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Volksverhetzung

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Information icon.svg Deutschland 2017: Man lädt Mörder ins Land ein und die, die das laut aussprechen, werden wegen Volksverhetzung angeklagt. (@AkifPirincci)[1]
Hauptseite » Politik » Volk » Volksverhetzung

Der Begriff Volksverhetzung bezeichnet einen Straftatbestand in Deutschland und Österreich, der die öffentliche Aufwieglung zu Gewalt- und Willkür­akten gegen anhand bestimmter Merkmale wie Volkstum, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht usw. definierbare Einzel­personen oder Personen­gruppen bzw. Bevölkerungs­gruppen strafrechtlich definiert.

Viele in der Meinungswirtschaft getätigte Aussagen über Männer erfüllen mit hoher Wahrscheinlichkeit den Straftat­bestand der Volksverhetzung. Der Grund, warum es gegen die Urheber solcher Zeitungs- oder Zeitschriften­artikel dennoch keine Strafprozesse gibt, dürfte darin begründet liegen, dass Männerhass von der Öffentlichkeit als normaler Bestandteil der Alltags­kultur akzeptiert wird.[2]

Verwendungsbeispiele

Zitat: «Heutzutage ist [Anzeige wegen] Volksverhetzung so verbreitetet wie eine Knolle an der Wind­schutz­scheibe. Was früher ein wütender Leserbrief oder ein Gegen­kommentar im Internet war, ist jetzt dieses neurotische Volksverhetzungs­ding des Strafgesetzbuches, von dem jeder Linksfaschist glaubt Gebrauch machen zu können, wenn er grad beim Kacken Schmerzen an der After­schließ­muskulatur hat. Es ist inflationär. Die Absicht ist dabei, den Gegner damit ein für allemal mundtot zu machen.» - Akif Pirinçci[3]
Zitat: «Wir sollten uns den Fall Mollath noch aus einem anderen Grunde gut merken: Am Anfang stand das Dogma, dass die Anschuldigung einer Frau immer rechtens ist und keiner Überprüfung bedarf. Dies findet seine Fortsetzung in der stärker werdenden Kampagne der Macht, Gegner der feministischen Staatsdoktrin zu kriminalisieren und aus meiner Sicht wird im Fall Lentze jetzt Neuland betreten mit der Definition des Antifeminismus als Volksverhetzung - WGvdL-Forum[4]
Zitat: «Was ist denn mit der Dresdner Staatsanwaltschaft, die mich wegen Volksverhetzung verklagen wollte? Kriege von der Warterei schon Spinnweben.» - Akif Pirinçci über Twitter[5][6]
Zitat: «Staatsanwaltschaft Dresden, wann kommt denn nun die Scheißklage wegen Volksverhetzung? Seid ihr am Pennen? Hab nicht ewig Zeit.» - Akif Pirinçci über Twitter[7]
Zitat: «Man darf gegen keine Gruppe hetzen, ob es um Hautfarbe geht, politische oder nationale Gruppen, mit einer wichtigen Ausnahme: Das sind die Deutschen. Da kann man hetzen bis der Arzt kommt.» - Gerhard Wisnewski[8]
Michael Klonovsky: "Halten wir fest: Es gibt Rassismus, Rassen­unruhen, Rassen­diskriminierung - aber keine Rassen. Es gibt Volksverhetzung, aber kein Volk. Es gibt Frauen­feindlich­keit, Frauenquoten, aber Geschlecht ist ein Konstrukt."[9]

Volksverhetzungsparagraph

Feministinnen jubeln:

Zitat: «Frauenhass ist Volksverhetzung!» - Annika Ross[10]

Gerade das feministische Magazin EMMA ist in Deutschland führend darin, Volksverhetzung in Form von Männerhass zu verbreiten.

T.R.E. Lentze kommentiert den Spruch des Oberlandesgerichts Köln vom 9. Juni 2020:

Zitat: «Ursprünglich gegen eine Propaganda gerichtet, die vom Staate ausging, um das Volk zu verführen, dient der Volksverhetzungs­paragraph[11] jetzt dem Staat, um das Volk zu deckeln.» - T.R.E. Lentze[12]

Was als Volksverhetzung gilt und was nicht

Zitat: «"Darf man also zukünftig alte weiße Frauen mit Terror aus dem Weg schaffen?"[ext], fragt der Stadtmensch. Ausgangspunkt war, dass einer gegen Mirna Funk von 'edition f' wg. Volks­verhetzung geklagt hatte. Die nämlich forderte
"feministischer Terrorgruppen", um die "alten weißen Männer aus dem Weg zu schaffen"

Keine Volksverhetzung, meinte der OberSA, als hätte er von den Maas-losen Zensur­gesetzen noch nie etwas gehört. Warum nicht? Da musste der OberSA ganz tief in die Trickkiste greifen:

Man könne die so bedrohte Personengruppe nicht hinreichend scharf von anderen abgrenzen. Der Zusatz "alt" verhindere das.

Heiligs Blechle! Da ist im Saarland aber einem geschäfts­führenden Justiz­ministers bis in die Pfalz hörbar ein großer Stein vom Herzen geplumpst. Bin bloß gespannt, was passiert, wenn einer einfach nur geschlechts­neutrale Terror­gruppen fordert, um "alten weiße Frauen aus dem Weg zu schaffen".»[13]

Zitat: «Ein Rechtsanwalt und Strafverteidiger (also Strafrechts­experte) erklärt, dass und warum die Presse strafbare Volksverhetzung begeht, wenn sie gegen die Sachsen hetzt.[14] Passt exakt auf das Verhalten der Presse, kann man nachlesen - Hadmut Danisch[15]
Aktuelles zur Volksverhetzung.

Relativ still und leise hat die Ampel-Koalition das Strafrecht, genauer gesagt, den § 130 StGB Volksverhetzung, erweitert. Die Legal Times schreibt: Öff­ent­liche Ver­harm­lo­sung von Kriegs­ver­b­re­chen künftig strafbar

Zitat: «In einem sogenannten Omnibusverfahren, also ohne inhaltlichen Bezug an ein anderes Gesetz drangehängt (in diesem Fall an eine Änderung des Bundes­zentral­register­gesetzes), hat die Ampel am späten Donnerstag­abend nahezu unbemerkt und ohne längere Beratungen eine Ausweitung des Straftatbestandes der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch (StGB) verabschiedet.

Ein neuer Absatz § 130 Abs. 5 StGB stellt künftig das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.

Darunter können künftig auch Äußerungen fallen, die während einer Versammlung, etwa im Rahmen einer Demonstration, getätigt werden. Nach Einschätzung von Rechts­politkern ist es damit nicht ausgeschlossen, dass zum Beispiel auf Pro-Putin-Versammlungen, wenn gegen Menschen aus der Ukraine gehetzt wird, Straftaten auf Grundlage der neuen Vorschrift begangen werden.»[16]

So geändert, dass es kaum einer merkt? Abends? Als Anhängsel einer anderen Gesetzes­änderung, die damit nichts zu tun hat?

Auf deutsch: Prorussische Äußerungen unter Strafe stellen? Weil man wohl - ob zu Recht oder zu Unrecht will ich mal offen lassen, das kann ich nicht beurteilen - meint, dass die "Rechten" gerade für Putin trommeln?

Fangen die jetzt damit an, von der Bundesmeinung abweichendes Meinen unter Strafe zu stellen?

Und ich überlege gerade, ob das auch für das Verharmlosen von Stalin[wp] oder Mao[wp][17] gilt.

– Hadmut Danisch[18]

Volksverhetzung ohne Volk

Zitat: «Daß man ein Volk verhetzen kann, welches gar nicht existiert, muß man einfach glauben. Rational nach­zu­voll­ziehen ist das nämlich nicht. Mit der "Bevölkerungs­verhetzung" oder einer "Die­menschen­verhetzung" wäre es anders. Aber das sind Begriffe, die ich noch nie gehört habe. Es ist doch eigenartig: Dieselben Politiker und Medien­leute, die ständig - anstatt von Volk - von Menschen reden, die schon länger oder noch nicht so lange hier leben; dieselben Leute, die von Bevölkerung und Menschen mit Hinter­gründen sprechen, verwenden den Begriff Volksverhetzung so, als hätten sie nicht eine Sekunde darüber nachgedacht, daß man nicht verhetzen kann, was es nicht gibt. Ist es denn nicht so, daß die Verwendung des Begriffs Volksverhetzung die Existenz eines Volkes impliziert? Wer Nein zur Volks­verhetzung sagt, bestätigt doch die Existenz eines Volks?» - Max Erdinger[19]

Ausweitung des Straftatbestandes der Volksverhetzung

Zitat: «Es ist einige Monate her, da wurde ich verurteilt wegen Volksverhetzung. Ich erreichte sogar noch mehr: Der Straftatbestand der Volksverhetzung wurde erweitert um einen weiteren "Teil der Bevölkerung", der Gegenstand einer Volksverhetzung sein könne. Es ist der sehr große Teil der weiblichen Bevölkerung, welcher bekanntlich über 50 % der Gesamtheit ausmacht. Ich habe also eine biographische Veranlassung, mich mit dem Thema gründlicher zu befassen. Der jetzige Anlaß aber ist die gegenwärtige politisch-pandemische Lage.

Aufs Äußerste reduziert, lautet der Gesetzestext nach § 130 StGB wie folgt:

Zitat: «(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er [...] Teile der Bevölkerung [...] beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird [...] bestraft.»

Auf mich angewandt wurde (2), worin es um die Verbreitung von derartigen Inhalten (hier im Weiberplage-Forum) geht. Gleichlautend ist aber der Vorwurf der Beschimpfung, der böswilligen Verächtlichmachung und der Verleumdung[wp].

Meines Erachtens beruht die Schaffung, ständige Erweiterung und zunehmende Anwendung dieses Paragraphen auf einer historischen Schuld und Schuld­verschiebung deutscher Juristen. Bekanntlich wurden ja nach dem Kriegsende die Nazi-Richter fast ausnahmslos wieder in den Dienst gestellt. Der § 130 StGB ist m.E. in der Hauptsache das Ergebnis einer Trauma-Verarbeitung durch Schaffung von Sündenböcken: Nicht der politisch-juristische Komplex, sondern Teile des Volkes selbst sind jetzt Betreiber der Volksverhetzung.

Ursprünglich beschränkte sich das Gesetz auf die Abwehr der Wieder­erstarkung eines juden­feindlichen Nationalsozialismus. Mit sehr viel guten Willen kann man auch konzedieren, daß anfangs vielleicht wirklich die Gefahr einer neuen Juden­verfolgung bestanden hat.

Dann aber wurde die Zahl der Opfer­gruppen immer mehr ausgeweitet, so daß sie heute (wegen mir!) auch einen Bevölkerungsteil umfaßt, der nicht nur die zahlenmäßige Mehrheit stellt, sondern schon aus biologischen Gründen (Grundlegung unserer Fortpflanzung), aber auch aus psychologischen, zuletzt immer mehr auch aus rechtlichen Gründen so unangreifbar und privilegiert ist, wie kein anderer Bevölkerungsteil es jemals sein könnte. Was kommt als Nächstes? Vielleicht die Gesamtheit aller hier Lebenden als Teilmenge?



Nunmehr aber sind wir mit einer Volksverhetzung konfrontiert, die das Maß der Volksverhetzung unter Adolf Hitler zu übertreffen scheint. Ermöglicht wird das freilich auch durch die inzwischen viel weiter entwickelte Medienmacht. Hitler konnte seine Volksverhetzung betreiben mittels des Volksempfängers, einem subventionierten, für breite Bevölkerungs­kreise erschwinglichen Rundfunkgerät. Heute haben wir, abgesehen von einem riesig aufgeblähten zwangs­finanzierten Staatsrundfunk und -fernsehen auch noch das Internet mit ausgelagerter Zensur.

Davon abgesehen sind es jetzt natürlich nicht mehr die Juden - die sind in gewissem Sinne als Opfergruppe "verbrannt" -, sondern es sind die Ungeimpften, in denen - angeblich - unser Unglück wurzelt. Das Unglück der angeblich "Millionen Toten".

Und heute wie damals geht bzw. ging die Volksverhetzung von Politikern aus:

  • "Covidioten" (Saskia Esken, SPD-Politikerin)
  • "Bekloppte" (Joachim Gauck[wp], ehemaliger Bundespräsident)

Bemerkenswert, weil neuartig ist die Vulgarität in der Ausdrucksweise der Politiker.

Hinzukommen ungezügelte Bestrafungs­fantasien, -vorschläge und sogar -maßnahmen:

  • Ausschluß von der Teilnahme an Sport- und Kultur­veranstaltungen
  • Nächtliche Ausgehverbote
  • Einschränkungen bis Verunmöglichung der Berufstätigkeit
  • Androhungen der Streichung von Ersatz­leistungen im Falle des Zugangs­verbots zur Arbeitsstelle
  • Androhungen von Nichtbehandlung im Krankheitsfalle

Offenbar ganz gezielt wird auch der Haß von Geimpften auf Ungeimpfte - also gemäß § 130 StGB auf "Teile der Bevölkerung" - gefördert. Und hierin besteht im Kern die Volksverhetzung. Heute wie damals wurde auch die Wissenschaft instrumentalisiert. In unein­geschränktem Folgen­bewußtsein wird die Gesellschaft gespalten. Ja sie wird, anders noch als unter Hitler, geradezu atomisiert, weil von der Spaltung selbst die Familien und die Generationen betroffen sind.

Droht uns gar noch etwas der Shoa[wp] Vergleichbares? Wird die Regierung irgendwann zu dem Schluß kommen, daß es besser sei, daß ein Teil der Bevölkerung stürbe, als das ganze Volk (vgl. Johannes 11,47)? Wer meint, daß dies vollkommen unrealistisch sei, der möge bedenken, daß die Shoa auch erst nach mehren Jahren der Nazi­herrschaft (ab 1941) vollzogen wurde. Wir aber sind erst im zweiten Jahr der politischen Pandemie.» - T.R.E. Lentze[20]

Gesetzesänderung 2022

Nachdem die Europäische Kommission im Dezember 2021 ein Vertrags­verletzungs­verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichender Umsetzung des Rahmen­beschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008 zur straf­rechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucks­weisen von Rassismus und Fremden­feindlichkeit[21] eingeleitet hatte, beschloss der Deutsche Bundestag am 21. Oktober 2022 eine Ergänzung des § 130 StGB StGB.[22][23] § 130 Abs. 5 StGB n.F. stellt künftig das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen von Völkermord[wp], Verbrechen gegen die Menschlichkeit[wp] und Kriegsverbrechen[wp] unter Strafe, wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.[24]

Der Beschluss wurde von Rechtswissenschaftlern kritisiert. Elisa Hoven[wp] bedauerte, dass der Tatbestand nicht auf Äußerungen über Verbrechen eingeschränkt wurde, die von einem internationalen Gericht als solche festgestellt wurden. Nun müsse gegebenenfalls ein deutsches Amtsgericht[wp] darüber befinden, ob zum Beispiel eine Aktion der israelischen Armee[wp] in den besetzten Gebieten[wp] ein Kriegsverbrechen sei oder nicht. Üblicherweise falle das in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs[wp] in Den Haag. Die Rechtswissenschaftlerin Paula Rhein-Fischer forderte die deutschen Gerichte auf, die Strafnorm möglichst restriktiv auszulegen, damit die staatliche Gewalt weiterhin öffentlich debattiert werden könne. Noch ist die Verschärfung nicht endgültig beschlossen, da der Bundesrat noch zustimmen muss.[25]

WikiPrawda[26]
WikiMANNia-Kommentar
Wenn deutsche Amtsgerichte darüber urteilen, was Aufgabe des Internationalen Strafgerichtshofs[wp] in Den Haag ist, dann wird das sicherlich lustig. Wie bekannt, können US-amerikanische Bürger wegen Kriegsverbrechen[wp] nicht vor internationalen Gerichten gestellt und zur Verantwortung gezogen werden.[27] Man ahnt, wohin das führt und welcher Zweck damit verfolgt wird: Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen. Also diejenigen, die Kriegsverbrechen tatsächlich begehen, lässt man laufen, aber den einfachen Bürger will man wegen einer falschen Meinung bestrafen.
Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [28]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. Twitter: @IQ_Stimulator - 28. Juli 2017 - 16:38 Uhr
  2. Pdf-icon-intern.svg Die Lügen der Männerhasser - Christoph Altrogge, 2008 (209 Seiten, Seite 180)
  3. Akif Pirinçci: Gib uns unsere Volksverhetzung heute, Der kleine Akif am 13. März 2016
  4. WGvdL-Forum: Holger am 12. Juni 2013 - 17:25 Uhr
  5. Twitter: @AkifPirincci - 14. Nov. 2015 - 10:48 Uhr
  6. Pegida: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Akif Pirinçci (Dresdner Staatsanwälte gehen wegen der KZ-Bemerkung in seiner Pegida-Rede gegen den deutsch-türkischen Autor vor.), Zeit Online am 20. Oktober 2015
  7. Twitter: @AkifPirincci - 4. Dez. 2015 - 12:52 Uhr
  8. Youtube-link-icon.svg Tabuthema - Rassismus gegen Deutsche - Quer-Denken.TV (28. Mai 2017) (Länge: 2:12-2:37 Min.)
  9. Michael Klonovsky: Michael Klonovsky: Irgendwer möchte, dass wir spaltungsirre werden, JournalistenWatch am 16. Juni 2020
    Auszug: Halten wir fest: Es gibt Rassismus, Rassen­unruhen, Rassen­diskriminierung - aber keine Rassen. Es gibt Volksverhetzung, aber kein Volk. Es gibt Frauen­feindlich­keit, Frauenquoten, aber Geschlecht ist ein Konstrukt.
    Wie steht es dann um Behauptungen wie "Die weiße Rasse ist der Krebs der Menschheits­geschichte" (Susan Sontag[wp], 1967) oder "Das größte Verbrechen der Menschheits­geschichte ist die weiße Vorherrschaft" (so die Autorin Alice Hasters[wp] vor ein paar Tagen)? Für wessen Schuld schämen sich die "So sorry"-Knierutscher? Und was wird künftig aus der "kritischen Weißseins­forschung", wenn es gar keine Weißen gibt?
    Irgendwer möchte, dass wir spaltungsirre werden. Es ist ein letztlich sadistischer Wunsch, der aus Macht­gelüsten wächst. Wie der sympathische Folter­meister O'Brien aus Orwells "1984" will uns dieser Typus zwingen zu erklären, dass wir fünf Finger sehen, obwohl nur vier gezeigt werden. Aber da steht etwas im Wege, das sich nicht so einfach wegräumen lässt: die Realität.
  10. Annika Ross: Frauenhass ist Volksverhetzung!, EMMA am 16. Juni 2020
    Anreißer: Es ist ein Novum in der deutschen Rechtsprechung: Angriffe auf die Menschenwürde von Frauen gelten ab sofort als "Volksverhetzung". Das Kölner OLG leitet damit einen Paradigmen­wechsel ein.
  11. dejure.org: § 130 - Volksverhetzung
  12. T.R.E. Lentze: Ausweitung des Tatbestandes Volksverhetzung: Frauenhass ist jetzt strafbar - Männerhass aber (hoffentlich) auch, ef-magazin am 24. Juni 2020
    Anreißer: Kampf der Geschlechter: Warum Frauen nichts falsch und Männer nichts richtig machen können.
  13. WGvdL-Forum: Gendersensible Terrorgruppen, adler am 21. Februar 2018 - 16:51 Uhr
  14. Youtube-link-icon.svg Frank Hannig: Aufruf "Auch für Journalisten gelten Recht und Gesetz" - Dirk Kohl (29. August 2018) (Länge: 2:30 Min.) (Das, was Jakob Augstein tut, ist Volksverhetzung!)
  15. Hadmut Danisch: Strafanzeige wegen Volksverhetzung, Ansichten eines Informatikers am 31. August 2018
  16. Hasso Suliak: Ampel weitet Volksverhetzungsparagrafen aus Öff­ent­liche Ver­harm­lo­sung von Kriegs­ver­b­re­chen künftig strafbar, Legal Times Online am 21. Oktober 2022
    Der Linken-Politikerin Clara Bünger zufolge ist nach dem aktuellen Wortlaut der Regelungen schon bei einer Billigung des Angriffs Russlands auf die Ukraine - je nach genauen Tatumständen - eine Strafbarkeit nach der neuen Vorschrift gegeben.
    Zu weit geht die Strafvorschrift auch der AfD. Deren Rechtspolitiker Stephan Brandner sagte gegenüber LTO, dass seine Fraktion die Systematik des § 130 StGB grundsätzlich kritisch sehe. "Die Vorschrift ist wegen ihres problematischen Regelungsgehalts äußerst überarbeitungs­würdig. Das wird auch in der Wissenschaft so gesehen. Daher halten wir nicht nur das Gesetzgebungs­verfahren, was zudem als verschleierndes Omnibus­verfahren daherkam, für kritikwürdig, sondern auch das weitere Aufblähen des Paragrafen mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie 'gröblich verharmlost'." Die Anwendbarkeit im Kontext des Krieges in der Ukraine ist laut Brandner gegeben, "wenngleich die Unbestimmtheit die Anwendungs­möglichkeiten der Vorschrift weitgehend offenlässt".
  17. Oder Stepan Bandera[wp], ein ukrainischer Faschist, der nach dem Zweiten Weltkrieg in die BRD flüchtete und in München Schutz fand.
  18. Hadmut Danisch: Die Ampel bohrt leise das Strafrecht auf, Ansichten eines Informatikers am 24. Oktober 2022
  19. Max Erdinger: Volksverhetzung ohne Volk?, JournalistenWatch am 9. Dezember 2017
  20. Weiberplage-Forum:  Was ist Volksverhetzung? Wehret den Anfängen - einer Wiederholung![webarchiv] , T.R.E. Lentze am 30. November 2021 - 13:48 Uhr
  21. ABl. L 328 vom 6. Dezember 2008, S. 55
  22. Art. 4 des Achten Gesetzes zur Änderung des Bundes­zentral­register­gesetzes und des Strafgesetzbuches. Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien, abgerufen am 22. Oktober 2022.
  23. Pdf-icon-extern.svg Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/3708[ext] - BT-Drs. 20/4085 vom 19. Oktober 2022 (S. 11 f., 14 ff.)
  24. Hasso Suliak: Ampel weitet Volksverhetzungsparagrafen aus: Öff­ent­liche Ver­harm­lo­sung von Kriegs­ver­b­re­chen künftig strafbar, Legal Tribune Online am 21. Oktober 2022
  25. Christian Rath: Pläne für Gesetzesverschärfung: Kritik an Volksverhetzungsparagraf, taz am 3. November 2022
  26. WikipediaVolksverhetzung - Absatz "Volksverhetzung"
  27. "Da die USA das Rom-Statut[wp] über den Internationalen Strafgerichtshof[wp] nicht ratifiziert haben, können von den USA begangene Kriegsverbrechen[wp] dort nicht angeklagt werden."
    FACT SHEET: United States Policy on the International Criminal Court[archiviert am 29. November 2003] (Dieser Artikel enthält Material des Außenministerium der Vereinigten Staaten.)
    USA: Mitarbeiter des Strafgerichtshofs dürfen nicht einreisen, Spiegel Online am 15. März 2019
    Kriegsverbrechen in Afghanistan: Weltstrafgericht ermittelt nicht gegen USA, Der Tagesspiegel am 12. April 2019
  28. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Querverweise

Netzverweise