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Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Aus unserer Rechtsabteilung:
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Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) | |
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Beschreibung | Stalinistische Zensurbehörde |
Slogan | Zensur unter dem Mantel des Jugendschutzes |
Status | Aktiv |
Weitere Infos | |
Betreiber | Siegfried Schneider |
URL | blm.de |
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ist eine der vierzehn Landesmedienanstalten und eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts[wp] in Bayern. Sie beaufsichtigt und zensiert die privaten Rundfunkangebote in Bayern.[1]
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien gehört zu einem stalinistischen Zensursystem in Deutschland, welche diejenigen verfolgt und mit Strafe bedroht, die für Bürger (den Herrschenden nicht genehme) Informationen bereitstellen. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien arbeitet also an der Durchsetzung der feministischen Staatsräson.
Feministische Staatsräson
Dem WikiMANNia-Betreiber wurde folgende Information zugespielt:
Zitat: | «
Von: Daniela Zahner <mailto:Daniela.Zahner@blm.de>
die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ist gemäß Jugendmedienschutz-Staatsvertrag[wp] (JMStV) i.V.m. dem Bayerischen Mediengesetz (BayMG) zuständig für die Aufsicht über private Anbieter von Telemedien[wp] und Rundfunk in Bezug auf die vom JMStV geregelten Bereiche. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben wurde die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als Organ aller Landesmedienanstalten gebildet. Wir haben zu dem Internetangebot In Ihrem Angebot wird unter Bei indizierten Medien gelten für die Verbreitung im Internet gesetzliche Verbreitungs- und Werbeverbote bzw. -beschränkungen nach dem JMStV. Im konkreten Fall ist ein Zugänglichmachen des genannten Internetangebots nur zulässig, wenn von Seiten des Anbieters sichergestellt ist, dass nur Erwachsene, und nicht Kinder oder Jugendliche, Zugang dazu haben, im Rahmen "geschlossener Benutzergruppen für Erwachsene" (vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV). Gemäß den Eckpunkten der KJM ist dies durch zwei miteinander verbundene Schritte sicherzustellen, erstens durch eine zumindest einmalige Identifizierung[wp] (Volljährigkeitsprüfung), die über persönlichen Kontakt erfolgen muss und zweitens durch Authentifizierung beim einzelnen Nutzungsvorgang. Es gibt Konzepte zur Sicherstellung geschlossener Benutzergruppen, die die KJM positiv bewertet hat. Eine Übersicht finden Sie
unter Zudem müssen geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, gemäß § 7 JMStV einen Jugendschutzbeauftragten[ext][4] bestellen, der Ansprechpartner für die Nutzer und die Medienaufsicht[ext] sowie Berater für den Anbieter in Jugendschutzfragen ist. Der Jugendschutzbeauftragte muss die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde haben. Alternativ haben Sie grundsätzlich auch die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle[wp] (vgl. § 20 Abs. 7 JMStV). Anerkannt von der KJM sind derzeit die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF), die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM), die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK.online) und die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK.online). Als Anbieter von Telemedien mit weniger als 50 Mitarbeitern oder nachweislich weniger als zehn Millionen Zugriffen im Monatsdurchschnitt eines Jahres können Sie auf die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten nach § 7 Abs. JMStV verzichten, wenn Sie sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen und diese zur Wahrung des Jugendschutzes angemessen und rechtzeitig beteiligen und über das jeweilige Angebot vollständig informieren. Gehören Sie einer anerkannten Selbstkontrolle an, sind Maßnahmen der Medienaufsicht gegen Sie sind nur eingeschränkt zulässig. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Als Bayerische Landesmedienanstalt, die gemäß den Bestimmungen des JMStV für Internet-Anbieter mit Sitz in Bayern zuständig ist, wenden wir uns im Vorfeld eines Aufsichtsverfahrens an Sie. Bei Ihrem Angebot besteht der Anfangsverdacht auf einen Verstoß gegen die oben genannten Bestimmungen des JMStV. Die BLM möchte Ihnen mit diesem formlosen Hinweis die Möglichkeit geben, Ihr Angebot im Vorfeld eines Aufsichtsverfahrens gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Da es der BLM ein Anliegen ist, die Anbieter in ihrem Zuständigkeitsbereich bei der jugendschutzgerechten Gestaltung von Medienangeboten zu unterstützen, stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. Ansonsten werden wir ein Aufsichtsverfahren[ext] einleiten, das u.a. ein Bußgeld[wp] zur Folge haben kann. Mit freundlichen Grüßen
vielen Dank für Ihre Mail vom tt.mm.20jj. Wir begrüßen Ihre Bereitschaft und Aufgeschlossenheit für den Jugendmedienschutz und die Entfernung des Links auf das indizierte Angebot Mit freundlichen Grüßen
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Wenn Sie ebenfalls von feministisch-stalinistischen Behörden belästigt oder bedroht werden, bittet WikiMANNia um eine Benachrichtigung (siehe Impressum).
Akif Pirinçci schreibt zu diesen Machenschaften:
Viel wird gegenwärtig über die De-facto-Zensur der grün-links versifften Herrschaftskaste an mißliebigen Publizisten geschrieben. Von einem lupenreinen Faschisten namens Heiko Maas angeführt sind soziale Medien bereits fest im Klammergriff derjenigen, welche die muslimische Invasion nach Leibeskräften betreiben, Barbaren und Mörderbestien herzlich willkommen heißen und die Umvolkung und Auslöschung der Deutschen durch irgendwelche Axt-Macheten-und-Bomben-Männer irreversibel machen sollen. Es werden stasiartige Institutionen mit Millionen von Steuergeldern alimentiert, damit jede kritische Stimme auf Twitter, Facebook und ähnlichen Plattformen gelöscht, gesperrt oder gleich der ganze Account des Störers lahmgelegt wird. Es gibt auf diesen Networks inzwischen keinen einzigen regierungs-, islam- oder einwanderungskritischen Publizisten mehr, der von solchen staatsverbrecherischen Stasi-Klitschen wie der Amadeu-Stiftung nicht zumindest über einen Monat hinweg aus der Online-Community zwangsweise ausgeschlossen wurde.
Doch die staatlichen Feinde der Meinungsfreiheit, genauer des ganzen deutschen Volkes, haben dabei ein kleines Problem. Die Ausgeschlossenen besitzen meist eine eigene Homepage und publizieren dann einfach dort weiter. Da Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit hierzulande durch das Grundgesetz garantiert sind, können die Maasmännchen diesem Ärgernis allein mit dem sehr amorphen Paragraphen der Volksverhetzung beikommen. Weil aber Richter nur ungern solche Fälle annehmen, weil sie dann explizit ein politisches denn ein juristisches Urteil fällen müßten, haben die Volksfeinde seit einiger Zeit still und heimlich und abseits des Getöses um irgendwelche Facebook-Sperrungen ein weiteres Gedankenverbrechen-Kartell aufgebaut, mit dem sie die Betreiber der kritischen Seiten im Netz zumindest finanziell ruinieren können. Es sind solche nach Schutz des Allgemeinwohls klingende Namen wie ...
und
Diese vielen kaum bekannten Stellen verfügen über eine Schattengerichtsbarkeit, die [...] Existenzen vernichten können. |
– Akif Pirinçci[5] |
Via E-Mail:
Zitat: | «
Von: Jugendschutz Mail <mailto:Mail.Jugendschutz@blm.de>
Sie sind Anbieter der Telemedienangebote www.at.wikimannia.org und www.de.wikimannia.org; Letztere ist indiziert worden (Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien–Nr. 6300 vom 09.01.2020[ext]). In diesen Angeboten veröffentlichen Sie Artikel, die solchen der Online-Enzyklopädie www.wikipedia.de ähneln. Zu den Artikeln gehört auch https://de.wikimannia.org/Bayerische_Landeszentrale_f%C3%BCr_neue_Medien, zuletzt geändert am 20. Mai 2021 um 19:49 Uhr, in der Sie Ausführungen über die Bayerische Landeszentrale (BLM) machen. Wortgleich ist dieser Artikel auch mit anderer Subdomain von www.wikimannia.org enthalten, vgl. https://at.wikimannia.org/Bayerische_Landeszentrale_f%C3%BCr_neue_Medien. Unter anderem machen Sie dort folgende Angaben:
Unsere Mitarbeiterin Dr. Daniela Zahner wird in einem weiteren Artikel separat aufgeführt (https://de.wikimannia.org/Daniela_Zahner, zuletzt bearbeitet geändert am 21. Februar 2022 um 18:17 Uhr und ebenfalls wortgleich bei www.at.wikimannia.org zu finden). Wir fordern Sie auf, die beiden oben genannten Artikel über die BLM sowie unsere Mitarbeiterin Dr. Daniela Zahner, umgehend, spätestens bis zum aus den Angeboten www.at.wikimannia.org und www.de.wikimannia.org zu entfernen. Mit freundlichen Grüßen |
WikiMANNia-Kommentar |
Auf die Nennung einer Rechtsgrundlage für das Ansinnen verzichtet die stalinistische Zensurbehörde großzügig. Die Redaktion interpretiert das als weiteren Beleg dafür, dass die "Landeszentrale" abseits rechtsstaatlicher Normen handelt. |
Kampf gegen Hass
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien kämpft gegen Hass, aber nur, wenn er nicht gegen Männer gerichtet ist.
Justiz, Medien, Gesellschaft - gemeinsam gegen Hate Speech
22.07.2020, 11:00-12:15 Uhr, Online-Veranstaltung, kostenlos NEIN! ZU HASS UND HETZE - JA! ZUR MEINUNGSFREIHEIT Anlässlich des "Europaweiten Aktionstags für die Betroffenen von Hasskriminalität" findet am 22.07.2020 in der Zeit von 11:00 bis ca. 12.15 Uhr eine Online-Veranstaltung mit dem Titel "Justiz, Medien, Gesellschaft - gemeinsam gegen Hate Speech" der Initiative "Justiz und Medien - konsequent gegen Hass" statt. Hierzu laden das Bayerische Justizministerium und die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ein. Der Bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich[wp] und der Präsident der BLM Siegfried Schneider[wp] eröffnen die Veranstaltung. Impulse für die Diskussion zum Thema "Justiz und Medien - konsequent gegen Hass" mit verschiedenen Experten aus den Bereichen Justiz, Medien und Cyberpsychologie setzt Dr. Andreas Zick, Leiter des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG), mit der Vorstellung seiner Studie "Hass und Angriffe auf Medienschaffende. Zur Wahrnehmung von und Erfahrungen mit Angriffen auf Journalisten". Die Veranstaltung ist öffentlich. Um Anmeldung wird gebeten. Weitere Infos zur Initiative "Konsequent gegen Hass" unter https://www.blm.de/konsequent-gegen-hass.cfm.
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– blm.de[7] |
Einzelnachweise
- ↑ Wikipedia: Bayerische Landeszentrale für neue Medien
- ↑ Denunziation[wp] wie in der UdSSR und in der DDR.
- ↑ Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien - Entscheidung Nr. 6300 vom 09.01.2020
- ↑ Politoffizier wie in der UdSSR und in der DDR.
- ↑ Akif Pirinçci: Das Kartell der Mundtotmacher, Der kleine Akif am 25. Juli 2016
- ↑ Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen), Presse: Annette Schriefers
- ↑ Bayerische Landeszentrale für neue Medien: Veranstaltungen 2020: Justiz & Medien konsequent gegen Hass
Querverweise
- Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
- Kommission für Jugendmedienschutz
- Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg
- jugendschutz.net
Netzverweise
- Wikipedia führt einen Artikel über Bayerische Landeszentrale für neue Medien
- Webpräsenz: blm.de