muhterem Aras zur Bundespräsidentin - gerade in einer Zeit, in der Integration ein so wichtiges Thema ist - ein Zeichen setzen. Mit ihrer Lebens­geschichte und ihrem jüngeren politischen Erfolg verkörpert sie geradezu gelungene Integration.

Muhterem Aras wurde 1966 in einem ostanatolischen Dorf in der Türkei als Tochter alevitischer Kurden geboren. Mit zwölf Jahren kam sie mit ihrer Familie nach Deutschland. Hier machte sie zunächst ihren Hauptschul­abschluss, später ihr Abitur. Anschließend studierte sie Wirtschafts­wissenschaften in Hohenheim und gründete 1999 ihr eigenes Steuer­beratungs­büro. Politisch engagiert sich Muhterem Aras seit 1992 bei den Grünen. 1999 wurde sie in den Stuttgarter Gemeinderat gewählt und war hier ab 2007 Fraktions­vorsitzende. 2011 erfolgte die Wahl in den Landtag Baden-Württembergs. Bei ihrer Wiederwahl 2016 erzielte sie das beste Ergebnis aller Landtags­kandidaten.

Eine Bundespräsidentin Muhterem Aras könnte insbesondere ihr Augenmerk auf die Bedeutung von Bildung für erfolgreiche Integration richten.

Unsere Erste Bundespräsidentin[16]

Berichterstattung

Zitat: «
Zitat: «Der AfD-Abgeordnete Stefan Räpple[wp] und das fraktionslose AfD-Mitglied Wolfgang Gedeon[wp] sind am Mittwoch von der Polizei aus einer Landtags­sitzung in Baden-Württemberg begleitet worden. Die beiden Politiker kamen zwei Ordnungs­rufen der Landtags­präsidentin Muhterem Aras (Grüne) nicht nach, wie eine Landtags­sprecherin der Nachrichten­agentur AFP sagte. Eine Fortsetzung der Sitzung sei nicht möglich gewesen.

Beide Abgeordnete kamen demnach zwei Ordnungsrufen der Präsidentin wegen beleidigender Zwischenrufe nicht nach. Daraufhin habe sie das Hausrecht durchgesetzt und die Polizei gerufen. Die Polizei habe daraufhin beide Abgeordnete hinaus­begleitet. Sie dürfen nun an den kommenden drei Sitzungen nicht teilnehmen.» - t-online.de[17]

Eine unterwandernde Türkin verweist einen gebürtigen Deutschen aus dem Mafia-Saal, der sich nur gegen eine "Nazi"-Betitelung wehren wollte. Die Lügenpresse verdreht wie gewohnt die Lüge zur Wahrheit.» - Alfonso [18]

Einzelnachweise

  1. Beispielloser Eklat: Polizei holt AfD-Abgeordneten aus dem Stuttgarter Landtag, t-online.de am 12. Dezember 2018 (Anreißer: Der AfD-Landtagsabgeordnete Stefan Räpple[wp] hat mit seinem Verhalten einen Tumult im Landtag ausgelöst. Weil er den Saal trotz Aufforderung des Landtags­präsidiums nicht verlassen wollte, wurde die Sitzung am Mittwoch unterbrochen.)
  2. Provokation im Baden-Württembergs Landtag: Ex-AfD-Mann hörte nach Ordnungsruf nicht auf zu reden und wird aus dem Landtag getragen, Focus Online am 25. Juni 2020 (Anreißer: Der parteilose Landtags­abgeordnete Heinrich Fiechtner[wp] hat mit Provokationen erneut einen Polizei­einsatz im baden-württembergischen Landtag ausgelöst. Landtags­präsidentin Muhterem Aras (Grüne) schloss Fiechtner von der Sitzung aus. Doch der weigerte sich zu gehen. Zwei Polizei­beamte trugen ihn anschließend aus dem Saal.)
  3. Bärbel Krauß: Debatte über Stuttgarter Krawallnacht: Abgeordneter Fiechtner provoziert Eklat im Landtag, Stuttgarter Zeitung am 24. Juni 2020 (Anreißer: Der fraktionslose Abgeordnete Heinrich Fiechtner hat die Landtags­debatte über die Stuttgarter Krawall­nacht eskalieren lassen. Er warf Landtags­präsidentin Muhterem Aras Methoden wie im Totalitarismus vor und provozierte seinen Rauswurf.)
  4. Youtube-link-icon.svg EXKLUSIV: Abgeordneter aus Parlament getragen - jetzt erzählt er, wie er den Rausschmiss erlebte - Boris Reitschuster (24. Juni 2020) (Länge: 29:07 Min.)
  5. Andreas Böhme: Die Landtagsspitze: Die erste Präsidentin, Badische Zeitung am 11. Mai 2016
  6. Vom anatolischen Mädchen zur schwäbischen Politikerin, DIK am 4. März 2012
  7. Bernhard Honnigfort: Muslimin im Parlament: Eine Frau hat es geschafft, Frankfurter Rundschau am 10. Mai 2011
  8. 8,0 8,1 Fraktion Grüne im Landtag von Baden-Württemberg: Muhterem Aras, gruene-landtag-bw.de, 21. November 2011
  9. Landtagsvorsitzende Aras lässt AfD-Abgeordneten mit Polizei aus Landtag schmeissen, JouWatch am 12. Dezember 2018
  10. Die PKK[wp] wird vom deutschen Verfassungsschutz als größte "ausländer­extremistische Organisation in Deutschland" eingestuft. Laut Verfassungsschutz betreibt die PKK eine "Doppel­strategie" in Europa. Ihr aggressives und militantes Auftreten in der Türkei und in Syrien versuche sie durch ein friedfertiges Auftreten in Europa zu verschleiern. Europa gilt als "sicherer Hafen" für die PKK. Das Betätigungs­verbot umgeht sie durch Umstrukturierung und legale Abzweigungen mittels regionaler Vereine. Dieser Umstand wird insbesondere für die Finanzierung genutzt. Der deutsche Verfassungs­schutz schätzt, dass die PKK alleine 2013 rund 9 Mio. Euro Spenden­gelder eingetrieben habe. Für das Jahr 2018 wurde das Spenden­aufkommen der PKK vom Verfassungs­schutz auf 13 Mio. Euro geschätzt. Deutschland dient der PKK als ein Rückzugs­gebiet für in der Türkei gesuchte Terroristen und als Rekrutierungs­land für neue Aktivisten.
  11. Hadmut Danisch: Die Stuttgarter Partyszene und die political correctness, Ansichten eines Informatikers am 25. Juni 2020
  12. 12,0 12,1 Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Fiechtner wegen Ordnungsmaßnahmen teilweise erfolgreich: Ausschluss aus laufender Sitzung war rechtswidrig, Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Entscheidungsdatum 30.04.2021, Aktenzeichen 1 GR 82/20
  13. Hadmut Danisch: Untragbare Zustände im Landtag von Baden-Württemberg, Ansichten eines Informatikers am 10. Mai 2021
  14. Bernhard Honnigfort: Muslimen im Parlament: Eine Frau hat es geschafft, Frankfurter Rundschau am 10. Mai 2011
  15. WGvdL-Forum: Türkin lässt Deutschen Politiker aus Landtag werfen, Theoderich Minimus am 25. Juni 2020 - 05:04 Uhr
  16. Muhterem Aras, unsereerstebundespraesidentin.wordpress.com (Unsere Erste Bundespräsidentin) am 6. Juni 2016
  17. Baden-Württemberg: Polizisten führen AfD-Abgeordnete aus dem Landtag, t-online.de am 12. Dezember 2018
  18. WGvdL-Forum: Unfassbar! Quotentürkin wirft AfD-Mann aus Landtag. Der wahre Grund wird verschwiegen!, Alfonso am 12. Dezember 2018 - 20:05 Uhr

Netzverweise